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   OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09   

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https://dejure.org/2009,4047
OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Retourkutsche oder Denkzettell für Abmahnungen ist nicht unbedngt rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht

  • info-it-recht.de

    Retourkutsche oder Denkzettel ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • Judicialis

    TMG § 5; ; BGB § 312c; ; BGB § 312c Abs. 1; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 93; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Die Abmahnung von Altfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 UWG
    Kein Rechtsmissbrauch bei Abmahnung von abgelaufenen Angeboten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Eine Gegenabmahnung ist noch keine rechtsmissbräuchliche "Retourkutsche”

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Retourkutsche" oder "Denkzettel" kein Abmahnungsmissbrauch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich bei "Retourkutsche" oder "Denkzettel"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei einer Abmahnung als Retourkutsche?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahntätigkeit gegen Altfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 041
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Diese muss eindeutig und hinreichend bestimmt sein sowie den ernstlichen Willen erkennen lassen, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen (BGH GRUR 1996, 290 - Wegfall Wiederholungsgefahr I; WRP 2001, 1179 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Diese muss eindeutig und hinreichend bestimmt sein sowie den ernstlichen Willen erkennen lassen, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen (BGH GRUR 1996, 290 - Wegfall Wiederholungsgefahr I; WRP 2001, 1179 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Köhler, in: Hefermehl u.a., 27. Auflage 2009, § 8 UWG, Rdn. 4.12).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Wie der Senat im Urteil 4 U 173/08 vom 16.12.2008, entschieden hat, reicht für den Missbrauch ebenfalls nicht aus, dass es sich alsdann um eine sog. "Retourkutsche" oder - vergleichbar hier - um einen sog. "Denkzettel" handeln soll, weil nämlich im früheren Rechtsstreit mit Herrn L eine gegenüber der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung vorgelegt worden ist.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Sie kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden (BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II; WRP 1989, 739 - Brennwertkessel; 1999, 1035 - Kontrollnummernbeseitigung II).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Sie kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden (BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II; WRP 1989, 739 - Brennwertkessel; 1999, 1035 - Kontrollnummernbeseitigung II).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Zustellung an den

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Ausnahmsweise mag etwas anderes in Betracht kommen, wenn etwa der zuvor Abgemahnte nicht auf eine herkömmliche, auch dem Verbraucher zugängliche Weise Kenntnis von einem entsprechenden Altfall erhält, sondern gezielt mehr als zwei Jahre alte Archive der F-Angebote nach Angeboten durchsuchen lässt, die fehlerhafte Informationen enthalten können (wie dies in der Sache 4 U 60/09, nicht entschieden, der Fall war).
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