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   AG Oldenburg, 16.03.2010 - 7 C 7487/09 (X)   

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https://dejure.org/2010,15458
AG Oldenburg, 16.03.2010 - 7 C 7487/09 (X) (https://dejure.org/2010,15458)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.2010 - 7 C 7487/09 (X) (https://dejure.org/2010,15458)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 2010 - 7 C 7487/09 (X) (https://dejure.org/2010,15458)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Maximalbandbreite in DSL-Verträgen

  • Telemedicus

    Maximalbandbreite in DSL-Verträgen

  • JurPC

    Schadensersatz wegen nicht funktionierendem DSL-Anschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • czarnetzki.eu PDF

    Maximalbandbreite bei DSL-Anschluss als Leistungsbeschreibung

  • info-it-recht.de

    Auszug Urteil: Charakteristisch für den Dienstvertrag ist, dass der Access-Provider keinen bestimmten Erfolg schuldet - insbesondere nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit (hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 280, 307, 611 BGB
    Ein Access-Provider schuldet nicht ständigen Internetzugang mit hoher Geschwindigkeit

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Access-Provider garantiert nicht eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit

  • mi-kanzlei.de (Kurzinformation)

    DSL - Welche Bandbreite muss drin sein ?

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungspflichten beim Access-Provider-Vertrag

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Access-Provider-Vertrag ist Bereitstellen des DSL-Anschlusses

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 497
  • MIR 2010, Dok. 079
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04

    Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag

    Auszug aus AG Oldenburg, 16.03.2010 - 7 C 7487/09
    Bei dem Access-Provider-Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, auf den Dienstvertragsrecht Anwendung findet ( BGH NJW 2005, 2076 [BGH 23.03.2005 - III ZR 338/04] ).
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