Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2010 - 5 W 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6409
OLG Hamburg, 25.01.2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,6409)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,6409)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,6409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Missverständliche Unterlassungserklärung - Zum Fehlen des Verfügungsgrundes bei einer missverständlichen aber strafbewehrten und ernsthaften Unterwerfungserklärung.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 935, 940 ZPO
    Eine sprachlich etwas "verunglückte” Unterlassungserklärung ergibt keinen Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung

  • openjur.de

    §§ 940, 935 ZPO
    Zu unbestimmte Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung; für den Erlass einer einstweiligen Verfügung fehlender Verfügungsgrund

  • Justiz Hamburg

    § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Verfügungsgrund für eine Verbotsverfügung bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Verfügungsgrund - trotz sprachlich "verunglückter" Unterwerfungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Sprachlich verunglückte Unterwerfungserklärung"; Bedürfnis für eine Verbotsverfügung bei sprachlichen Mängeln der Unterwerfungserklärung

  • info-it-recht.de

    Sprachlich verunglückte Unterlassungserklärung - Wegfall Verfügungsgrund bei einer sprachlich verunglückten aber letztlich ernsthaften Unterwerfungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    "Sprachlich verunglückte Unterwerfungserklärung"; Bedürfnis für eine Verbotsverfügung bei sprachlichen Mängeln der Unterwerfungserklärung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 092
  • afp 2010, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99

    Einziehung eines Geschäftsanteils in einer aus zwei gleichberechtigten

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2010 - 5 W 7/10
    Hierzu hat eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (OLG Hamm NJW-RR 2001, 105, 107; Drescher in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 940 Rz. 11; Grunsky in Stein/Jonas ZPO, 22. Aufl., § 940 Rz. 12; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 940 Rz. 40; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 97 ff. Rz. 89).
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