Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 6 U 236/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Don´t call it Schnitzel! - Zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz für eine Warenform (hier: "Formfleischstück").
- markenmagazin:recht
§ 4 Nr. 9 Buchst. a UWG; § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Form einer Ware ("Formfleischstück”) - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 4 Nr. 9 lit. a UWG; § 3 Abs. 2 Nr 2 MarkenG
Kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Formfleisch-Toasties
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 9 Buchst a UWG, § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Form einer Ware ("Formfleischstück") - aufrecht.de
Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Form einer Ware ("Formfleischstück")
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermeidbarkeit einer Herkunftstäuschung
- kanzlei.biz
Kein Schutz für das "Formfleisch aus dem Toaster"
- info-it-recht.de
Zur Frage des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes i. S. d. § 4 Nr. 9 a UWG für die Form einer Ware (hier: Formfleischstück)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9 Buchst. a; MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 2
Vermeidbarkeit einer Herkunftstäuschung) Bei der Frage, ob die durch die nachgeahmte Form einer Ware hervorgerufene Gefahr der Herkunftstäuschung vermeidbar im Sinne von § 4 Nr. 9 lit. a UWG ist, ist zu berücksichtigen, dass eine Produktidee als solche keinem ergänzenden ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Formfleisch in Toastscheiben-Form
- loh.de (Kurzinformation)
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Don't call it Schnitzel?
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Don't call it Schnitzel?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2009 - 11 O 152/09
- OLG Frankfurt, 05.01.2010 - 6 U 236/09
- OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 6 U 236/09
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 103
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07
Legostein
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 6 U 236/09
Vielmehr reicht es aus, dass die wesentlichen funktionellen Merkmale der Form der Ware allein einer beabsichtigten technischen Wirkung zuzuschreiben sind (vgl. neben der im Hinweisbeschluss in Bezug genommenen Rechtsprechung auch BGH, Beschluss vom 16.7.2009 - I ZB 53/07 - Legostein). - BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07
ROCHER-Kugel
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 6 U 236/09
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Form der Ware zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist (§ 3 II Nr. 2 MarkenG), wobei es ausreicht, dass die wesentlichen funktionellen Merkmale der Form einer Ware nur einer technischen Wirkung zuzuschreiben sind, selbst wenn die fragliche technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschluss vom 9.7.2009 - I ZB 88/07, Tz. 16 m.w.N.).