Rechtsprechung
   KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2648
KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
KG, Entscheidung vom 15.06.2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2010,2648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Bild im Bild" - Die unveränderte und erkennbare Abbildung eines Fotos in einem neuen Foto stellt einen urheberrechtlich relevanten Eingriff dar.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 24 Abs. 1; 97; § 242 BGB
    Urheberrechtsverletzung durch Bild im Bild

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 UrhG, § 51 UrhG, § 97 UrhG, § 242 BGB
    Urheberrecht: Verwertung eines "Lichtbildes im Lichtbild" ohne Zustimmung des Rechtsinhabers

  • Telemedicus

    Matthias-Reim-Foto - Lichtbild im Lichtbild

  • Telemedicus

    Matthias-Reim-Foto - Lichtbild im Lichtbild

  • beckmannundnorda.de

    Ist in einem Foto ein weiteres Foto sichtbar, so kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen - Matthias-Reim-Foto

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit der Abbildung eines Photos in einem anderen Photo (Matthias Reim)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts durch Abdruck und Veröffentlichung eines Lichtbildes in einem anderen Lichtbild ohne Urhebernennung oder Zustimmung des Fotografen des inneren Lichtbildes

  • kanzlei.biz

    "Matthias-Reim-Foto" - Das Bild im Bild

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unzulässigkeit der Abbildung eines Fotos in einem anderen Foto (hier: Matthias Reim)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Matthias-Reim-Foto"; Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbilds im Lichtbild

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Foto eines Fotos kann ein Urheberrechtsverstoss sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Foto eines Fotos kann ein Urheberrechtsverstoss sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unverändertes kleines Bild von Matthias Reim im Bild urheberrechtswidrig

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Beurteilung eines "Bildes im Bild"

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Sind Fotografien von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern zulässig?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ein "Foto in einem Foto" stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Bild im Bild - Zulässigkeit von Bildzitaten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Beurteilung eines "Bildes im Bild"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 130
  • K&R 2010, 674
  • ZUM 2010, 883
  • afp 2011, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08
    Dass dem so ist, folgt aus §§ 72, 15, 16 UrhG (vgl. auch BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder, Tz. 17).
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Zitats ist daher, dass es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51 Rn. 3), unzulässig ist es dagegen, Werk oder Werkteile in das zitierende Werk nur zur Ausschmückung aufzunehmen (BGHZ 50, 147 - Kandinsky I), als Blickfang ohne Belegfunktion zu verwenden (OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 75 (79); GRUR-RR 2003, 33 - Maschinenmensch; KG ZUM 2010, 883 - Lichtbild im Lichtbild) oder mit Zitaten eigene Ausführungen des Autors zu ersetzen (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht