Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Erwerb eines Unternehmenskennzeichens durch Domainregistrierung? - Der Beginn der schutzrechtsbegründenden Benutzung einer mit einem Domainnamen übereinstimmenden Geschäftsbezeichnung kann noch nicht in der Registrierung der Domain gesehen werden.
- markenmagazin:recht
Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Telemedicus
Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens
- Telemedicus
Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens
- webshoprecht.de
Zeitpunkt der Schutzrechtsentstehung bei einem auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens; Vorverlagerung der Priorität auf den Registrierungszeitpunkt einer im Internet verwendeten Domain
- kanzlei.biz
Domains erst ab Benutzung geschützt
- info-it-recht.de
Schutz Domain als Marke beginnt nicht schon mit der Registrierung, sondern mit der tatsächlichen Benutzungsaufnahme des Domainnamens
- recht-hat.de
Domainname erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Benutzung geschützt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 5; MarkenG § 15
Beginn des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens; Vorverlagerung der Priorität auf den Registrierungszeitpunkt einer im Internet verwendeten Domain - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 5 Abs. 1; Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG
Der Schutz einer Domain als Marke beginnt mit der Hinterlegung von Inhalten, nicht mit der Registrierung - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Entstehung von Kennzeichenrechten durch eine Internetdomain mit Aufnahme der Benutzung und nicht bereits mit der Registrierung des Domainnamens
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schutz eines Domainnamens
- heise.de (Pressebericht, 11.10.2010)
So schützen Sie Firmenname und Marke
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Alleinige Registrierung von Domain gewährt noch keinen Unternehmenskennzeichenschutz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unternehmenskennzeichenschutz erst bei Benutzung des Domainnamens
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kennzeichenrechte entstehen mit der Benutzungsaufnahme des Domainnamens und nicht bereits mit dessen Registrierung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2009 - 6 O 686/08
- OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Papierfundstellen
- MMR 2010, 831
- MIR 2010, Dok. 136
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02
mho. de
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Eine Vorverlagerung der Priorität auf den Registrierungszeitpunkt ist auch dann nicht geboten, wenn die Benutzungsaufnahme der Registrierung alsbald nachfolgt; insoweit sind die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 2005, 430 - mho - entwickelten Grundsätze zur Sperrwirkung der Domain-Registrierung im Rahmen der Interessenabwägung bei § 12 BGB auf die Frage der Entstehung des Unternehmenskennzeichenschutzes nicht übertragbar.37 Der BGH hat allerdings in der Entscheidung "mho.de" (GRUR 2005, 430) Ausführungen dazu gemacht, dass die Registrierung einer Domain den ersten Schritt im Zuge der Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen darstellen könne (…a.a.O., S. 431).
Ein ergänzender Schutz aus § 12 BGB kann für Unternehmenskennzeichen jedoch insoweit bestehen, als § 15 MarkenG keinen Schutz bietet, weil es um eine Verwendung der Bezeichnung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs oder außerhalb der betreffenden Branche geht (vgl. BGH, GRUR 2005, 430 - mho.de).
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Insoweit ist anerkannt, dass grundsätzlich durch die Benutzung eines Domain-Namens ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; GRUR 2005, 871, 873 - Seicom; GRUR 2008, 1099, Tz. 22 - afilias.de; GRUR 2010, 156, Tz. 20 - EIFEL-ZEITUNG).Im Rahmen der bei der Anwendung des § 12 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung verdient allerdings in der Regel der bisherige Domaininhaber den Vorzug, wenn die Domain registriert wurde, bevor das Namensrecht des Gegners entstanden ist (BGH, GRUR 2008, 1099, Tz. 27, 30 ff. - afilias.de).
- BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01
soco. de
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Insoweit ist anerkannt, dass grundsätzlich durch die Benutzung eines Domain-Namens ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; GRUR 2005, 871, 873 - Seicom; GRUR 2008, 1099, Tz. 22 - afilias.de; GRUR 2010, 156, Tz. 20 - EIFEL-ZEITUNG).
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03
Impuls
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Bestandteil seiner Firma bereits in Alleinstellung benutzt hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 65, Tz. 13 - Impuls; GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner). - BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02
BOSS-Club
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Die Verwirkungsfrist beginnt indes nicht zu laufen, solange dem Inhaber des älteren Schutzrechts aufgrund eines Gestattungsvertrages ein Vorgehen gegen den Benutzer der jüngeren Bezeichnung nicht möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 56, Tz. 33 ff., 43 - BOSS-Club). - BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96
Altberliner
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Bestandteil seiner Firma bereits in Alleinstellung benutzt hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 65, Tz. 13 - Impuls; GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner). - BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06
airdsl
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Der Beginn der schutzrechtsbegründenden Benutzung einer mit dem Domain-Namen übereinstimmenden Geschäftsbezeichnung kann daher noch nicht in der Registrierung der Domain gesehen werden (vgl. auch BGH, GRUR 2009, 1055, Tz. 40 f. - airdsl). - BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07
EIFEL-ZEITUNG
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Insoweit ist anerkannt, dass grundsätzlich durch die Benutzung eines Domain-Namens ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; GRUR 2005, 871, 873 - Seicom; GRUR 2008, 1099, Tz. 22 - afilias.de; GRUR 2010, 156, Tz. 20 - EIFEL-ZEITUNG). - BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Dieser Anspruch kann allerdings nicht auf § 15 MarkenG gestützt werden, da die Beklagte die Domainnamen auch außerhalb der Vermietungsbranche nutzen könnte (vgl. hierzu z.B. BGH, GRUR 2009, 685, Tz. 36 - ahd.de). - BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
Seicom
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 6 U 89/09
Insoweit ist anerkannt, dass grundsätzlich durch die Benutzung eines Domain-Namens ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; GRUR 2005, 871, 873 - Seicom; GRUR 2008, 1099, Tz. 22 - afilias.de; GRUR 2010, 156, Tz. 20 - EIFEL-ZEITUNG).
- OLG Nürnberg, 02.03.2021 - 3 U 321/16
Marke, Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Patent, Berufung, Zeichen, …
Hierfür genügt jede Art der nach außen gerichteten geschäftlichen Tätigkeit im Inland (BGH…, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 171/05, juris-Rn. 31 - Haus & Grund II; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2010 - 6 U 89/09, juris-Rn. 38; OLG Hamm…, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12, juris-Rn. 75).