Rechtsprechung
OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Streitwert bei Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten - Der Streitwert für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist im Hauptsacheverfahren ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPO
Regel-Streitwert für Verstöße gegen Pflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR - openjur.de
§ 3 ZPO; § 12 Abs. 4 UWG; § 5 TMG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG
Zum Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen die Informationspflichten des § 5 TMG geltend gemacht werden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 TMG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO; § 12 Abs. 4 UWG
Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Falle von Verstößen gegen die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz (TMG) - Telemedicus
Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß
- Telemedicus
Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß
- webshoprecht.de
Streitwert bei fehlendem Impressum
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Falle von Verstößen gegen die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz (TMG)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telemediengesetz - Verstoß gegen Informationspflichten - Streitwert
- info-it-recht.de
Streitwert bei Verstoß i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist im Hauptsacheverfahren 3.000,00 EUR und im Verfügungsverfahren 2.000,00 EUR
- ra-himburg-berlin.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens bezüglich Informationspflichten nach dem TMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nur kleiner Streitwert bei Impressumsverstoss
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geringer Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geringer Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
2000 EUR Streitwert bei Verstoß gegen Informationspflichten auf Webseite
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Impressumspflicht rechtfertigt 2.000 EUR Streitwert
- haufe.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Streitwert bei fehlerhaftem Impressum
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Begrenzung des Streitwerts bei Verletzung der Impressumspflicht
Verfahrensgang
- LG Verden, 01.12.2010 - 8 O 433/10
- OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
Papierfundstellen
- MIR 2011, Dok. 066
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10
Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 14.05.2010 - 13 W 38/10 , Tz. 5, zitiert nach juris. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 5.6).Dies folgt bereits daraus, dass die einstweilige Verfügung nur auf eine vorläufige Sicherung, nicht aber auf die endgültige Durchsetzung des materiellrechtlichen Anspruchs gerichtet ist und daher für den Antragsteller regelmäßig nicht schon deshalb dieselbe wirtschaftliche Bedeutung wie ein Titel in der Hauptsache hat (Senat, Beschluss vom 14.05.2010, aaO., Tz. 11, zitiert nach juris. Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO., § 12 Rn. 5.12).
Daher ist in den Fällen, in denen keine weiteren besonderen Umstände vorliegen, vom Wert des (etwaigen) Hauptsacheverfahrens ein Abschlag von einem Drittel vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 14.05.2010, aaO.).
- OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07
Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
Die Interessenlage des Mitbewerbers, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (Senat, Beschluss vom 19.11.2007 - 13 W 112/07 , MMR 2008, 172, Tz. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung, zitiert nach juris).Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstöße zu sehen (Senat, Beschluss vom 19.11.2007, aaO., Tz. 4, zitiert nach juris).
- KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits ( KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 , Tz. 4, zitiert nach juris).
- LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11
Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil
Der Streitwert war auf 2.000 EUR festzusetzen (vgl. OLG Zelle, Entscheidung vom 14.06.2011, Aktz.: 13 U 50/11). - OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren
Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG;… Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3). - OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für ein einstweiliges …
Sie kann daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde gelegt werden, es sei denn, dass sich aus den Umständen die Fehlerhaftigkeit der Angabe ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 3). - OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch …
- LG Leipzig, 27.05.2016 - 5 O 2272/15
Angabe der bisher zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers nach …
Geschäftliche Belange der Klägerin als Mitbewerberin dürften bei einem Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG ohnehin in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2011, Az.: 13 U 50/11) und die wettbewerbsrechtliche Relevanz des Verstoßes gering sein.