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   BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10   

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https://dejure.org/2011,1197
BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,1197)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,1197)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,1197)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Auftragsbestätigung

    UWG Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 29, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auftragsbestätigung - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Zusendung unbestellter Waren.

  • damm-legal.de

    Zeitungsverlag haftet für Subunternehmer, wenn dieser Verbrauchern ohne Auftrag den Abschluss eines Zeitschriftenabos bestätigt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Auftragsbestätigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Auftragsbestätigung

    § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 29 UWG, § 7 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 166 Abs 1 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung und Zusendung unbestellter Ware als unzulässige geschäftliche Handlungen; Haftung des Unternehmers bei Täuschung über das Vorliegen einer Bestellung durch Akquisiteur - Auftragsbestätigung

  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung des Unternehmers für unverlangte Zusendungen durch beauftragten Aquisiteur - Affiliatewerbung - Auftragsbestätigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusenden unbestellter Ware und deren entsprechende Ankündigung als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

  • kanzlei.biz

    Auftragsbestätigung

  • affiliateundrecht.de

    Merchant haftet für die Wettbewerbsverletzungen seiner Affiliates

  • Betriebs-Berater

    Zusenden einer unbestellten Ware als unzumutbare Belästigung - Auftragsbestätigung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung und Zusendung unbestellter Ware als unzulässige geschäftliche Handlungen; Haftung des Unternehmers bei Täuschung über das Vorliegen einer Bestellung durch Akquisiteur - Auftragsbestätigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung und Zusendung unbestellter Ware als unzulässige geschäftliche Handlungen; Haftung des Unternehmers bei Täuschung über das Vorliegen einer Bestellung durch Akquisiteur - Auftragsbestätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusenden unbestellter Ware und deren entsprechende Ankündigung als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftragsbestätigung

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung und Zusendung unbestellter Ware als unzulässige geschäftliche Handlungen; Haftung des Unternehmers bei Täuschung über das Vorliegen einer Bestellung durch Akquisiteur - Auftragsbestätigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusenden unbestellter Waren ist unzumutbare Belästigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrechtlich unzulässiges Zusenden nicht bestellter Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Haftung für die Zusendung unbestellter Waren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zusendung unbestellter Ware ist eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 1 S. 1 UWG) und zur Beauftragtenhaftung - Auftragsbestätigung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoß und Werbung durch Affiliates

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auftragsbestätigung für unbestellte Waren

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unternehmer müssen sich Wettbewerbsverstöße (hier: Zusendung unbestellter Ware) zur Akquisition eingesetzter Personen zurechnen lassen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unternehmer müssen sich Wettbewerbsverstöße (hier: Zusendung unbestellter Ware) zur Akquisition eingesetzter Personen zurechnen lassen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch "Auftragsbestätigung" für angebliches Zeitschriftenabonnement

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusenden einer unbestellten Ware als unzumutbare Belästigung - Auftragsbestätigung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Auftragsbestätigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Merchant haftet für Wettbewerbsverletzungen seines Affiliates

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Zeitschriftenvertrieb haftet auch für kriminelle Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die nicht bestellte Zeitschrift: Haftung für unverlangt zugesandte Waren/Haftung für (Sub-)Affiliates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 44
  • GRUR 2012, 82
  • WM 2012, 225
  • MMR 2012, 30
  • MIR 2011, Dok. 093
  • BB 2011, 2881
  • DB 2011, 2913
  • K&R 2011, 802
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    aa) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass die Rechtsprechung des Senats, nach der eine vom Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigung nur dann wettbewerbsrechtlich relevant war, wenn sie zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 164/04, GRUR 2007, 987 Rn. 36 = WRP 2007, 1341 - Änderung der Voreinstellung I, mwN), infolge der Änderungen durch das am 30. Dezember 2008 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb überholt ist.

    Da der abstrakt gefasste Antrag die Unterlassung der konkreten Verletzungsform als Minus umfasst, ist der Klage daher in diesem Umfang unter Bezugnahme auf die konkret beanstandeten Auftragsbestätigungen stattzugeben; im Übrigen ist sie abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2000 - I ZR 186/98, GRUR 2001, 446, 447 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; BGH, GRUR 2007, 987 Rn. 23 - Änderung der Voreinstellung I).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    Der Umstand, dass die von der Klägerin unter dem 15. April 2009 ausgesprochene Abmahnung zu weit reichte und damit nur teilweise berechtigt war, ist insoweit unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008  VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 50 - Payback; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 51 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter, mwN).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung unbestellter Ware: Störerhaftung des werbenden

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolglose Klage sowohl unter dem Gesichtspunkt der Aufforderung zur Bezahlung unbestellter Waren (Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG) als auch unter dem der unzumutbaren Verbraucherbelästigung als begründet angesehen (OLG Stuttgart, VuR 2011, 144).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    Der Umstand, dass die von der Klägerin unter dem 15. April 2009 ausgesprochene Abmahnung zu weit reichte und damit nur teilweise berechtigt war, ist insoweit unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008  VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 50 - Payback; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 51 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter, mwN).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    Insoweit ist über die Revision der Beklagten durch (echtes) Teil-Versäumnisurteil und im Übrigen durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 Rn. 8 = WRP 2010, 1477 - Bonuspunkte; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 555 Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
    Da der abstrakt gefasste Antrag die Unterlassung der konkreten Verletzungsform als Minus umfasst, ist der Klage daher in diesem Umfang unter Bezugnahme auf die konkret beanstandeten Auftragsbestätigungen stattzugeben; im Übrigen ist sie abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2000 - I ZR 186/98, GRUR 2001, 446, 447 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; BGH, GRUR 2007, 987 Rn. 23 - Änderung der Voreinstellung I).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12

    Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten

    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 10 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl - Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung

    Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen fällt auch dann unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat (Aufgabe von BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 18 - Auftragsbestätigung).

    aa) Die allgemeinen Vorschriften der Unlauterkeit wegen irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken werden durch die spezielleren Tatbestände im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nicht verdrängt, sondern lediglich ergänzt (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 16 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung, mwN).

    (3) Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Voraussetzungen von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG nicht erfüllt sind, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht in seinem Verantwortungsbereich hat, weil die Ware beispielsweise von einem Dritten unter dem Namen des Belieferten bestellt worden ist oder wenn unter derselben Adresse mehrere Personen gleichen Namens wohnen (BGH, GRUR 2012, 82 Rn. 18 - Auftragsbestätigung; ebenso JurisPK.UWG/Koch, Stand 1. Mai 2016, Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 29 Rn. 5; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 29.8; Schöler in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Anhang zu § 3 Nr. 29 Rn. 6; Mankowski in Fezer/Büscher/Obergfell aaO Anhang UWG Nr. 29 Rn. 4c; GroßKomm.UWG/Pahlow, 2. Aufl., § 3 (E) Anhang Nr. 29 Rn. 12; Scherer, WRP 2012, 139, 140).

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Gerichtsverfahren gebieten es in einem solchen Fall, von einer Abweisung der Klage abzusehen und dem Kläger durch die Wiedereröffnung der Berufungsinstanz Gelegenheit zu geben, den im Revisionsverfahren aufgetretenen Bedenken durch eine angepasste Antragsfassung zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 18 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Urteil vom 17. August 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2012, 82 Rn. 18 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung; BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 49 - wetteronline.de; BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 274/14, GRUR 2016, 825 Rn. 28 = WRP 2016, 977 - Tarifwechsel; BGH, Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 227/14, GRUR 2017, 418 Rn. 36 = WRP 2017, 422 - Optiker-Qualität).
  • BGH, 20.10.2021 - I ZR 17/21

    Identitätsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des Unternehmers

    Das bloße Inaussichtstellen einer Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung genügt nicht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 12 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung).

    (3) Soweit der Senat zur alten Fassung von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, in der nicht von "gelieferten" Waren oder "erbrachten" Dienstleistungen die Rede war, die Auffassung vertreten hat, bereits die Ankündigung einer fortlaufenden Lieferung von Waren werde von diesem Tatbestand erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 12 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung), wird hieran angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift in ihrer aktuell maßgeblichen Fassung nicht festgehalten (vgl. dazu auch BGH, GRUR 2019, 1202 Rn. 32 - Identitätsdiebstahl I).

    aa) Die allgemeinen Vorschriften der Unlauterkeit wegen irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken werden durch die spezielleren Tatbestände im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nicht verdrängt, sondern lediglich ergänzt (BGH, GRUR 2012, 82 Rn. 16 - Auftragsbestätigung; GRUR 2019, 1202 Rn. 28 - Identitätsdiebstahl I).

  • OLG Hamburg, 28.01.2021 - 15 U 128/19

    Mobilfunk-Inkasso - Wettbewerbsverstoß: Zahlungsaufforderung durch ein

    Es hat einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2012, 82 - Auftragsbestätigung) verneint, weil die Beklagte in Bezug auf den Vertragsschluss einem Irrtum unterlegen sei, der seine Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich gehabt habe.

    Wenn nun dieser Umstand gar nicht vorliegt, könnte einiges dafür sprechen, eine Irreführung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 UGP-Richtlinie in Fällen wie dem vorliegenden auszuschließen (in diese Richtung BGH, GRUR 2012, 82 Rn. 18 - Auftragsbestätigung, wenn auch nicht im Rahmen von § 5 Abs. 1 UWG, sondern zu Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und zu § 7 Abs. 1 UWG).

    Da demnach der Tatbestand von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG aus anderen Gründen nicht erfüllt ist, kann offen bleiben, ob der Tatbestand der Norm erfüllt ist, wenn der Unternehmer irrtümlich, aber nicht vorwerfbar von einer Bestellung ausgeht und ob - etwa angesichts der beiden gegenläufigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dazu (GRUR 2012, 82 Rn. 18 - Auftragsbestätigung einerseits und GRUR 2019, 1202 Rn. 34 - Identitätsdiebstahl andererseits) - eine entsprechende Vorlagefrage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten wäre.

    Es ist zwar zutreffend, dass sich die Zusendung einer unberechtigten Zahlungsaufforderung je nach den Umständen sowohl als Verletzung von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG als auch als Verletzung von § 5 Abs. 1 UWG darstellen kann (eine Rechtsverletzung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG liegt hingegen nicht vor, vgl. BGH, GRUR 2012, 82 Rn. 18 - Auftragsbestätigung).

  • OLG München, 10.05.2012 - 29 U 515/12

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierte Werbung in Wikipedia-Eintrag trotz zugehöriger

    Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens beruht auf § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 17.08.2011 - I ZR 134/10, Rn. 21, juris - Auftragsbestätigung).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 56/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Fehlens der Pflichtinformation zum Energieverbrauch

    Durch bildliche Wiedergabe der angegriffenen Internetwerbung (Anlagen K 5 bis 7) im Antrag hat der Kläger aber nunmehr klargestellt, dass sich sein Unterlassungsbegehren auf die konkreten Verletzungsformen beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 19] - Auftragsbestätigung); diese bestimmen und begrenzen den Streitgegenstand (vgl. BGHZ 194, 314 = GRUR 2013, 401 = WRP 2013, 472 [Rn. 24] - Biomineralwasser m.w.N.), wobei beschreibende Zusätze zwar das Klageziel näher festlegen, nicht jedoch das Begehren auf außerhalb der konkreten Verletzungsform liegende Merkmale erstrecken können (vgl. BGH, a.a.O. [Rn. 25]; GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

    Dabei ist anerkannt, dass - entgegen der Auffassung der Beklagten - die Mehrstufigkeit eines Beauftragungsverhältnisses der Anwendung des § 8 Abs. 2 UWG nicht entgegensteht (BGH MD 2012, 802 Juris Rn. 7; BGHZ 28, 1, 13 - Bruchteilsgemeinschaft II; BGH GRUR 2012, 82 Rn. 13 - Auftragsbestätigung).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11

    Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags

    Denn damit hat er nicht unwiderruflich von dem in dem abstrakten Antrag als Minus enthaltenen, die Unterlassung der konkreten Verletzungsform umfassenden Begehren (vgl. BGH, GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 19] - Auftragsbestätigung) Abstand genommen.

    Soweit früher nur systematisch und zielgerichtet vom Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen als wettbewerbswidrig angesehen wurden (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 = WRP 2007, 1341 [Rn. 36] - Änderung der Voreinstellung I), ist dies seit der UWG-Novelle 2008 überholt (vgl. BGH, GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 15] - Auftragsbestätigung).

    cc) Nicht unter die Tatbestände des Lauterkeitsrechts fallende Handlungen, bei denen die Beklagte und ihre Hilfspersonen irrtümlich von einer Bestellung ausgingen und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Beklagten hatte (BGH GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 18] - Auftragsbestätigung), sind jedenfalls nach Beschränkung des Antrags auf die konkrete Verletzungsform nicht mehr Gegenstand der Klage.

  • KG, 09.08.2013 - 5 W 187/13

    Streitwert bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung; Störerhaftung für einen auf

    Dann war es der Antragsgegnerin grundsätzlich möglich, sich einen hinreichenden Einfluss auf die von ihr beauftragten Vertriebsunternehmen zu sichern und über diese auch Einfluss auf die weiteren eingeschalteten Vertriebspartner zu nehmen (vergleiche BGH, am angegebenen Ort, Handzettel-Wurfsendung, juris Rn. 16f; vergleiche auch GRUR 2012, 82, TZ. 5 - Auftragsbestätigung).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZR 103/11

    Wettbewerbsrecht: Unterlassungshaftung des Unternehmensinhabers für Mitarbeiter

  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 74/18

    Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse kein Fall für

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18

    1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim

  • LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12

    Spam-E-Mail - Störerhaftung: Verantwortlichkeit des Advertisers im

  • OLG München, 28.02.2019 - 6 U 914/18

    Zulässigkeit verschiedener Maßnahmen bei telefonischer Kundenwerbung im Rahmen

  • OLG Frankfurt, 16.09.2021 - 6 U 133/20

    Irreführendes Versprechen eines zusätzliches Datenvolumens durch

  • LG Hamburg, 29.11.2018 - 416 HKO 122/18
  • OLG Hamburg, 20.08.2020 - 15 U 137/19

    Anti-Kartell-Matratze - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung im

  • OLG Hamburg, 11.06.2020 - 15 U 88/19

    Zulässigkeit von Äußerungen in Anschreiben eines Inkassodienstleisters an

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bestätigung nicht beauftragter Tarifänderungen oder

  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 2 U 89/17

    Bestellung eines Stromlieferungsvertrages im Internet mit nur einer

  • LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13

    Wettbewerbsverstoß: Internet-Werbepartner als Verpflichteter eines

  • LG Düsseldorf, 04.11.2022 - 38 O 26/22
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 4 U 9/12

    Abgabe der Unterlassungserklärung steht nicht immer der Anerkennung des

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