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   BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09   

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https://dejure.org/2011,3595
BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09 (https://dejure.org/2011,3595)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - I ZR 173/09 (https://dejure.org/2011,3595)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - I ZR 173/09 (https://dejure.org/2011,3595)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • lexetius.com

    10 % Geburtstags-Rabatt

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    10% Geburtstags-Rabatt - Irreführende Werbung bei nachträglicher Verlängerung eines zeitlich befristeten Jubiläumsverkaufs.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist irreführend / Wirtschaftlicher Erfolg der Rabattaktion ist kein Rechtfertigungsgrund

  • openjur.de

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
    10% Geburtstags-Rabatt

  • bundesgerichtshof.de PDF

    10% Geburtstags-Rabatt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung des Verkehrs bei Verlängerung einer Rabattaktion über den angekündigten Zeitraum - 10% Geburtstags-Rabatt

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Verlängerung einer zunächst zeitlich befristeten Rabattaktion (10% Geburtstags-Rabatt)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Verlängerung von zeitlich befristeten Rabattaktionen kann irreführend sein - 10% Geburtstags-Rabatt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    10 % Geburtstags-Rabatt: Irreführende Werbung durch Verlängerung befristeter Rabatt-Aktion

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer irreführenden Werbung bei Abweichen vom Zeitrahmen einer in einer Werbung angepriesenen Rabattaktion nach unten hin

  • kanzlei.biz

    10% Geburtstags-Rabatt

  • info-it-recht.de

    Irreführung durch Verlängerung einer befristeten Rabattaktion (10% Geburtstags-Rabatt)

  • Betriebs-Berater

    Feste zeitliche Grenzen bei Rabattaktionen grundsätzlich bindend - 10% Geburtstags-Rabatt

  • reise-recht-wiki.de

    Verlängerung von Rabattfristen ist beschränkt zulässig

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung des Verkehrs bei Verlängerung einer Rabattaktion über den angekündigten Zeitraum - 10% Geburtstags-Rabatt

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung des Verkehrs bei Verlängerung einer Rabattaktion über den angekündigten Zeitraum - 10% Geburtstags-Rabatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vorliegen einer irreführenden Werbung bei Abweichen vom Zeitrahmen einer in einer Werbung angepriesenen Rabattaktion nach unten hin

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    10% Geburtstags-Rabatt

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung des Verkehrs bei Verlängerung einer Rabattaktion über den angekündigten Zeitraum - 10% Geburtstags-Rabatt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbung für zeitlich begrenzte Rabattaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion - 10% Geburtags-Rabatt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Verlängerung befristeter Rabattaktionen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verlängerung von Rabattaktionen nicht ohne besonderen Grund

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fristverlängerung von Rabattaktionen nicht pauschal unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    10% Geburtstags-Rabatt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Jubiläums-Rabattaktionen dürfen nicht ohne besonderen Grund verlängert werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung von Rabattaktionen nicht ohne besonderen Grund

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Jubiläums-Rabattaktionen dürfen nicht ohne besonderen Grund verlängert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feste zeitliche Grenzen bei Rabattaktionen grundsätzlich bindend - 10% Geburtstags-Rabatt

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Achtung Online-Händler: Rabattaktion darf nicht einfach verlängert werden!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Befristete Rabattaktion darf nur aus triftigen Gründen verlängert werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Verlängerung von Rabatt-Aktion kann unzulässig sein

  • vsw.info PDF, S. 2 (Leitsatz)

    10% Geburtstags-Rabatt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion kann irreführend sein

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Rechtsprechungsübersicht)

    Befristete Rabatte, Auktionsplattformen und Rabattplattformen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen dürfen nicht verlängert werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Rabattaktionen: Verlängerung über angekündigtes Ende = wettbewerbswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Verlängerung einer befristeten Rabattaktion

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Grundlose Verlängerung einer befristeten Rabattaktion irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch Verlängerung einer Rabattaktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Verlängerung von zeitlich befristeten Rabattaktionen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen: Die Verlängerung kann teuer werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Jubiläumsrabatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung befristeter Sonderaktionen grundsätzlich nicht möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen nicht beliebig verlängerbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verlängerung befristeter Sonderaktionen grundsätzlich nicht möglich // Sofern Sonderverkäufe für einen bestimmten Aktionszeitraum, der im Voraus zeitlich begrenzt war, angepriesen werden, kann dieser Aktionszeitraum nicht nach Belieben verlängert werden.

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung einer Rabattaktion kann unzulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 241
  • GRUR 2012, 208
  • MIR 2012, Dok. 001
  • BB 2012, 348
  • K&R 2012, 116
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    aa) Die wettbewerbliche Erheblichkeit ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG überflüssig macht (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 Rn. 18 = WRP 2009, 1080 - Thermoroll, mwN; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.169 i.V.m. Rn. 2.20 f.; Köhler, GRUR 2010, 767, 770).

    Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH, GRUR 2009, 888 Rn. 18 - Thermoroll, mwN).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    aa) Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 20; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines solchen Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2000 - I ZR 229/97, GRUR 2002, 187, 188 f. = WRP 2000, 1131 - Lieferstörung, zur parallelen Problematik der Irreführung über die Angemessenheit eines Warenvorrats; vgl. auch Berneke, GRUR-Prax 2011, 235, 237).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Wegen der zentralen Bedeutung des Preises einer Ware für die Kaufentscheidung ist die wettbewerbsrechtliche Relevanz einer irreführenden Preisangabe in der Regel ohne weiteres gegeben (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 122/06, GRUR 2009, 788 Rn. 24 = WRP 2009, 951 - 20% auf alles, mwN).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Dagegen ist Vorsatz anzunehmen, wenn der Handelnde die Ausführung seines bereits gefassten Tatentschlusses von einer Bedingung abhängig macht, auf deren Eintritt er keinen Einfluss hat (vgl. BGHSt 21, 14, 17 f.; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 22 Rn. 2; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 22 Rn. 18).
  • LG Münster, 10.06.2009 - 21 O 74/09

    Entscheidung des Landgerichts Münster zur Täuschung über die

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines solchen Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
    Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 Rn. 15 - Frühlings-Special; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 6.6c).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, der Schutzbereich des § 5 UWG umfasse Fälle, in denen von der Irreführung - wie im Streitfall - eine Anlockwirkung ausgeht, grundsätzlich auch dann, wenn die Irreführung noch rechtzeitig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 34 = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt; OLG Frankfurt, WRP 2014, 1226, 1228; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 2.192).
  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Die Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs mit festen zeitlichen Grenzen kann sich aus Sicht des maßgeblichen Verkehrs als irreführend erweisen, wenn der Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird (vgl. BGH GRUR 2012, 208 Rn. 18 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 19 - Treuepunkte-Aktion).

    Dabei hängt die Frage der Irreführung maßgebend davon ab, wie der Verkehr die Werbung mit einer befristeten Verkaufsaktion oder einem befristet gewährten Preisvorteil nach den Umständen des konkreten Falles versteht (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 20 - 10% Geburtstags-Rabatt).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltslosen Angebot eines Rabatts mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 20 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 22 - Treuepunkte-Aktion).

    Denn der Verkehr wird nach der Lebenserfahrung zwar in Rechnung stellen, dass eine mit einem Endtermin beworbenen besondere Verkaufsaktion oder ein befristeter Sonderpreis aus bei der Schaltung der Werbung nicht vorhersehbaren Gründen ausnahmsweise - etwa in Fällen von höherer Gewalt oder von sonstigen unverschuldeten Geschehensverläufen - verlängert wird (vgl. BGH GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 21 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 21, 23 - Treuepunkte-Aktion).

    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (vgl. BGH GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 21 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 23 - Treuepunkte-Aktion).

    Wegen der zentralen Bedeutung des Preises einer Ware für die Kaufentscheidung ist die wettbewerbliche Relevanz einer irreführenden Werbung im Zusammenhang mit dem angegebenen Preis in der Regel ohne weiteres gegeben (vgl. BGH GRUR 2009, 788 Rn. 24 - 20% auf alles; BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; EuGH GRUR Int. 2017, 65 Rn. 46 - Canal Digital Danmark A/S).

    Dies gilt grundsätzlich auch für eine unrichtige Angabe des Zeitraums, in dem ein Rabatt, also ein besonders günstiger Preis, gewährt wird, denn durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung des herabgesetzten Preises wird der Verbraucher in Bezug auf seine etwaige Kaufentscheidung unter zeitlichen Druck gesetzt (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 25 - Frühlings-Special).

    Dass ein zeitlicher Druck auf die Kaufentscheidung grundsätzlich ein wettbewerbsrechtlich relevanter Gesichtspunkt ist, ergibt sich auch aus Nr. 7 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt).

    Auch wird der Verkehr bei befristeten Rabattaktionen stark angelockt und zum Kauf herausgefordert (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt).

    c) Die Relevanz der Irreführung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG ist auch hier zu bejahen, nachdem - wie bereits ausgeführt - für den Durchschnittsverbraucher der Preis eines Produkts grundsätzlich ein bestimmender Faktor ist, wenn er eine geschäftliche Entscheidung zu treffen hat (BGH GRUR 2009, 788 Rn. 24 - 20% auf alles; BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; EuGH GRUR Int. 2017, 65 Rn. 46 - Canal Digital Danmark A/S).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18

    Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung

    Hierunter kann etwa die Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs mit festen zeitlichen Grenzen fallen, wenn der Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgesetzt wird (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2014, 91, 92 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 127 - Jahrhundertfeier).

    In diesem Zusammenhang ist die Frage der Irreführung maßgeblich davon abhängig, wie der Verkehr die Werbung mit einer befristeten Verkaufsaktion oder einem befristet gewährten Preisvorteil nach den Umständen des konkreten Falles versteht (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).

    Mit einer Verlängerung aus bei der Schaltung der Anzeige bereits absehbaren Gründen rechnet der Verkehr demgegenüber regelmäßig nicht (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; BGH, GRUR 2012, 2013, 2014 - Frühlings-Special; GRUR 2014, 91, 93 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 127 - Jahrhundertfeier; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 5, Rz. 3.12).

    Denn der Verkehr rechnet lediglich damit, dass eine mit einem Endtermin beworbene besondere Verkaufsaktion oder ein befristeter Sonderpreis aus bei der Schaltung der Werbung nicht vorhersehbaren Gründen ausnahmsweise, etwa in Fällen von höherer Gewalt oder von sonstigen unverschuldeten Geschehensabläufen, verlängert wird (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; GRUR 2015, 91, 92 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).

    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; GRUR 2014, 91, 92 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).

    Soweit die Beklagte die Wiederholung ihrer Rabattaktion mit dem Erfolg der Aktion in der Vorwoche und damit letztlich mit dem von ihr verfolgten wettbewerblichen Ziel begründet, gehört ein solcher wirtschaftlicher Erfolg nicht zu den Gründen, die nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung eine Verlängerung nahelegen können (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., D. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, Rz. 8).

    Wegen der zentralen Bedeutung des Preises einer Ware für die Kaufentscheidung ist die wettbewerbliche Relevanz einer irreführenden Werbung im Zusammenhang mit dem angegebenen Preis in der Regel ohne Weiteres gegeben (BGH, GRUR 2009, 788, 790 - 20 % auf alles; GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 129 - Jahrhundertfeier).

    Dies gilt grundsätzlich auch für eine unrichtige Angabe des Zeitraums, in dem ein Rabatt, also ein besonders günstiger Preis, gewährt wird, denn durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung des herabgesetzten Preises wird der Verbraucher in Bezug auf seine etwaige Kaufentscheidung unter zeitlichen Druck gesetzt (BGH, GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 129 - Jahrhundertfeier).

    Dass ein zeitlicher Druck auf die Kaufentscheidung grundsätzlich ein wettbewerbsrechtlich relevanter Gesichtspunkt ist, ergibt sich auch aus Nr. 7 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (BGH, GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 129).

    Auch wird der Verkehr bei befristeten Rabattaktionen stark angelockt und zum Kauf herausgefordert (BGH, GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG München GRUR-RR 2019, 126, 129 - Jahrhundertfeier).

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Danach ist die irreführende Ankündigung einer Verkaufsförderungsmaßnahme unlauter; insbesondere kann sich die Ankündigung einer Rabattaktion als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Rabattverkauf vorzeitig beendet wird (vgl. zur Verlängerung eines zeitlich befristeten Sonderverkaufs BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10, GRUR 2012, 213 Rn. 15 ff. = WRP 2012, 316 - Frühlings-Special; Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 18 ff. = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 6.6d; Fezer/Peifer, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 336).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabatts mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 20 - Frühlings-Special; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Frühlings-Special

    Die Ankündigung einer Sonderveranstaltung mit festen zeitlichen Grenzen kann sich als irreführend erweisen, wenn der Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 18 - 10% Geburtstags-Rabatt; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

    Sie ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt).

  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11

    Steuerbüro

    a) Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 31 = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5 Rn. 20 f. und Rn. 2.172 f.).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Werden aber verhältnismäßig selten auftretende Ereignisse zum Anlass für einen Sonderverkauf oder die Gewährung von Rabatten für bestimmte Waren genommen, verbindet der Verkehr damit die Erwartung, es handele sich - dem seltenen Anlass entsprechend - um eine herausgehobene Verkaufsaktion, bei der er mit größeren Preisnachlässen rechnen kann als bei einem Rabatt, wie er anlässlich regelmäßig oder doch häufig wiederkehrender Ereignisse gewährt wird, sich ihm also die Gelegenheit bietet, etwas zu erhalten, was er - zwar nicht notwendig allgemein, aber jedenfalls doch bei dem werbenden Unternehmen - buchstäblich "nicht alle Tage" bekommt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb).

    Beabsichtigt aber das werbende Unternehmen von vornherein, den Sonderverkauf über den angegebenen Zeitraum hinaus fortzusetzen, ist der dem Verkehr mit der beworbenen Befristung vermittelte Eindruck, nach Beendigung der Aktion werde das Unternehmen zu den höheren Normalpreisen zurückkehren, eindeutig falsch (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 b cc (1)]).

    Der für die Wiederholung des Feiertagsrabatts in der Anlage K6 angegebene wirtschaftliche Erfolg der Aktion jedenfalls zählt nicht zu den Gründen, die nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung eine Verlängerung nahelegen können, vielmehr deutet eine Verlängerung unter solchen Umständen darauf hin, dass es dem Unternehmen darum geht, sich die besondere Anlockwirkung kurzer Fristsetzungen zunutze zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 b bb]).

    Dies ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)] und I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb]).

    Abgesehen davon ist nicht zweifelhaft, dass eine für kurze Zeit wie etwa eine Woche angekündigte und einmal (oder zweimal) um einen entsprechenden Zeitraum verlängerte Sonderaktion mehr Kunden anzieht als eine Aktion, die von vornherein für die Dauer des Gesamtzeitraums angekündigt ist, wobei unerheblich ist, ob die jeweilige Frist so kurz bemessen ist, dass sie unüberlegte und übereilte Kaufentscheidungen provoziert, die einen ruhigen und genauen Leistungsvergleich verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb).

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

    Für den Verbraucher ist jedoch allein die Identität derjenigen Vertragspartner entscheidungserheblich, die für den werbenden Unternehmer unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar während des Einlösungszeitraums für die Durchführung der Ballonfahrten zur Verfügung stehen werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 22 = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Eine geschäftliche Handlung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen - vorliegend über Eigenschaften des Unternehmens - hervorzurufen und die zutreffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 31 = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt).
  • LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit der Befristung eines

    Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 17 ff. - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 15 f. - Frühlings-Special).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie der Verkehr die Werbung mit einem befristet gewährten Vorteil nach den Umständen des konkreten Falls versteht (BGH, GRUR 2014, 91 Rn. 21 - Treuepunkte-Aktion; GRUR 2012, 208 Rn. 20 - 10% Geburtstags-Rabatt; Harte-Bavendamm/Henning- Bodewig/Weidert, 4. Aufl. 2016, UWG § 5 Abs. D Rn. 8).

    Denn die davon ausgehende Anlockwirkung bewirkt, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung der Zugabe der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; LG Koblenz, WRP 2017, 360 Rn. 18; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 5a Rn. 5.50).

    Die hierfür darlegungspflichtige (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt) Beklagte hat im Rechtsstreit nicht für sich in Anspruch genommen, sie verlängere die Werbung aus nach deren Erscheinen eingetretenen, vernünftigen und nicht vorhersehbaren Gründen.

  • OLG Hamm, 28.05.2013 - 4 U 217/12

    Zur Befristung von Rabattaktionen

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

  • LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16

    Online-Verkäufer haftet für irreführende Angaben von Preisvergleichsportalen

  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
  • LG Cottbus, 14.06.2023 - 11 O 13/23

    Wettbewerbsrecht: Verlängerung von befristeten Rabattaktionen

  • LG Düsseldorf, 26.08.2022 - 38 O 41/22

    Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in

  • LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17

    Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig sein

  • OLG Hamm, 02.02.2023 - 4 U 167/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Sonnenschirms nebst Ständerkreuz mit

  • LG Cottbus, 10.05.2023 - 11 O 13/23
  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 70/14

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Farbbandkassette mit einer Zertifizierung

  • OLG Hamburg, 02.09.2021 - 3 U 99/20

    cookiebasiertes Neukundenangebot - Irreführende Rabattaktion bei Täuschung über

  • LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17

    Wettbewerbsrecht: Preisschaukelei

  • OLG Hamburg, 17.02.2020 - 3 W 10/20

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit einer Rabattaktion für Bettwaren

  • OLG Hamburg, 21.10.2021 - 3 U 105/20

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer "Black Week"-Rabattaktion; Angaben zum

  • LG Würzburg, 08.06.2017 - 1 HKO 555/17

    Irreführung bei einer Werbung mit einer befristeten Verkaufsaktion

  • LG Köln, 25.03.2021 - 81 O 58/20
  • LG Essen, 11.04.2019 - 43 O 119/18

    Unlauterer Wettbewerb irreführende Werbung Mehrwertsteuer geschenkt

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