Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12
BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    BGB § 312c Abs. 2, § 312d Abs. 2; EGBGB Art. 240, 235; BGB-InfoV § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 10 aF

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Postfachadresse in Widerrufsbelehrung - Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt(e) beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312c Abs 2 BGB vom 02.12.2004, § 312d Abs 2 BGB vom 02.12.2004, Art 235 BGBEG, Art 240 BGBEG, § 1 Abs 1 Nr 10 BGB-InfoV vom 02.12.2004
    Fernabsatzvertrag: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse in der Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Postfach als Widerrufsadresse ausreichend?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag durch Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse im Fernabsatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Postfachanschrift als Widerrufsadresse zulässig?

  • kanzlei.biz

    Postfach als Widerrufsadresse

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Belehrung bei einem Fernabsatzvertrag

  • info-it-recht.de

    Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag

  • Betriebs-Berater

    Angabe von Postfachadresse als Widerrufsadresse für Belehrung über Widerrufsrecht ausreichend

  • rewis.io

    Fernabsatzvertrag: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse in der Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 312 c Abs. 2; BGB § 312 d Abs. 2; EGBGB Art. 240; EGBGB Art. 235; BGB-InfoV a. F. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BGB-InfoV a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 10
    Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag durch Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwurfeinschreiben: Zugangsbeweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Die Angabe einer Postfachadresse im Rahmen der Widerrufsbelehrung ist wirksam

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen (war) ausreichend

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe eines Postfachs in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht zulässig - ACHTUNG: Nach aktueller Rechtslage reicht dies nicht !

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angabe des Postfachs genügt bei Widerrufsbelehrung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Widerrufsbelehrung und Adressangaben

  • heise.de (Pressebericht, 26.01.2012)

    Postfach als Widerrufsadresse zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung - Postfach als Widerrufsadresse?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträgen - Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angabe des Postfachs genügt bei Widerrufsbelehrung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträge: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse ist zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Postfachadresse in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen ausreichend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Angabe von Postfachadresse als Widerrufsadresse für Belehrung über Widerrufsrecht ausreichend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Postfach als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Postfachadresse bei Widerruf im Versand reicht aus

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Postfach oder doch Hausanschrift?

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Postfachanschrift als Widerrufsadresse ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Fernabsatzverträgen: Postfach als Widerrufsadresse ist zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen bejaht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Fernabsatzvertrag - Angabe eines Postfachs ausreichend!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Achtung Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben bei der Widerrufsadresse mit Vorsicht behandeln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Postfach ist innerhalb der Widerrufsadresse zulässig

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträge widerrufen - Postfach genügte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wirksamer Zustellungsnachweis durch Einwurf-Einschreiben // Der dokumentierte Zugang eines Einwurf-Einschreibens ist anerkannter Zustellungsnachweis.

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Postfach als Widerrufsadresse nicht ausreichend

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf ist an Postfach zu richten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben! (IBR 2012, 1126)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1065
  • ZIP 2012, 531
  • MDR 2012, 268
  • NZM 2012, 622
  • VersR 2012, 579
  • WM 2012, 561
  • MMR 2012, 302
  • MIR 2012, Dok. 010
  • BB 2012, 586
  • K&R 2012, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
    Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. April 2002, I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 - Postfachanschrift).

    Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt diesen Anforderungen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II - Postfachanschrift).

    Der Umstand, dass dieser damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, aaO), zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden.

  • BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
    Dabei kann dahinstehen, ob dem Kläger nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung im Folgenden aF) ein Recht zum Widerruf seiner auf Abschluss des Erdgasliefervertrages gerichteten Willenserklärung zustand oder ob ein solches Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 Fall 3 BGB wegen beschaffenheitsbedingt fehlender Eignung der Ware für eine Rücksendung ausgeschlossen war (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2009 - VIII ZR 149/08, WuM 2009, 309).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Die Mitteilung einer Postfachanschrift des Widerrufsadressaten setzte den Verbraucher in gleicher Weise wie die Mitteilung der Hausanschrift in die Lage, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 2002 aaO und vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, WM 2012, 561 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Der Umstand, dass [der Verbraucher ] damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, aaO), zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden (BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11 -, juris, Rn. 11 und 13 zu Fernabsatzverträgen).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Anderes galt aber für die - an sich zulässige (BGH, Urteile vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 und vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, WM 2012, 561 Rn. 13) und nach § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV aF für sich unschädliche - Bezeichnung des Empfangsbevollmächtigten.
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13

    Finanzierter Neuwagenkauf: Anwendbarkeit der Vorschriften des Fernabsatzvertrages

    Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, wonach die Angabe eines Postfaches den formalen Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsrechts genüge, hat die Klägerin mit Schreiben vom 6.3.2012 (GA I Bl. 96) sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Erklärungen vorsorglich angefochten, soweit diese als Anerkenntnis verstanden werden könnten.

    Dieser Rechtauffassung hat sich der Bundesgerichtshof im Urt. vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, MDR 2012, 268 jedoch nicht angeschlossen, sondern mit Blick auf die Funktion der Adressatenangabe, die darin besteht, den Verbraucher zweifelsfrei darüber zu informieren, an wen der Widerruf zu richten ist, die Auffassung vertreten, dass die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen der BGB-InfoV an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht genüge.

  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 [zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft]; BGH NJW 2002, 2391; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1707; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 360 Rn.3).
  • KG, 04.03.2019 - 8 U 74/17

    Anforderungen an die Widerrufsinformation hinsichtlich der ladungsfähigen

    Die Rechtsprechung des BGH zum alten Recht der Widerrufsbelehrung, wonach eine "Anschrift" i.S. von § 355 Abs. 2 S. 1 BGB (in der Fassung bis 10.06.2010) nur als "Postanschrift" zu verstehen war und daher auch eine Postfachanschrift einschloss (s. BGH, Urt. v. 12.07.2016 -XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 = NJW 2016, 3512 Tz 16; Urt. v. 25.01.2012 -VIII ZR 95/11, NJW 2012, 1065 Tz 13; Urt. v. 11.04.2002 -I ZR 306/99, NJW 2002, 2391), ist auf das seit dem 11.06.2010 geltende Recht der Widerrufsinformation nicht mehr anwendbar, da die oben genannten, aufeinander abgestimmten Vorschriften insoweit eine andere Auslegung ergeben (a.A. Bülow /Artz, Verbraucherkreditrecht, 9. Aufl., § 495 Rn 103; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.12.2018 -4 U 166/17 -juris Tz 41 f. für einen am 28.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag unter Hinweis auf "§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB aF" und die genannte Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    Dieser Auffassung dürfte auch nicht entgegenstehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse bei einem Fernabsatzvertrag auch unter Geltung der BGB-InfoV ausreichte (BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, juris Tz. 11 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2018 - 4 U 166/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsinformation bei Angabe von

    Unter dem Begriff der "Anschrift" im Sinne des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. war nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift und dementsprechend auch die Postfachanschrift zu verstehen (BGH WM 2002, 1352, 1353 f.; 2012, 561, 562 Rn. 13; 2016, 1930, 1931 Rn. 16).

    Der Umstand, dass dieser damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen, zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden (BGH WM 2012, 561, 562 Rn. 13).

  • OLG Köln, 14.03.2019 - 12 U 226/17

    Rechte des Verbrauchers bei Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung nach Auslauf

    Auch die Angabe einer Postfachadresse ist als gesetzeskonform zu bewerten, da sie den Verbraucher in gleicher Weise wie durch die Mitteilung der Hausanschrift des Widerrufsadressaten in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (BGH, Urteil vom 25.01.2012, VIII ZR 95/11, zitiert nach juris, Rn. 13, Urteil vom 20.06.2017, XI ZR 72/16, zitiert nach juris, Rn. 26).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2013 - 7 U 129/13

    Widerspruch gegen eine fondsgebundene Lebensversicherung in einem Altfall:

    Die Entscheidung BGH NJW 2012, 1065 f (Urteil vom 25.1.2012, VIII ZR 95/11) ist nicht einschlägig.
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 U 4697/15
  • OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 17 U 138/14

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf von Darlehensvertrag

  • LG Bonn, 07.09.2015 - 3 O 336/14

    Erstattung von Zahlungen und Nutzungsersatz nach Widerruf eines

  • OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag

  • LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 5 O 493/13
  • LG Verden, 24.07.2015 - 4 O 363/14

    Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Verden

  • OLG Hamm, 14.09.2015 - 2 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Rechtsgeschäft in einer

  • OLG München, 21.08.2012 - 25 U 526/12

    Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung: Unterjährige Prämienzahlung

  • LG Aachen, 07.01.2016 - 1 O 255/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zum Erwerb einer

  • LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 8 O 168/12

    Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung i.R. der Beteiliging eines Anlegers

  • LG Bonn, 15.07.2016 - 3 O 431/15

    Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Wirksamkeit des Widerrufs

  • LG Münster, 21.04.2016 - 14 O 458/15

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf des Darlehensvertrages

  • LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung zweier Darlehensverträge in ein

  • LG Aachen, 05.11.2015 - 1 O 219/15

    Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach erklärtem

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12

    Zur Angabe einer Postanschrift in der Widerrufsbelehrung nach alter Rechtslage

  • LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 217/15

    Erfolgsaussichten eines Rücktritts vom Darlehensvertrag nach Verstreichen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht