Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1644
OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kostenlose Schätzung - Die werbliche Herausstellung einer zwar üblichen, nichtdestoweniger aber freiwilligen Sonderleistung stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar.

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit dem Angebot einer "kostenlosen Schätzung"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Angebot einer "kostenlosen Schätzung" ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eines Goldankäufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit dem Angebot einer "kostenlosen Schätzung"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • kanzlei.biz

    Werbung "Kostenlose Schätzungen" ist keine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten"

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • aufrecht.de

    "kostenlose Schätzung" bei Marktüblichkeit ist keine Selbstverständlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenlose Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei freiwilliger Sonderleistung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebot einer "Kostenlosen Schätzung" durch Goldankäufer zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Kostenlose Schätzung" keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gold-/Edelmetallankäufer darf mit "kostenloser Schätzung" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Kostenlose Schätzung" auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Schätzung beim Goldankauf zulässige Werbung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Kostenlose Schätzung" stellt auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenlose Schätzung durch Goldankäufer: Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 269
  • MIR 2013, Dok. 014
  • BB 2013, 898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, juris Rn. 19).

    Insbesondere ist dieser Aspekt kein Umstand, der sich - anders als in der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2008 (I ZR 121/07) zugrunde liegenden Fallgestaltung - lediglich auf die Preisfestsetzung durch den Käufer bezieht.

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, juris Rn. 19).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Ferner ergibt sich hieraus, insbesondere den vorgelegten Ankaufsbelegen dieser Agentur sowie der diesbezüglichen Gewerbe-Ummeldung, auch (gerade noch hinreichend), dass der "S. und S. S." sowohl im Zeitpunkt der beanstandeten Verletzungshandlung wie auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 85/93, juris Rn. 37) Agenturpartner der Klägerin war.
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Die Marktstellung des werbenden Unternehmens, die Attraktivität seines Angebots und die Reichweite seiner Werbung können für die Bestimmung der Grenzen des Marktes maßgeblich sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1997 - I ZR 72/95, juris Rn. 14; im Überblick: Köhler in Köhler/ Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106 c) ff.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf denselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, juris Rn. 18).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Dass diese Voraussetzungen vorliegend gegeben sind, hat die Klägerin - auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, juris Rn. 16; Köhler, a. a. O., § 2 Rn. 95) - unter Berufung auf ihren Agenturpartner "S.- und S." in S. hinreichend dargelegt.
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers

    Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Celle, WRP 2013, 812).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht