Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50861
BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,50861)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - I ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,50861)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - I ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,50861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,50861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Herstellergarantie II

    UWG § 4 Nr. 11; BGB §§ 443, 477 Abs. 1 Satz 1 und 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Herstellergarantie II - Zum Begriff und Vorliegen einer Garantieerklärung im Sinne von § 443 BGB die den Erfordernissen nach § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB genügen muss (hier: eBay-Kaufangebot).

  • openjur.de

    §§ 443, 477 Abs. 1 Satz 2, 477 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 4 Nr. 11 UWG
    Herstellergarantie II

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Herstellergarantie II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11 UWG, § 145 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs 1 S 1 BGB, § 477 Abs 1 S 2 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Informationspflichten des Unternehmers im Falle einer selbstständigen und unselbstständigen Garantie - Herstellergarantie II

  • webshoprecht.de

    Informationspflichten des Unternehmers im Falle einer Herstellergarantie

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit Herstellergarantie muss nur dann Garantiebedingungen enthalten, wenn es sich um ein rechtsverbindliches Angebot handelt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Garantieerklärung als Angebot auf Abschluss eines Garantievertrags

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Abschluss einer (un)selbstständigen Garantie im Verbrauchsgüterkauf ("Herstellergarantie II")

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Informationspflichten des Unternehmers im Falle einer selbstständigen und unselbstständigen Garantie - Herstellergarantie II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 477 Abs. 1
    Garantieerklärung als Angebot auf Abschluss eines Garantievertrags

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellergarantie II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine Garantieerklärung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Garantieerklärung nach § 477 BGB - formelle Voraussetzungen bei selbständiger und unselbständiger Garantie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzureichende Angaben zum Inhalt einer Herstellergarantie beim Onlineverkauf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Informationspflichten von Herstellergarantien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herstellergarantie

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender Angaben zum Inhalt einer Herstellergarantie beim Onlineverkauf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender Angaben zum Inhalt einer Herstellergarantie beim Onlineverkauf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Angaben zum Inhalt einer Herstellergarantie beim Onlineverkauf

  • angster.net (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender Angaben zum Inhalt einer Herstellergarantie beim Onlineverkauf

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Werbung mit "24 Monate Herstellergarantie”

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 24 monatige Herstellergarantie im Onlineshop kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 24 monatige Herstellergarantie kann wettbewerbswidrig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine Garantieerklärung vor? (IBR 2013, 496)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1480
  • MDR 2013, 1300
  • GRUR 2013, 851
  • MMR 2013, 589
  • MIR 2013, Dok. 034
  • K&R 2013, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11
    Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbstständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbstständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 14. April 2011, I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 32 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom 15. Dezember 2011, I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät).

    Unter den Begriff der Garantieerklärung fallen dabei nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 26 bis 31 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie, mwN).

    Danach sind die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in dem vorstehend genannten Sinn abgibt und diese Erklärung daher den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer - wie im Zweifel bei durch das Internet übermittelten Aufforderungen zur Bestellung - nur eine invitatio ad offerendum gemacht (vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 32 - Werbung mit Garantie; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät) oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll.

    Die weiteren Voraussetzungen für die wettbewerbsrechtliche Haftung der Beklagten sind - wie die Revision selbst nicht in Zweifel zieht - ebenfalls erfüllt (vgl. im Einzelnen BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 16 bis 22 - Werbung mit Garantie, mwN).

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11
    Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbstständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbstständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 14. April 2011, I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 32 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom 15. Dezember 2011, I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät).

    Danach sind die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in dem vorstehend genannten Sinn abgibt und diese Erklärung daher den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer - wie im Zweifel bei durch das Internet übermittelten Aufforderungen zur Bestellung - nur eine invitatio ad offerendum gemacht (vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 32 - Werbung mit Garantie; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät) oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll.

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11
    Die Revision macht auch vergeblich geltend, dass Herstellergarantien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, BGHZ 104, 82, 85 f. mwN) jedenfalls in der Regel dadurch zustande kommen, dass der Ware - etwa in Form einer Garantiekarte - eine auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrags gerichtete schriftliche Willenserklärung des Herstellers beiliegt und die Annahme dieser Erklärung durch den Käufer gemäß § 151 BGB unter Verzicht auf eine Willenserklärung und deren Zugang gegenüber dem Hersteller erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Ob ein bindendes Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB oder eine invitatio ad offerendum vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH Urteil vom 05.12.2012, I ZR 146/11, MDR 2013, 1300; BGH Urteil vom 05.12.2012, I ZR 88/11, MMR 2013, 586), für die es nicht auf den inneren Willen des Erklärenden ankommt, sondern darauf, wie seine Äußerung vom Empfängerhorizont her verstanden werden konnte und durfte (Staudinger/Bork, BGB, Neubearbeitung 2015, § 145 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19

    Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    a) Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne der § 479 Abs. 1, § 443 Abs. 1 BGB fallen nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbstständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (zu § 477 Abs. 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung [aF] vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 [juris Rn. 26] = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 [juris Rn. 43] = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät; Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 146/11, GRUR 2013, 851 [juris Rn. 10] = WRP 2013, 1029 - Herstellergarantie II; vgl. auch BGH, GRUR 2022, 500 [juris Rn. 33] - Zufriedenheitsgarantie).

    c) Die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in dem vorstehend genannten Sinn abgibt und diese Erklärung daher den in § 479 Abs. 1 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, sind von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer nur eine invitatio ad offerendum gemacht oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll (zu § 477 Abs. 1 BGB aF vgl. BGH, GRUR 2013, 851 [juris Rn. 11] - Herstellergarantie II; vgl. auch BGH, GRUR 2011, 638 [juris Rn. 32] - Werbung mit Garantie; GRUR 2012, 730 [juris Rn. 43] - Bauheizgerät).

    Eine durch das Internet übermittelte Aufforderung zur Bestellung ist im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum aufzufassen (BGH, GRUR 2011, 638 [juris Rn. 32] - Werbung mit Garantie; GRUR 2012, 730 [juris Rn. 43] - Bauheizgerät; GRUR 2013, 851 [juris Rn. 11] - Herstellergarantie II; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 2012 - X ZR 37/12, BGHZ 195, 126 [juris Rn. 14]).

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Die Bestimmung des § 479 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG dar (zur Vorgängerbestimmung des § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung [aF] vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 22 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 Rn. 43 = WRP 2012, 1086 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 146/11, GRUR 2013, 851 Rn. 9 und 14 = WRP 2013, 1029 - Herstellergarantie II).

    Die Vorschrift legt fest, welche Informationen die bei einem Verbrauchsgüterkauf abgegebene Garantieerklärung eines Verkäufers oder Herstellers enthalten muss, mit der er im Kaufvertrag oder in einem eigenständigen Garantievertrag die Verpflichtung zu einer über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Leistung gegenüber dem Verbraucher eingeht (zu § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB aF vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 26 und 32 - Werbung mit Garantie; GRUR 2013, 851 Rn. 10 - Herstellergarantie II).

    Die durch § 479 Abs. 1 Satz 2 BGB aF vorgeschriebenen Informationen sind dem Verbraucher bei Abgabe der vertragsmäßig bindenden Garantieerklärung zu erteilen (zu § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB aF vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 29 f. - Werbung mit Garantie; GRUR 2013, 851 Rn. 10 - Herstellergarantie II).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 04.03.2019 - 1 HKO 18/18

    Unzulässiges Garantie-Angebot ohne weitere Garantieinformationen

    Damit ist der Anwendungsbereich des § 479 Abs. 1 BGB eröffnet (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 146/11 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2019 - 3 U 1021/19

    Intransparente Bewerbung einer Produktgarantie bei einem eBay-Sofortkaufangebot

    Wenn über die Auktionsplattform eBay Waren über die Sofort-Kauf-Option angeboten werden, ist ein entsprechendes rechtsverbindliches Kaufangebot anzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2013, 851, Rn. 12 - Herstellergarantie II; OLG Hamm, MMR 2013, 375; Lorenz, in MüKoBGB, 8. Aufl. 2019, § 479 BGB Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb; Veräußerung

    Zwar lag hier - wie dort - bezüglich der angebotenen Ware ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages vor, nachdem der Antragsteller den zum Verkauf gestellten Rückenwärmegurt auf der Auktionsplattform eBay auch über die "sofort-Kaufen-Option" angeboten hat (vgl. BGH, GRUR 2013, 851 - Herstellergarantie II, Rn. 12).
  • LG Limburg, 25.08.2017 - 5 O 13/17
    Urteile v. 5. Dezember 2012, I ZR 88/11 (9) "Internetwerbung mit Herstellergarantie" u. I ZR 146/11 (10, 11) "Herstellergarantie II"; ferner OLG Hamm, Urteil v. 14. Februar 2013 - I - 4 U 182/12, 4 U 182/12 (24 ff., 28, 32 ff.) "Dyson Ball"; ferner Picht, JR 2015, 405 ff.).
  • LG Limburg, 12.07.2017 - 5 O 14/17
    Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (vgl. I ZR 146/11, , zit. nach juris, auch GRUR 2013, 851 f. [BGH 05.12.2012 - I ZR 146/11] [BGH 05.12.2012 - I ZR 146/11] ) hat hierzu ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht