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   BGH, 15.08.2013 - I ZR 197/12   

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https://dejure.org/2013,29048
BGH, 15.08.2013 - I ZR 197/12 (https://dejure.org/2013,29048)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2013 - I ZR 197/12 (https://dejure.org/2013,29048)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2013 - I ZR 197/12 (https://dejure.org/2013,29048)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 3 UWG, § 3 Abs 3 Anhang Nr 2 UWG, § 3 Abs 3 Anhang Nr 4 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
    Wettbewerbsrecht: Werbung für Lebensmittel mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • webshoprecht.de

    Werbung für Lebensmittel mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit älteren Testergebnissen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch der Werbung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums der von der Stiftung Warentest untersuchten Kaffee-Pads (hier: "Dallmayr prodomo")

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Werbung mit älteren Testergebnissen

  • online-und-recht.de

    Werbung für Lebensmittel mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Werbung für Lebensmittel mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 3
    Unterlassungsanspruch der Werbung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums der von der Stiftung Warentest untersuchten Kaffee-Pads (hier: "Dallmayr prodomo")

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 Abs. 3
    Unterlassungsanspruch der Werbung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums der von der Stiftung Warentest untersuchten Kaffee-Pads (hier: "Dallmayr prodomo")

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testergebnis-Werbung für Kaffee-Pads

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Testergebnissen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums von getesteten Kaffee-Pads nicht wettbewerbswidrig

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Werbung mit älteren Testergebnissen grundsätzlich unbedenklich, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums von getesteten Kaffee-Pads nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen mit alten Stiftung Warentest-Ergebnissen werben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2013, Dok. 083
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 197/12
    Im Blick auf die nach wie vor gültige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sowie die damit übereinstimmende Kommentarliteratur, wonach eine Werbung mit älteren Testergebnissen grundsätzlich unbedenklich ist, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird, für die Produkte keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen und die angebotenen Produkte mit den seinerzeit geprüften gleich und auch nicht durch neuere Entwicklungen technisch überholt sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83, GRUR 1985, 932, 933 = WRP 1985, 486 - Veralteter Test; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750, 751; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 4.260; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 601; Weidert in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. B 254; Fezer/Lachmann, UWG, 2. Aufl., § 4S8 Rn. 304), können die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgelegten instanzgerichtlichen Urteile eine Grundsatzbedeutung nicht begründen.
  • BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83

    Veralteter Test

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 197/12
    Im Blick auf die nach wie vor gültige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sowie die damit übereinstimmende Kommentarliteratur, wonach eine Werbung mit älteren Testergebnissen grundsätzlich unbedenklich ist, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird, für die Produkte keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen und die angebotenen Produkte mit den seinerzeit geprüften gleich und auch nicht durch neuere Entwicklungen technisch überholt sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83, GRUR 1985, 932, 933 = WRP 1985, 486 - Veralteter Test; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750, 751; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 4.260; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 601; Weidert in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. B 254; Fezer/Lachmann, UWG, 2. Aufl., § 4S8 Rn. 304), können die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgelegten instanzgerichtlichen Urteile eine Grundsatzbedeutung nicht begründen.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1981 - 2 U 169/80
    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - I ZR 197/12
    Im Blick auf die nach wie vor gültige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung sowie die damit übereinstimmende Kommentarliteratur, wonach eine Werbung mit älteren Testergebnissen grundsätzlich unbedenklich ist, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird, für die Produkte keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen und die angebotenen Produkte mit den seinerzeit geprüften gleich und auch nicht durch neuere Entwicklungen technisch überholt sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83, GRUR 1985, 932, 933 = WRP 1985, 486 - Veralteter Test; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750, 751; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 4.260; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 601; Weidert in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. B 254; Fezer/Lachmann, UWG, 2. Aufl., § 4S8 Rn. 304), können die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgelegten instanzgerichtlichen Urteile eine Grundsatzbedeutung nicht begründen.
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Die Werbung mit aktuellen Testergebnissen für Produkte, die den getesteten entsprechen und die auch nicht technisch überholt sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83 - Veralteter Test; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 197/12, WRP 2014, 67 Rn. 8), ist grundsätzlich nicht irreführend, wenn die von einem Dritten vergebene Auszeichnung in einem seriösen Verfahren vergeben und nicht erschlichen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800, 802 [juris Rn. 38] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).
  • LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23

    Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

    (1) Allerdings gilt im Ausgangspunkt, dass nicht jede Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest, deren Veröffentlichung länger zurückliegt, deshalb schon irreführend ist; vielmehr können grundsätzlich auch ältere Testergebnisse der Stiftung Warentest werblich herausgestellt werden, wenn der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird und die angebotenen Waren den seinerzeit getesteten gleich sind, technisch nicht durch neuere Entwicklungen überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfergebnisse vorliegen (vgl. BGH, GRUR 1985, 932 (933) m.w.N. - Veralteter Test; WRP 2014, 67 = BeckRS 2013, 18553 - Kaffee-Pads; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 492 = WRP 1992, 183 - Werbung mit Testergebnissen; NJWE-WettbR 1996, 54).

    Eine Werbung ist hiernach indes irreführend, wenn die Testergebnisse durch eine neuere Untersuchung oder durch eine erhebliche Veränderung der Marktverhältnisse überholt sind (vgl. BGH, GRUR 1985, 932 (933) - Veralteter Test; WRP 2014, 67 = BeckRS 2013, 18553 - Kaffee-Pads; GRUR 2019, 631 Rn. 68 - Das beste Netz; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012 - 4 U 17/10; OLG Hamburg, BeckRS 2009, 07551; OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2007, 4 U 165/06; OLG Frankfurt a.M., NJWE-WettbR 1996, 54; NJW-RR 1992, 492 = WRP 1992, 183 - Werbung mit Testergebnissen, Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 2.282; Götting/Nordemann, UWG, Handkommentar, UWG § 5 Rn. 1.185).

    Schon insoweit kann eine Bewerbung mit dem älteren Testergebnis allerdings unzulässig werden, wenn neuere Testergebnisse vorliegen (vgl. BGH, GRUR 1985, 932 (933) -Veralteter Test; WRP 2014, 67 = BeckRS 2013, 18553 - Kaffee-Pads; GRUR 2019, 631 Rn. 68 - Das beste Netz).

    Entsprechend mag das Verkehrsverständnis mit der in § 4 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 9 des Lizenzvertrags vorgesehenen Abverkaufsmöglichkeit im Falle veralteter Tests korrespondieren - hiernach mag der Verkehr je nach den Umständen des Einzelfalls - und in den Grenzen der Rechtsprechung zur Werbung mit älteren Testergebnissen (vgl. BGH, GRUR 1985, 932 (933) - Veralteter Test; WRP 2014, 67 = BeckRS 2013, 18553 - Kaffee-Pads; GRUR 2019, 631 Rn. 68 - Das beste Netz) - bei (nur) auf einem Produkt selbst aufgebrachten älteren Testergebnissen nicht ohne Weiteres annehmen, es handle sich um einen aktuellen Test, sondern etwa auch den Zeitablauf in Rechnung stellen und erwägen, dass zwischenzeitlich weitere Produkte jener Gattung einem aktuelleren Test mit aktuelleren Ergebnissen unterzogen worden sein mögen oder sich der Stand der Technik fortentwickelt haben mag.

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    (2) Nach anderer Ansicht ist eine geschäftlich relevante Irreführung erst gegeben, wenn das mit einem älteren Testergebnis beworbene Produkt selbst einer neuen vergleichbaren Prüfung unterzogen worden ist, die zu einem anderen Ergebnis führt (BeckOK.UWG/Rehart/Ruhl/Isele, 13. Edition [Stand 1. August 2021], § 5 Rn. 468; differenzierend OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 344, 345; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83, GRUR 1985, 932, 933 [juris Rn. 16] = WRP 1985, 486 - Veralteter Test; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 197/12, WRP 2014, 67 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung

    Unabhängig davon, dass das Testdatum vielfach aus der Fundstelle erschlossen werden kann, ist das Testdatum nur dann anzugeben, wenn es älter ist; in derartigen Fällen ist eine Werbung dann zulässig, wenn das Testdatum angegeben ist und die Testergebnisse nicht durch eine neuere Untersuchung oder durch eine erhebliche Veränderung der Marktverhältnisse überholt sind (BGH WRP 2014, 67 Rn. 8 - Testergebnis-Werbung für Kaffee-Pads; Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 5 Rn. 2.282).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im

    Die hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 197/12, WRP 2014, 69, bei juris Rz. 8, m.w.N. - Testergebnis-Werbung für Kaffee-Pads) gelten daher für Gütesiegelwerbung in gleicher Weise.
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