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   OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13   

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https://dejure.org/2013,37196
OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13 (https://dejure.org/2013,37196)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2013 - 29 U 1883/13 (https://dejure.org/2013,37196)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2013 - 29 U 1883/13 (https://dejure.org/2013,37196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gold und Silber seit 1843 - Zur Irreführung durch eine Alters- und Traditionswerbung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbs durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens; Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 UWG
    Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Zusammenfassung)

    Umfang des Unterlassungsanspruchs am Beispiel einer irreführenden Alters- und Traditionswerbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei der Übernahme von Markenrechten ohne den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens darf nicht mit dessen über 150-jähriger Tradition geworben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Traditionsbezeichnungen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Unternehmenstradition

  • Jurion (Kurzinformation)

    Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung ist wettbewerblich relevant

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aussage "Degussa: Gold und Silber seit 1843" irreführend Alterswerbung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Firmengeschichte: Wann dürfen Händler mit der Aussage seit 1843 werben?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Alterswerbung für Unternehmen mit "Degussa: Gold und Silber seit 1843"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 300
  • MIR 2014, Dok. 014
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Damit enthält die Alterswerbung versteckte Qualitätssignale, die geeignet sind, die Kaufentscheidungen angesprochenen Verkehrskreise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2003, 628 [630] - Klosterbrauerei; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Aufl. 2013, § 5 UWG Rz. 5.55).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Insbesondere ist es entgegen der Auffassung der Beklagten für die Beurteilung der Irreführung durch die angegriffenen Aussagen ohne Belang, dass der angesprochene Verkehr bei einer Suche im Internetauftritt der Beklagten unter der Rubrik FAQ (Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen) Angaben zum Gründungsdatum der Beklagten finden konnte, denn diese Rubrik des Internetauftritts der Beklagten wird von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als zur Selbstdarstellung der Beklagten in den Rubriken Über uns und Unsere Historie gehörig aufgefasst; sie hat deshalb bei der Beurteilung der Irreführung außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH GRUR 2005, 438 [441] - Epson-Tinte; Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rz. 4.121).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Eine eingeschränkte Unterwerfungserklärung kann jedenfalls dann nicht zu einem auch nur teilweisen Wegfall des Unterlassungsanspruchs führen, wenn berechtigte Interessen des Gläubigers beeinträchtigt werden (vgl. BGH GRUR 2007, 871 - Wagenfeldleuchte Tz. 41; Köhler a.a.O., § 12 UWG Rz. 1.131).
  • BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412 [414] - Graphia; Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rz. 5.64).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Stellt ein Hersteller in seiner Werbung ein Merkmal heraus, deutet die von ihm selbst diesem Merkmale eingeräumte Bedeutung darauf hin, dass dem auch ein korrespondierendes Verbraucherinteresse entspricht (vgl. BGH GRUR 2009, 888 Tz. 20 f. - Thermoroll; a.a.O., - Klosterbrauerei S. 630; Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rz. 2.181).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Im Übrigen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln, da die Mitglieder des Senats selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH, a.a.O., - Matratzen Factory Outlet Tz. 17; GRUR 2012, 215 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 200/11

    Wettbewerbsverstoß einer Bierbrauerei: Irreführung durch Verwendung einer

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Zwar ist eine Irreführungsgefahr in besonderen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen, wenn die Belange der Allgemeinheit und der Mitbewerber nicht in erheblichem Maße ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die bewirkte Fehlvorstellung zwar von Bedeutung, gleichwohl aber für die Verbraucherentscheidung letztlich nur von geringem Gewicht ist und schutzwürdige Interessen des auf Unterlassung Inanspruchgenommenen entgegenstehen (vgl. BGH Beschl. v. 16. August 2012 - I ZR 200/11, - Über 400 Jahre Brautradition, [...], Tz. 2; a.a.O., - Klosterbrauerei S. 630).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    Eine geschäftliche Handlung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und die zutreffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2012, 1273 - Stadtwerke Wolfsburg Tz. 25 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
    (1) Für die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (vgl. BGH, Urt. v. 24. September 2013 - I ZR 89/12 - Matratzen Factory Outlet, [...], Tz. 15 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

    Denn die Werbung mit einer Historie bewirkt, dass der Verkehr dem konkreten Geschäftsbetrieb besondere Erfahrungen auf dem betreffenden Gebiet, Zuverlässigkeit und langjährige Wertschätzung zumisst (vgl. BGH GRUR 2003, 628, 630 [BGH 07.11.2002 - I ZR 276/99] - Klosterbrauerei; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301).

    dd) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenes Familienmitglied bei Neugründung eines branchengleichen Geschäfts auf die Tradition des Familiennamens und die Leistungen des Gründers hinweisen darf, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412, 414 - Graphia; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301; Bornkamm, aaO Rn. 5.64 ).

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