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   OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14   

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https://dejure.org/2014,13774
OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auf konkrete E-Mail-Adresse beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung unzureichend - Der Unterlassungsanspruch wegen unverlangter E-Mail-Werbung ist nicht auf ein Verbot der Versendung von E-Mails an eine konkrete E-Mail-Adresse beschränkt.

  • webshoprecht.de

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren

  • online-und-recht.de

    Check-E-Mail im Double Opt-In-Verfahren ist keine unerlaubte Werbe-Nachricht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung unzureichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    SPAM: Ist das Double-Opt-In-Verfahren im Rahmen von Newsletter-Werbung doch zulässig?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-In Mail ist keine unzulässige Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mailadresse beschränkt

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Marketing: Unterlassungsanspruch erstreckt sich nicht nur auf eine E-Mailadresse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverlangte E-Mail-Werbung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-In zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails bezieht sich auf sämtliche E-Mail-Adressen des Betroffenen - Keine Beschränkung des Verbots auf bislang bekannte Adressen

Besprechungen u.ä.

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Unterlassungsverpflichtung bei E-Mail-Werbung

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 7 O 61/13
  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 611
  • MIR 2014, Dok. 089
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Auch der Bundesgerichtshof hat einen im Wesentlichen gleichartigen Antrag für hinreichend bestimmt erachtet (BGH, Urteil vom 12. September 2013 -I ZR 208/12, juris Tz. 131).

    a) Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen - zu dem auch eine Rechtsanwaltskanzlei zählt - stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der nicht im Sinne des § 3 UWG unerheblich ist, eine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 UWG darstellt und damit nach der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen rechtswidrig ist (vgl. im Einzelnen: BGH, Urteil vom 12. September 2013, a. a. O., Tz. 15, 20 ff.; Urteil vom 20. Mai 2009 - IZR 218/07, juris Tz. 11).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Die Einhaltung dieser Voraussetzungen kann der Versender von Werbe-Mails durch das sog. "double-opt-in-Verfahren" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 -I ZR 164/09, juris) in zumutbarer Weise für jede einzelne E-Mail-Adresse sicherstellen: bb) Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung ebenso wie ein entsprechender Unterlassungstitel im Allgemeinen nicht nur auf identische, sondern auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen.

    Der Beweiswert dieses Verfahrens mag betreffend Telefonwerbung gering sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 -I ZR 164/09 -, juris Tz. 49 f.), dürfte jedoch betreffend die hier in Frage stehende E-Mail-Werbung ausreichend sein.

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Die von der Beklag ten zitierten abweichenden Bewertungen der Beschwer beziehen sich - soweit ersichtlich - nicht auf Zusendungen an gewerblich tätige Empfänger (vgl. zur Differenzierung auch: OLG Hamm, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 6 U 95/13 -, juris Tz. 13) und betreffen zudem jedenfalls überwiegend die Wertfestsetzung in einstweligen Verfügungsverfahren.
  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Der Senat neigt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27. September 2012 - 29 U 1682/12 -, juris Tz. 51 ff.) auch dazu, die Übersendung einer Aufförderung zur Bestätigung im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens nicht als unzulässige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen (ebenso: Köhler, a. a. O., § 7 Rdnr. 189).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04, juris) ist die Beschwer im vorliegenden Fall mit 3.000 EUR zu bewerten.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Grundsätzlich hat der Versender von Werbung darzulegen, dass eine Einwilligung hierzu vorliegt und diese insbesondere von dem Adressaten stammt (BGH, Urteil vom 11. März 2004 -I ZR 81/01, juris Tz. 40 ff., 43).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 64/15

    Bestätigungs-Mail bei Double-Opt-In ist zulässig

    Im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Werbende bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post darzulegen und zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorlag (BGH, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I; BGH, WRP 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren; OLG München, GRUR-RR 2013, 226; OLG Celle, WRP 2014, 1218).

    Verwendet der Unternehmer für Werbe-Emails Adressdaten, für die ein Einverständnis der Verbraucher nicht oder nicht ausreichend dokumentiert ist, hat er die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen zu tragen (OLG Celle, WRP 2014, 1218; für Werbeanrufe BGH, GRUR 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren).

    Die Übersendung einer solchen Aufforderung zur Bestätigung stellt ihrerseits keine unerbetene Werbung dar, weil es im Interesse des Empfängers nur um die Klärung geht, ob er in Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung der Einwilligung (fehlender Verstoß gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 BGB: OLG Celle, WRP 2014, 1218; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 7 UWG Rn. 189).

  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Für den Fall, dass ein Kläger eine Unterlassungserklärung dahingehend verlangt hatte, ihm egal auf welchem Weg keine Werbung mehr zukommen zu lassen und die dortige Beklagte eine Unterlassungserklärung bezogen auf eine konkrete Email-Adresse abgegeben hatte, was der Kläger beanstandet hatte, hat das Oberlandesgericht Celle die Erklärung dahingehend ausgelegt, dass nur die konkrete E-Mail-Adresse von der Unterlassungserklärung erfasst ist (OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14).

    Das Oberlandesgericht München hat dies mit Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12 bejaht, während die Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf dies ablehnen (OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016, Az. 15 U 64/15).

  • AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14

    Feedbackanfrage als Werbemail

    Wie das OLG Celle in einem ähnlichen Fall ausgeführt hat (Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14), ist der Antrag insbesondere nicht deswegen zu unbestimmt, weil er nah am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG angelehnt ist.

    Dass im Vollstreckungsfall das Vollstreckungsgericht prüfen müsste, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse dem Kläger zuzuordnen ist, ist unbedenklich und steht der Bestimmtheit des Antrags nicht entgegen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

    Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen - zu dem auch eine Rechtsanwaltskanzlei gehört - stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Der Antrag ist auch ohne die Benennung bestimmter E-Mail-Adressen oder Domains hinreichend bestimmt (vgl. dazu auch BGH GRUR 2013, 1259 = DB 2013, 2561; NJW 2009, 2958 = GRUR 2009, 980; OLG Celle WRP 2014, 1218; AG Düsseldorf CR 2014, 816).
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Mit der Ansicht des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14 -, juris Rdn. 9) - ist vielmehr davon auszugehen, dass der Unterlassungsanspruch sowohl im deliktischen wie auch im wettbewerbsrechtlichen Sinn nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen erfasst.
  • KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bestimmtheit eines Verbotsantrags gegen

    Dort drehte sich der Streit jeweils um andere Dinge und nicht um das (dort außer Streit stehende) Vorliegen von Werbung (vgl. BGH GRUR 2017, 748; OLG Celle WRP 2014, 1218; OLG Naumburg, K&R 2007, 274, juris Rn. 11).
  • LG Stendal, 12.05.2021 - 22 S 87/20

    Bestätigungs-E-Mail mit Werbung - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Danach ist eine Bestätigungsmail im Double-opt-in-Verfahren auch dann zulässig, wenn sie einen Adressaten erreicht, der sich nicht bei dem werbenden Unternehmen angemeldet hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2016 - I-15 U 64/15, juris, Rn 17; OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14, juris, Rn 19; wohl auch OLG München, Urteil vom 23. Januar 2017 - 21 U 4747/15, juris, Rn 8; Micklitz/Schirmbacher in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 7 UWG, Rn 136; aA OLG München, Urteil vom 27. September 2012 - 29 U 1682/12, juris, Rn 52).
  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

    Nach einem rechtswidrigen Werbeanruf besteht eine Wiederholungsgefahr nicht nur hinsichtlich der im Verletzungsfall konkret angewählten Telefonnummer, sondern unter Berücksichtigung des Kernbereichs der konkreten Verletzungsform (vergleiche BGH, GRUR 2011, 433 TZ 26 f - Verbotsantrag bei Telefonwerbung) auch hinsichtlich der übrigen Telefonnummern des Angerufenen (OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 9).

    Ein unbeschränktes Verbot für alle Telefonnummern eines Verbrauchers/des Klägers ist für die Beklagte zu 1) auch nicht unzumutbar (vergleiche. OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 10).

    Der Kläger muss sich auch nicht einer entsprechenden Vielzahl von Rechtsverletzungen schutzlos beugen (vergleiche OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 15).

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 03.08.2021 - 2 C 124/21

    Werbung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Einwilligung, Nachweis, Verletzung,

    Dies entspricht auch der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH MMR 2010, 545; OLG Celle MMR 2014, 611; BGH NJW 2017, 2119).
  • AG Hamburg, 08.04.2015 - 49 C 557/14

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter Zusendung von Werbe-Mails an

    Bei den Entscheidungen des LG Hagen, Urteil v. 25.10.2013 zum Az.: 2 O 278/13 und OLG Celle MMR 2014, 611 handelt es sich jeweils um Entscheidungen hinsichtlich eines Gewerbebetriebes bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei, die mit der hier vorliegenden Konstellation insoweit nicht vergleichbar sind.
  • LG Duisburg, 05.08.2015 - 26 O 55/14

    Widerspruch eines Kunden bzgl. weiterer Werbung bei Abmeldung; Werbung per

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