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   OLG Köln, 25.08.2014 - I-6 W 123/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23709
OLG Köln, 25.08.2014 - I-6 W 123/14 (https://dejure.org/2014,23709)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2014 - I-6 W 123/14 (https://dejure.org/2014,23709)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2014 - I-6 W 123/14 (https://dejure.org/2014,23709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

  • kanzlei.biz

    Zur Höhe des Streitwerts bei unberechtigter Lichtbildnutzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei unberechtigter, gewerblicher Nutzung eines Lichtbildes 6.000,00 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Es bleibt bei 6.000 Streitwert bei einer unberechtigten Bildnutzung im Internet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    6.000 Streitwert bei unberechtigter Bildnutzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 6.000,- EUR bei gewerblichem Online-Fotoklau

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Bilderklau: Wie teuer ist die Übernahme fremder Produktfotos?

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Streitwert nach Urheberrechtsverletzung von 6.000 Euro rechtsfehlerfrei

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    6.000,00 Streitwert bei unberechtigter gewerblicher Bildnutzung im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Nutzung von Bildern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2014, Dok. 093
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - ZTR 2009, 441; BAG v. 04.05.2011 - 7 AZR 352/10 - AP Nr. 11 zu § 17 TzBfG).

    Demgegenüber erfolgt die Übermittlung fremder Erklärungen als bloßer Bote in der Regel dergestalt, dass in Textform (§ 126 b BGB) gehaltene Urkunden mit einem separaten Schriftstück, z. B. einem unterschriebenen Begleitzettel, versehen werden (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - a. a. O.).

    Die vom Arbeitgeber anlässlich der vertretungsbedingten befristeten Einstellung vorgenommene Umorganisation kann auch dazu führen, dass infolge des nunmehr geschaffenen Arbeitsplans ein nach seinen Inhalten neuer Arbeitsplatz entsteht, der nach der bisherigen Arbeitsorganisation noch nicht vorhanden war (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - AP Nr. 58 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Daneben können bei der Gesamtwürdigung zahlreiche weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG v. 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zitiert nach juris).

    Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder insbesondere kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche, vom Arbeitgeber zu widerlegende missbräuchliche Ausnutzung der Sachgrundbefristung indiziert sein (BAG v. 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG v. 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 - AP Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung).

    Nur so ist gewährleistet, dass die Einstellung tatsächlich auf der Abwesenheit des zu vertretenen Mitarbeiters beruht (BAG vom 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 - AP Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Auch eine bereits getroffene Einstellungsentscheidung würde durch den Vertragsschluss umgesetzt, wobei die Umsetzung mit dem Willen zum Handeln in fremdem Namen erfolgen kann (BAG v. 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - AP Nr. 11 zu § 17 TzBfG, Rz. 38).

    Es wäre nicht zu einem Vertragsschluss, sondern nur zu einem faktischen Arbeitsverhältnis gekommen (BAG v. 04.05.2011, a. a. O. Rz. 42).

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Die erforderliche Kausalität kann sich - außer in den Fällen der sog. Abordnungsvertretung (vgl. hierzu BAG v. 16.01.2013 - 7 AZR 662/11 - AP Nr. 105 zu § 14 TzBfG) - aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen.
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14
    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Stammmitarbeiters und der befristeten Einstellung des Vertreters ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG v. 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 - EzA § 620 BGB Nr. 194).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Hierbei haben die Streitwertangaben des Klägers durchaus indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln WRP 2014, 1236; KG ZUM-RD 2011, 543; Jan Bernd Nordemann in Fromm/ Nordemann , Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223).

    Allerdings muss auch dem Umstand, dass die Beklagte mit der urheberrechtswidrigen Verwendung der in Rede stehenden Fotos den eigenen Absatz ihres Einzelhandelsgeschäfts, wenn auch keineswegs in gleichem Maße wie bei einer Nutzung im Rahmen eines bundesweiten Onlineshops (vgl. hierzu OLG Köln WRP 2014, 1236; Übersicht bei Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223 mwN) förderte, ins Gewicht fallen.

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Dass ein Ansatz von 6.000 EUR pro Lichtbild bei der unberechtigten Verwendung eines Lichtbilds im Rahmen einer gewerblichen eBay-Auktion nicht unangemessen ist, hat der Senat bereits auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten im Verfügungsverfahren entschieden (Beschl. v. 25.8. 2014 - 6 W 123/14; s. auch Senat, WRP 2014, 1236).
  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs wegen der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern zu gewerblichen Zwecken kann grundsätzlich in einem Bereich von 3.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR bemessen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 114/13, juris Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 10. April 2015 - 6 W 2404/14, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 5 W 46/15, juris Rn. 4).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Demgegenüber wurden je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Verkaufsangebot handelt, Streitwerte in Höhe von EUR 2.000,- (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2013 - 5 W 5/13, ZUM-RD 2014, 90), EUR 3.000,- (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011 - 6 W 256711, juris), EUR 6.000,-(OLG Köln, Beschl. v. 25.8.2014 - 6 W 123/14, WRP 2014, 1236; OLG Rostock, Beschl. v. 14.11.2006 - 2 W 25/06, WRP 2007, 1264; KG, Beschl. v. 30.12.2010 - 24 W 100/10, ZUM-RD 2011, 543 betreffend ein Verfügungsverfahren).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    Die Streitwertangaben der Klägerseite haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 254/20

    "Düsseldorfer Radschläger"

    Die Streitwertangaben der klagenden Partei haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16

    Gerichtsstandsbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    Die Streitwertangaben der Klägerseite haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.).
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