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   OLG Köln, 19.09.2014 - I-6 W 115/14   

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https://dejure.org/2014,41935
OLG Köln, 19.09.2014 - I-6 W 115/14 (https://dejure.org/2014,41935)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2014 - I-6 W 115/14 (https://dejure.org/2014,41935)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2014 - I-6 W 115/14 (https://dejure.org/2014,41935)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Nur einer kann abmahnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    P2P-Nutzungsrechte beinhalten nicht Musikrechte bei Spiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    P2P-Nutzungsrechte umfassen nicht Musikrechte bei einem Computerspiel (hier: Sleeping Dogs)

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsennutzung von Computerspiel mit Hintergrundmusik - Keine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung eines Musiktitels im Computerspiel, wenn die Musik nur Hintergrundmusik ist.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 202
  • MIR 2015, Dok. 002
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (Senat, ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (Senat, ZUM-RD 2014, 162 - Sprachfassungen; OLG München MMR 2013, 317 - The Walking Dead; Reber, in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 1.7. 2014, § 97 Rn. 12; s. auch BGH, GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Das Verbietungsrecht kann nur dann über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (BGH, NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Er ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG erfüllt sind (BGH, GRUR 2012, 1026 Tz. 20 - Alles kann besser werden).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (Senat, ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz).
  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (Senat, ZUM-RD 2014, 162 - Sprachfassungen; OLG München MMR 2013, 317 - The Walking Dead; Reber, in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 1.7. 2014, § 97 Rn. 12; s. auch BGH, GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (Senat, ZUM-RD 2014, 162 - Sprachfassungen; OLG München MMR 2013, 317 - The Walking Dead; Reber, in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 1.7. 2014, § 97 Rn. 12; s. auch BGH, GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14
    Das Verbietungsrecht kann nur dann über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (BGH, NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).
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