Rechtsprechung
OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Lizenzvertrag? - Der Abschluss eines zeitlich befristeten Lizenzvertrags ist grundsätzlich nicht geeignet, die durch die Erstverletzung indizierte Wiederholungsgefahr auszuschließen.
- damm-legal.de
Ein späterer Lizenzvertrag lässt die Wiederholungsgefahr nach einer Urheberrechtsverletzung nicht entfallen
- online-und-recht.de
Späterer Abschluss eines Lizenzvertrags lässt Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzung nicht entfallen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- waldorf-frommer.de
- waldorf-frommer.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr durch zeitlich befristeten Lizenzvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Abschluss eines Lizenzvertrags beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein späterer Lizenzvertrag lässt die Wiederholungsgefahr nach einer Urheberrechtsverletzung nicht entfallen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Entfall der Wiederholungsgefahr durch Lizenzerwerb
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Befristeter Lizenzvertrag schließt Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverstoß nicht aus
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation)
Kein Entfall der Wiederholungsgefahr durch Lizenzerwerb nach unlizenzierter Bildnutzung
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Lizenzvertrag ungeeignetes Mittel zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- LG München I, 24.02.2014 - 7 O 14990/13
- OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Papierfundstellen
- MIR 2015, Dok. 007
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05
Schuldnachfolge
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Ausnahmen hiervon bestehen lediglich, wenn aus anderen Gründen jede Wahrscheinlichkeit für eine erneute Verletzung beseitigt ist, sei es durch Ablauf der Schutzfrist des verletzten Schutzrechts (vgl. BGH, a. a. 0., - Peter Fechter Tz. 25) , sei es durch Verschmelzung des verletzenden Unternehmens auf ein anderes (vgl. BGH GRUR 2007, 995 - Schuldnachfolge Tz. 12) oder eine sonstige Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BGH GRUR 2008, 625 - Fruchtextrakt Tz. 23). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Ausnahmen hiervon bestehen lediglich, wenn aus anderen Gründen jede Wahrscheinlichkeit für eine erneute Verletzung beseitigt ist, sei es durch Ablauf der Schutzfrist des verletzten Schutzrechts (vgl. BGH, a. a. 0., - Peter Fechter Tz. 25) , sei es durch Verschmelzung des verletzenden Unternehmens auf ein anderes (vgl. BGH GRUR 2007, 995 - Schuldnachfolge Tz. 12) oder eine sonstige Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BGH GRUR 2008, 625 - Fruchtextrakt Tz. 23). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht entscheidend an; maßgebend ist insoweit, dass die Beklagte überhaupt urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte verletzte, für deren Einräumung üblicherweise eine Lizenzgebühr zu zahlen ist (vgl. BGH GRUR 1990, 1008 [1009] - Lizenzanalogie).
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06
Resellervertrag
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Insbesondere konnte die Klägerin die Höhe des im Wege der Lizenzanalogie berechenbaren Schadensersatzes (vgl. § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG) auf der Grundlage ihres vertraglichen Vergütungsmodells bestimmen (vgl. BGH GRUR 2009, 660 - Resellervertrag Tz. 32 rn. w. N.). - BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
Restwertbörse II
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Unabhängig davon, dass sich der Lizenzvertrag - entgegen der Auffassung der Beklagten - ausschließlich auf die konkret lizenzierte Fotografie bezieht, die Wiederholungsgefahr indes nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen besteht (vgl. BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse JI Tz. 18 m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2014, 706 - Reichweite des Unterlassungsgebots Tz. 12 m. w. N.), steht die zeitliche Begrenzung des Lizenzvertrags auf ein Jahr der Annahme entgegen, dadurch würde die Wiederholungsgefahr dauerhaft ausgeräumt. - BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12
Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Durch eine begangene Rechtsverletzung wird eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr begründet, die regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann (v gl. BGH GRUR 2014, 363 - Peter Fechter Tz. 25 m. w. N.). - BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1173/14
Unabhängig davon, dass sich der Lizenzvertrag - entgegen der Auffassung der Beklagten - ausschließlich auf die konkret lizenzierte Fotografie bezieht, die Wiederholungsgefahr indes nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen besteht (vgl. BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse JI Tz. 18 m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2014, 706 - Reichweite des Unterlassungsgebots Tz. 12 m. w. N.), steht die zeitliche Begrenzung des Lizenzvertrags auf ein Jahr der Annahme entgegen, dadurch würde die Wiederholungsgefahr dauerhaft ausgeräumt.