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   AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15   

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https://dejure.org/2015,15093
AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15 (https://dejure.org/2015,15093)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2015 - 1 AGH 16/15 (https://dejure.org/2015,15093)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 1 AGH 16/15 (https://dejure.org/2015,15093)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Burhoff online

    Robe, Werbung, Zulässigkeit

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Anwaltsrobe mit Werbe-Bestickung - Das Tragen einer im Schulterbereich mit einem aus acht Meter Entfernung lesbaren Text bestickten oder bedruckten Robe (hier: Kanzleiname und Internetadresse) ist berufsrechtlich unzulässig

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (15)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die mit Werbung bestickte Anwaltsrobe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Unsachliche", "reißerische", "dilettantische" Anwaltwerbung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung auf der Robe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbeplatz auf meiner Anwaltsrobe günstig zu verkaufen!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anwaltsrobe mit eingestickter Internetadresse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung auf Anwaltsrobe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung auf Anwaltsrobe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwaltsrobe mit Werbeaufschrift vor Gericht nicht erlaubt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO
    Werbung auf Anwaltsrobe ist nicht erlaubt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltsrobe mit Werbeaufschrift vor Gericht nicht erlaubt

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Werbungsverbot auf Anwaltsrobe

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Warum die Anwaltsrobe nicht als Werbeträger taugt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung auf der Anwaltsrobe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwaltsrobe darf nicht mit Namenszug und Internetadresse des Rechtsanwalts versehen sein - Namenskennzeichnung stellt unzulässige Werbung dar

Besprechungen u.ä. (4)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsrecht: Keine Werbung auf Anwaltsrobe

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Anforderung an Anwaltsrobe: "Unsachliche" Werbung mit dem eigenen Namen?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tragen einer Anwaltsrobe mit Werbe-Bestickung berufsrechtlich unzulässig

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO
    Werbung auf Anwaltsrobe ist nicht erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 70
  • MIR 2015, Dok. 067
  • BB 2015, 1858
  • AnwBl 2015, 717
  • AnwBl Online 2015, 426
  • NZG 2015, 7
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Denn der Sinn des Robetragens durch Anwälte besteht darin, dass diese im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer herausgehoben werden; ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege wird sichtbar gemacht (BVerfGE 28, 21 = NJW 1970, 851; Hartung/Scharmer, 5. Aufl., § 20 Rn. 16 ff; ebenso Henssler/Prütting, 4. Aufl., § 20 BORA Rn 4; Gaier/Wolf/ Göcken/Wolf, 2. Aufl., § 1 BRAO Rn. 91).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verpflichtung der Rechtsanwälte, vor Gericht die Amtstracht zu tragen, bestehen nicht (BVerfGE 28, 21 = NJW 1970, 851).

  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammer-vorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73 Rn. 31; Feuerich/ Weyland/Böhnlein a.a.O. § 112a Rn. 24).
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12

    Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammer-vorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73 Rn. 31; Feuerich/ Weyland/Böhnlein a.a.O. § 112a Rn. 24).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Da Werbung jedes Verhalten ist, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen (so BVerfG NJW 1992, 45), versteht es sich von selbst, dass einem aus acht Metern Entfernung lesbarer Text auf dem Rücken einer Anwaltsrobe unter Nennung des Namens des sie tragenden Rechtsanwalts und seiner Internetadresse ein werbender Charakter zukommt.
  • BGH, 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Belehrende Hinweise bzw. missbilligende Belehrungen, sind nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13 Rn. 7; BGH Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13 Rn. 7) namentlich dann, wenn sie mit einem Handlungsverbot verbunden sind, als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Verwaltungsakte anzusehen, die mit der Anfechtungsklage angefochten werden können.
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Belehrende Hinweise bzw. missbilligende Belehrungen, sind nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13 Rn. 7; BGH Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13 Rn. 7) namentlich dann, wenn sie mit einem Handlungsverbot verbunden sind, als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Verwaltungsakte anzusehen, die mit der Anfechtungsklage angefochten werden können.
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammer-vorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73 Rn. 31; Feuerich/ Weyland/Böhnlein a.a.O. § 112a Rn. 24).
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