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   BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14   

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https://dejure.org/2015,25628
BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14 (https://dejure.org/2015,25628)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - VIII ZR 284/14 (https://dejure.org/2015,25628)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 (https://dejure.org/2015,25628)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    BGB § 133, § 433 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 145 BGB, § 157 BGB, § 433 Abs 1 BGB
    Kauf via eBay: Voraussetzungen einer berechtigten Rücknahme eines Verkaufsangebots bzw. Streichung eines Gebots aus Gründen in der Person des Bieters

  • webshoprecht.de

    Abbruch einer Auktion auf der eBay-Plattform

  • IWW

    § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 119 ff. BGB, § 323 Abs. 4 BGB, § 286 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1, Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines bei der Internetplattform eBay eingestellten Verkaufsangebots unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme; Streichung des Gebots eines Bieters aufgrund eines in dessen Person liegenden Grundes vor Ablauf der ...

  • kanzlei.biz

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zu Schadensersatz führen

  • online-und-recht.de

    Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

  • debier datenbank

    §§ 133, 157, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1, 433 Abs. 1 BGB

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • rewis.io

    Kauf via eBay: Voraussetzungen einer berechtigten Rücknahme eines Verkaufsangebots bzw. Streichung eines Gebots aus Gründen in der Person des Bieters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung eines bei der Internetplattform eBay eingestellten Verkaufsangebots unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme; Streichung des Gebots eines Bieters aufgrund eines in dessen Person liegenden Grundes vor Ablauf der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abbruch einer eBay-Auktion nur aus berechtigtem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (45)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei eBay-Auktionsabbruch wegen angeblich "unseriösem" Käufer kann sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig machen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Vermeidung der Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung eine eBay-Auktion

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener eBay-Auktion

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei vorzeitig abgebrochener eBay-Aktion

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Keine freie Streichung von Geboten bei ebay

  • zeit.de (Pressebericht, 23.09.2015)

    EBay: Käufer erhält Schadenersatz für gelöschte Gebote

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorzeitig abgebrochene eBay-Aktion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angebotsstreichung auf eBay

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkaufsangebot auf eBay - unter dem Vorbehalt der Angebotsrücknahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abbruch einer eBay-Auktion: Nur mit wirklich guten Gründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Aktion - eBay-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Aktion

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Aktion?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zu Schadensersatz führen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsbindung aus eBay-Auktion trotz "fehlender Seriosität" des Höchstbietenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zu Schadensersatz führen

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    #Ebay-Recht: Verkäufer schadenersatzpflichtig, wenn Grund für Streichung des Angebots nicht ursächlich war

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Aktion

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner: Zum Abbruch von eBay-Auktionen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch von ebay-Auktionen bei Unseriösität des Käufers

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    EBay-Auktion abgebrochen - Schadensersatz?

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung einer Ebay-Auktion

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Unseriöser" Bieter ist kein Grund für den Abbruch einer eBay-Auktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Unseriöser" Bieter ist kein Grund für den Abbruch einer eBay-Auktion

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Auktionsabbruch erfordert "gesetzliche Gründe" - Ohne angemessenen Grund droht Schadenersatzpflicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    EBay: Wann darf man eine Auktion abbrechen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eBay-Aktion vorzeitig abgebrochen wird

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kann das Löschen von unseriösen Geboten zu Schadensersatz führen?

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Wann ein eBay-Verkäufer bei laufender Auktion bestimmte Mitbietende ausschließen bzw. die Auktion vorzeitig beenden kann

  • das-gruene-recht.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorrzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener ebay-Auktion

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zu Schadensersatz führen

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    EBay: Berechtigte Rücknahme eines Verkaufsangebotes

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ergänzung zu RÜ 2015, 205

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 395
  • ZIP 2016, 171
  • MDR 2015, 1282
  • WM 2016, 1352
  • MMR 2016, 26
  • MIR 2015, Dok. 085
  • BB 2015, 2625
  • K&R 2015, 817
  • JR 2016, 586
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14
    Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. Juni 2011, VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014, VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292, Rn. 20; vom 10. Dezember 2014, VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009, Rn. 14).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels, bezeichnen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 23; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 14).

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14
    Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. Juni 2011, VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014, VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292, Rn. 20; vom 10. Dezember 2014, VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009, Rn. 14).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels, bezeichnen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 23; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 14).

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14
    Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. Juni 2011, VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014, VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292, Rn. 20; vom 10. Dezember 2014, VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009, Rn. 14).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels, bezeichnen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 23; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 14).

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Überdies würde ihm auf diese Weise ein Instrument an die Hand gegeben, aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend verlaufende Auktionen unter Umgehung von § 10 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 eBay-AGB jederzeit mit einem besonders hohen Gebot "abbrechen" zu können (zum vorzeitigen Auktionsabbruch vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, WM 2014, 1105 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, WM 2015, 403 Rn. 14; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14, NJW 2016, 395 Rn. 16).
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Da eine entsprechende Individualvereinbarung weder vom Berufungsgericht festgestellt noch im Revisionsverfahren unter Verweis auf Tatsachenvortrag aufgezeigt worden ist, kann der Senat die Regelung in § 8 Abs. 2 Satz 2 der eBay-AGB selbst auslegen (vgl. Senatsurteile vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, WM 2022, 1384 Rn. 17 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14, NJW 2016, 395 Rn. 15).
  • KG, 26.07.2018 - 4 U 31/16

    Internet-Versteigerung eines Technikpakets via eBay: Zustandekommen des

    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, die der vorliegenden Auktion zugrunde lagen (BGH, Urteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, Rn. 19 BGHZ 211, 331-349, Rn. 19; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 -, Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15 m.w.N; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29 - jeweils nach juris).

    Nach diesen Auktionsbedingungen kommt ein Kaufvertrag durch Annahme des Verkaufsangebots durch den Höchstbietenden zustande, es sei denn der Anbieter war "gesetzlich dazu berechtigt", das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 -, Rn. 15, nach juris).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust oder die unverschuldete Beschädigung des Artikels (vgl. Anlage B 2), bezeichnen (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 - Rn. 16; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 23; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 14 jeweils nach juris).

  • OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Aufgrund des grundsätzlichen Verweises in den eBay-Bedingungen auf die gesetzliche Berechtigung zur Angebotsstreichung kommen allerdings nur derartige Umstände in der Person des Bieters in Betracht, die Umständen vergleichbar sind, die zur Anfechtung des Angebots (§§ 119 ff. BGB) oder zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 Abs. 4 BGB) führen würden (Bestätigung von BGH BeckRS 2015, 17443, Rn. 16).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust der Ware oder eine fehlerhafte Beschreibung des Artikels bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 -, Rn. 16, juris, m.w.N.).

  • AG Euskirchen, 07.06.2022 - 17 C 33/18
    Unter Berücksichtigung des Vorgesagten zur Auswirkung der von "F" verwendeten AGB im Verhältnis der Nutzer zueinander führen die in § 6 Nr. 6, Nr. 7 enthaltenen Regelungen dazu, dass das vorbezeichnet antizipierte Angebot des Verkäufers, vorliegend des Beklagten, als unter dem Vorbehalt eines berechtigten vorzeitigen Abbruches im Sinne der § 6 Nr. 6, Nr. 7 der AGB stehend zu sehen ist (BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 90/14; BGH, Urteil v. 23.09.2015 - VIII ZR 284/14; BGH, Urteil vom 15.02.2017 - VIII ZR 59/16).

    Insofern ist zu beachten, dass dies nicht nur im engeren Sinne als eine Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen etwa über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu sehen ist, sondern vielmehr unter Heranziehung der in den AGB enthaltenen Regelungen sowie der ebenfalls zu berücksichtigenden Erläuterungen unter dem Hilfeportal von "F" auch andere Tatbestände, wie etwa der unverschuldete Verlust des Artikels, erfasst sind (BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 284/14).

  • AG Waiblingen, 02.06.2016 - 123 C 418/15
    Das Verkaufsangebot des Anbieters ist somit aus der Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter (§§ 133, 157 BGB) dahingehend zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06 . 2011 - VIII ZR 305/10; Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13; Urteil vom 10.12 . 2014 - VIII ZR 90/14; Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 284/14) .
  • LG Leipzig, 28.03.2019 - 8 S 462/17

    Ebay-Auktion - Einwand des Rechtsmissbrauchs bei Abbruchjäger

    Regelmäßig muss es sich um Gründe handeln, die mit diejenigen Umständen vergleichbar sind, die zur Anfechtung des Angebotes oder zum Rücktritt des Vertrages führen würden (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015, XIII ZR 284/14, NJW 2016, 395).
  • AG Gemünden/Main, 14.11.2022 - (R) 10 C 342/22

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 2016, 395, davon auszugehen, dass ein Angebot bei einer eBay Auktion unter dem Vorbehalt einer nach dem eBay Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht.
  • AG Bad Berleburg, 12.10.2020 - 1 C 78/20

    Ebay; Auktionsabbruch; Schadensersatz statt der Leistung

    Nach diesen Auktionsbedingungen kommt ein Kaufvertrag durch Annahme des Verkaufsangebots durch den Höchstbietenden zustande, es sei denn, der Anbieter war "gesetzlich dazu berechtigt", das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015, MMR 2016, 26).
  • LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18
    Dies ist nicht nur im eigentlichen Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß §§ 119 ff. BGB zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels bezeichnen (vgl. BGH, Urteil v. 23.09.2015, VIII ZR 284/14).Für das Vorliegen eines solches zum Abbruch der Auktion berechtigenden Grundes ist der Beklagte beweispflichtig.
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