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   OLG Koblenz, 04.05.2017 - 9 W 650/16   

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OLG Koblenz, 04.05.2017 - 9 W 650/16 (https://dejure.org/2017,16978)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.05.2017 - 9 W 650/16 (https://dejure.org/2017,16978)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 9 W 650/16 (https://dejure.org/2017,16978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Volltext und Kurzanmerkung)

    Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Fristgerechte Vollziehung einer Beschlussverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift genügt nicht zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • MIR - Medien Internet und Recht (Volltext und Kurzanmerkung)

    Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1146
  • MIR 2017, Dok. 023
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 06.02.2013 - 15 U 2848/12

    Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2017 - 9 W 650/16
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur (OLG München 15 U 2848/12 mwN) vereinzelt eine andere Auffassung vertreten und im Fall einer wirksam von Amts wegen zugestellten Urteilsverfügung das Erfordernis der Zustellung einer Ausfertigung im Parteibetrieb als nicht notwendig angesehen wird, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    Die gegenteilige Ansicht beruht entweder auf der Gesetzeslage vor dem 01.07.2014 (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.4.2015, 20 U 181/14, WRP 2015, 764, juris Rn. 55 - Diamant Trennscheiben; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.5.2015, 4 U 145/14, WRP 2016, 280 juris Rn. 36, 39) oder setzt sich nicht mit der Gesetzesänderung auseinander (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4.5.2017, 9 W 650/16, WRP 2017, 863, juris Rn. 5, unter Hinweis auf OLG Celle, WRP 2016, 1281 - beide Entscheidungen lassen nicht erkennen, dass die Neufassung des § 317 ZPO bedacht worden ist; siehe auch Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 8. Auflage 2017, 57. Kapitel, Rn. 36; Isele, WRP 2015, 823 (825)).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung

    Allerdings wurde früher bei der Zustellung von Beschlussverfügungen zwecks Vollziehung verlangt, dass entweder die Ausfertigung oder zumindest eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung zugestellt werden müsse (vgl. die Nachweise bei OLG Zweibrücken WRP 2016, 280; OLG Celle WRP 2016, 1281; OLG Koblenz WRP 2017, 863, die sämtlich auf die Neufassung der Zustellungsvorschriften nicht eingehen).
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 1 U 1708/17

    Wirksamkeit der Zustellung einer nur vom Gerichtsvollzieher, nicht aber vom

    Unter diesen Umständen liegt auch keine Ungewissheit und Unklarheit über eine fristgerechte Vollziehung vor, die einer Heilung entgegenstehen könnte (vgl. OLG München, Urt. v. 06.02.2013, Az.: 15 U 2848/12, MDR 2013, 422, 423; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 04.05.2017, Az.: 9 W 650/16, MDR 2017, 1146).
  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Nach einer Ansicht ist die Zustellung einer Ausfertigung oder jedenfalls einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung erforderlich (vgl. OLG Koblenz WRP 2017, 863, 864; OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 766 f.; Isele , WRP 2015, 823; Ott , WRP 2016, 1455).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 1 U 74/20

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Im Blick darauf mag erwogen werden können, dass die Übersendung einer einfachen Abschrift des Urteils ausreichen kann, wenn den Verfügungsschuldner zuvor die Zustellung der Entscheidung durch das Gericht erreicht hat und er damit die Authentizität und Richtigkeit des im Wege der Parteizustellung erhaltenen Titels prüfen und feststellen kann (so: OLG München, Urteil vom 6.2.2013, 15 U 2848/12, zitiert nach juris; a. A.: OLG Koblenz, Beschluss vom 4.5.2017, 9 W 650/16, zitiert nach juris).
  • LG Trier, 22.04.2022 - 11 O 4/22

    Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb; Einstweilige Verfügung

    Dabei muss im Regelfall eine sog. Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 S. 1 ZPO erfolgen; eine - wie hier - erfolgte Amtszustellung der Urteilsverfügung allein reicht nicht aus (BGH, NJW 1993, 1076, 1077 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 68; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 1080; OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2008 - 4 U 56/08, Rn. 17 juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 W 40/10, Rn. 18 juris; OLG Dresden, MDR 2017, 421; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.05.2017 - 9 W 650/16, Rn. 6 juris).
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