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   BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15   

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https://dejure.org/2017,50046
BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15 (https://dejure.org/2017,50046)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2017 - I ZR 162/15 (https://dejure.org/2017,50046)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15 (https://dejure.org/2017,50046)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eigenbetrieb Friedhöfe - Es liegt keine geschäftliche Handlung einer Gemeinde vor, wenn sie ihren Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungen betraut, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung behördlich zu veranlassen sind

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Eigenbetrieb Friedhöfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 31 Abs 2 Alt 2 BestattG BW
    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe

  • IWW

    § 31 Abs. 2 BestattG-BW, § ... 139 ZPO, § 561 ZPO, § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 30 Abs. 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 2 Fall 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW, §§ 30 ff. BestattG-BW, §§ 25, 30 Abs. 5, § 36 Abs. 2, § 37 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Satz 3 BestattG-BW, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 18 Abs. 1, § 20 Abs. 1 GWB, § 30 Abs. 1 GWB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb; Übertragung der zur Bestattung notwendigen Dienstleistungen an den Eigenbetrieb; Ausnahmslose Betrauung des Eigenbetriebs mit Bestattungsleistungen

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb; Übertragung der zur Bestattung notwendigen Dienstleistungen an den Eigenbetrieb; Ausnahmslose Betrauung des Eigenbetriebs mit Bestattungsleistungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Eigenbetrieb Friedhöfe

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen Eigenbetrieb

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor wenn nur Eigenbetrieb mit behördlich zu veranlassenden Bestattung betraut wird

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Bestattung durch städtische Eigenbetriebe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb zulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zum unlauteren Wettbewerb bei behördlich veranlassten Bestattungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 877
  • MDR 2018, 879
  • GRUR 2018, 196
  • FamRZ 2018, 474
  • MIR 2018, Dok. 003
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15
    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 170/02, GRUR 2005, 960, 961 = WRP 2005, 1412 - Friedhofsruhe; Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Rn. 12 = WRP 2006, 741 - Abschleppkosten-Inkasso; Keller in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 2 Rn. 46, 68; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 25; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.18; Schünemann in GK.UWG, 2. Aufl., Einl. F Rn. 56).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen (BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.21; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 44; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 27).

    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 45).

    (1) Für die im Streitfall maßgebliche Frage, ob die öffentliche Hand aufgrund gesetzlicher Ermächtigung hoheitlich handelt und ihre Betätigung damit einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen ist oder die öffentliche Hand zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig wird und damit die Feststellung einer geschäftlichen Handlung im Rahmen einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls möglich ist, kommt es maßgeblich auf die Bestimmungen an, die der streitigen Handlung zugrunde liegen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 15 f. - Abschleppkosten-Inkasso).

    Auch die Durchführung einer behördlich anzuordnenden Maßnahme durch Private ist jedenfalls ein der wettbewerbsrechtlichen Überprüfung entzogenes hoheitliches Handeln, wenn ein Unternehmen durch privatrechtlichen Vertrag ohne eigene Entscheidungsmacht als verlängerter Arm der Verwaltungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 15 f. - Abschleppkosten-Inkasso).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15
    a) Allerdings ist ein Klageantrag unbegründet, wenn er aufgrund seiner zu weiten Fassung die vom Kläger geltend gemachte konkrete Verletzungsform verfehlt, weil er auch erlaubte Verhaltensweisen erfasst (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 164/12, GRUR 2014, 393 Rn. 47 = WRP 2014, 424 - wetteronline.de, mwN).

    Für den Fall, dass sich das Berufungsgericht an einer dem Klagebegehren entsprechenden Auslegung durch die vom Kläger gewählte konkrete Fassung des Antrags gehindert gesehen hat, hätte es dem Kläger gemäß § 139 ZPO Gelegenheit geben müssen, den Bedenken durch eine angepasste Antragsfassung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 49 - wetteronline.de; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 2.44a).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15
    Der Begriff der geschäftlichen Handlung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist nicht enger als der der Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 22 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative, mwN).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1969 - I ZR 116/67, GRUR 1969, 418, 420 - Standesbeamte; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 20 f. - Solarinitiative; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22 f.; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 28 f.; Koos in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., S. 15 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 3a Rn. 2.21; MünchKomm.UWG/Bähr, 2. Aufl., § 2 Rn. 56).

    Eine geschäftliche Handlung ist allerdings auch in diesen Fällen nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 20 f. - Solarinitiative; BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Der Begriff der geschäftlichen Handlung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist nicht enger als der der Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 22 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative; Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 22 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    b) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).

  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn die Auslegung des entsprechenden Klageantrags, zu der das klägerische Vorbringen heranzuziehen ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe Rn. 18; GRUR 2017, 1281 - Großhandelszuschläge Rn. 19; GRUR 2017, 922 - Komplettküchen Rn. 11; GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug Rn. 28; jeweils m. w. N.) ergibt, dass die Klägerin mit der Verwendung des Begriffs Schaltfläche in ihrem Antrag diesen nicht in dem rechtlichen Sinn verstanden wissen will, in dem er in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB verwendet wird, sondern lediglich zur Beschreibung des physischen Druckschalters des Dash Buttons.
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20

    Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur

    Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 12.03.2020 - I ZR 126/18 =GRUR 2020, 755 - WarnWetterApp m.w.N; Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 = GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15 = GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird.
  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständlichen Äußerungen keine hoheitliche Handlung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, sondern eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstellen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 ff. = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe) und die Parteien Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG sind.
  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche

    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.07.2017 - I ZR 162/15 - GRUR 2018, 196, Rn. 23 m.w.N. - "Eigenbetrieb Friedhöfe").
  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    Für die Frage, ob eine geschäftliche Handlung bei Tätigkeit der öffentlichen Hand anzunehmen ist, geht der Bundesgerichtshof von folgenden Grundsätzen aus (BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe):.
  • LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 79/21

    Portal "gesund.bund.de": Landgericht untersagt nationales Gesundheitsportal

    "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil.

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN = GewArch 2019, 108).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).".

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 4 U 87/17

    Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz: Wettbewerbsverstoß durch Hinweis auf eine

    Die ausdrückliche zeitliche Beschränkung des Klageantrages A 3 auf eine Speichermöglichkeit in wiedergabefähiger Form vor Abgabe der Bestellung entspricht daher der Antragsbegründung, so dass keine nicht beabsichtigte Einschränkung des Antrages (BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15 -, juris Rn. 17f) vorliegt.
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17

    Durchleitungssystem

  • OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20

    Keine geschäftliche Handlung bei Äußerungen eines Wasserversorgungsverbands zur

  • LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 131/18

    Wettbewerbswidrigkeit einer Absprache einer Versandapotheke mit einer privaten

  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen

  • OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22

    Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand; Abgrenzung zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 S 1890/22

    Durch die Ordnungsbehörde durchgeführte Beisetzung; Ansprüche von Angehörigen

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

  • LG München I, 19.05.2020 - 33 O 11963/19

    Zulässiger Verweis auf Social-Media-Plattformen durch öffentlich-rechtlichen

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1385/18

    Darlegungs- und Beweislast, Sachverständiger, Rechtsmissbräuchliches Verhalten,

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