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   BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17   

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https://dejure.org/2018,23745
BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17 (https://dejure.org/2018,23745)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2018 - I ZR 25/17 (https://dejure.org/2018,23745)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2018 - I ZR 25/17 (https://dejure.org/2018,23745)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zahlungsaufforderung - Zur Frage, wann die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens mit der Androhung gerichtlicher Schritte und von Vollstreckungsmaßnahmen eine aggressive geschäftliche Handlung darstellen kann

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Zahlungsaufforderung

  • IWW

    § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, § ... 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG, § 4a UWG, Art. 8, 9 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG, § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG, § 4a Abs. 1 Satz 3 UWG, § 4a Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 UWG, § 4a Abs. 1 Satz 2 UWG, § 28a Abs. 1 BDSG, § 802g ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Zahlungsaufforderung

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und Vollstreckungsmaßnahmen im Schreiben eines Inkassounternehmens gegenüber einem Schuldner als wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung; Ausüben eines Drucks auf die Entscheidungsfreiheit des ...

  • online-und-recht.de

    Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens: Zulässig oder aggressive geschäftliche Handlung

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine wettbewerbswidrige aggressive Handlung bei Androhung gerichtlicher Schritte sowie etwaiger ZV-Maßnahmen durch ein Inkassounternehmen

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Schreiben eines Inkassounternehmens mit Zahlungsaufforderung sowie Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen als aggressive geschäftliche Handlung - Zahlungsaufforderung

  • ra.de
  • www.bremer-inkasso.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und Vollstreckungsmaßnahmen im Schreiben eines Inkassounternehmens gegenüber einem Schuldner als wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung; Ausüben eines Drucks auf die Entscheidungsfreiheit des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zahlungsaufforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wettbewerbskonformität der Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens ohne Verschleierung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners ("Zahlungsaufforderung")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Herzinfarkt und Panikattacken zum Trotz: Inkassobriefe bleiben zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens ist per se keine aggressive unlautere geschäftliche Handlung § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inkassoschreiben: Zulässiger Stresstest für Verbraucher

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inkassoschreiben und die Androhung gerichtlicher Schritte und von Vollstreckungsmaßnahmen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Inkasso: Zahlungsaufforderung und Androhung gerichtlicher Schritte sowie anschließender Vollstreckungsmaßnahmen zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inkasso: Zahlungsaufforderung und Androhung gerichtlicher Schritte sowie anschließender Vollstreckungsmaßnahmen zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsaufforderung und Androhung gerichtlicher Schritte sowie anschließender Vollstreckungsmaßnahmen eines Inkassounternehmens zulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klage, Zwangsvollstreckung und Schufa androhen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schreiben eines Inkasso-Unternehmens grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inkassounternehmen darf in Zahlungsaufforderungsschreiben auch gerichtliche Schritte und Vollstreckungsmaßnahmen androhen - BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1442
  • ZIP 2018, 2138
  • MDR 2018, 1264
  • GRUR 2018, 1063
  • WM 2018, 1663
  • MIR 2018, Dok. 035
  • BB 2018, 1921
  • DB 2018, 2430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Die Ankündigung der unter den Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 BDSG zulässigen Übermittlung von Schuldnerdaten an die Schufa schränkt deshalb die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten Entscheidung wesentlich ein, wenn ein hinreichend klarer Hinweis fehlt, dass der Verbraucher mit dem bloßen Bestreiten der Forderung eine Mitteilung an die Schufa verhindern kann (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 - Schufa-Hinweis).

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Dabei sind die in dieser Hinsicht vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zur Verkehrsauffassung in der Revisionsinstanz nur darauf zu überprüfen, ob das Gericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/14, GRUR 2016, 1076 Rn. 37 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 23 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße, mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 11 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 11 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Dabei sind die in dieser Hinsicht vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zur Verkehrsauffassung in der Revisionsinstanz nur darauf zu überprüfen, ob das Gericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/14, GRUR 2016, 1076 Rn. 37 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 23 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße, mwN).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Dabei sind die in dieser Hinsicht vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zur Verkehrsauffassung in der Revisionsinstanz nur darauf zu überprüfen, ob das Gericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/14, GRUR 2016, 1076 Rn. 37 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 23 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße, mwN).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).
  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17

    Markenverletzung durch das Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers

    Im Revisionsverfahren sind die vom Tatgericht getroffenen Feststellungen zur Verkehrsauffassung nur darauf zu überprüfen, ob das Gericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2018 - I ZR 82/17, GRUR 2018, 627 Rn. 32 = WRP 2018, 827 - Gefäßgerüst, mwN; Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 201/16, GRUR 2018, 935 Rn. 31 = WRP 2018, 1081 - goFit; Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 25/17, GRUR 2018, 1063 Rn. 17 = WRP 2018, 1193 - Zahlungsaufforderung).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18

    Unlautere Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter

    Dies ist dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 14 - Zahlungsaufforderung; GRUR 2015, 1134Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Die Ausübung von Druck durch Drohung mit einer rechtlich zweifelhaften Maßnahme kann die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränken und damit den Tatbestand der unzulässigen Beeinflussung erfüllen, wenn bei dieser Drohung die zweifelhafte Zulässigkeit verschleiert wird (vgl. BGH WRP 2018, 1193, Rn. 14 -Zahlungsaufforderung).

  • OLG Hamburg, 11.06.2020 - 15 U 88/19

    Zulässigkeit von Äußerungen in Anschreiben eines Inkassodienstleisters an

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 14 - Zahlungsaufforderung).

    Überdies hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung, die nach dem hier angegriffenen Urteil ergangen ist, folgende dem hier in Rede stehenden Text in Teilen vergleichbaren Äußerungen nicht als aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG angesehen (BGH GRUR 2018, 1063 - Zahlungsaufforderung):.

    Auch ist davon auszugehen, dass der Verkehrskreis auch weiß, dass es der Gläubiger ist, der gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um Forderungen durchzusetzen und dass es nicht Sache des Schuldners ist, zur Abwehr von Forderungen das Gericht anzurufen (vgl. BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 19 - Zahlungsaufforderung).

    In dem hier in Rede stehenden Schreiben ist zudem ebenso wie im Fall "Zahlungsaufforderung" (s. dazu BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 25) ausdrücklich davon die Rede, dass die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung erst nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ("Ein Gerichtsverfahren ist teuer.") und Erwirkung eines Vollstreckungstitels ("Ein rechtskräftiger Schuldtitel ...") besteht.

    Dies ist nicht unlauter: "Ein Gläubiger oder ein von ihm eingeschaltetes Inkassounternehmen darf bei Abfassung einer letzten vorgerichtlichen Mahnung dem Schuldner vom Gesetz vorgesehene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Erwirkung eines Titels schlagwortartig benennen, ohne im Einzelnen deren Voraussetzungen darlegen zu müssen." (BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 26 - Zahlungsaufforderung).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Beklagten zum Zeitpunkt seiner Vornahme wettbewerbswidrig war und sich auch noch nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz geltenden Rechtslage als wettbewerbswidrig darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 25/17, GRUR 2018, 1063 Rn. 9 = WRP 2018, 1193 - Zahlungsaufforderung; Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 64/17, GRUR 2018, 1044 Rn. 37 = WRP 2018, 1202 - Dead Island, jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20

    Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

    vgl. zu § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG BGH, Urteil vom 22.3.2018 - I ZR 25/17 -, juris, Rn. 12.
  • OLG Hamburg, 28.01.2021 - 15 U 128/19

    Mobilfunk-Inkasso - Wettbewerbsverstoß: Zahlungsaufforderung durch ein

    Auch hier würden die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 4a UWG (BGH, GRUR 2018, 1063 - Zahlungsaufforderung) dahingehend gelten, dass eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen ohne Verschleierung darüber, dass der Verbraucher sich dagegen in einem Gerichtsverfahren wehren könne, keine unlautere Handlung darstellen.
  • LG Hamburg, 29.11.2018 - 416 HKO 122/18
    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden, dass das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung darstellt (GRUR 2018, 1063 - Zahlungsaufforderung ).
  • LG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 O 78/22
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1442; BGH, NJW 2015, 3508).
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