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   BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16   

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https://dejure.org/2020,16707
BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16 (https://dejure.org/2020,16707)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - I ZR 253/16 (https://dejure.org/2020,16707)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - I ZR 253/16 (https://dejure.org/2020,16707)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 EGV 583/2009, Art 13 Abs 1 UAbs 1 Buchst b EUV 1151/2012, Art 13 Abs 1 UAbs 1 Buchst c EUV 1151/2012, Art 13 Abs 1 UAbs 2 EUV 1151/2012, § 126 Abs 1 MarkenG
    Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch geschützten Angabe "Aceto Balsamico die Modena" gegen Anspielung - Deutscher Balsamico II

  • IWW

    § 135 Abs. 1 MarkenG, Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b ... der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, Verordnung (EG) Nr. 583/2009, § 126 Abs. 1, § 127 Abs. 1 MarkenG, § 127 Abs. 4 MarkenG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009, §§ 126, 127 MarkenG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Schutzes einer geschützten geografischen Angabe (hier: "Aceto Balsamico di Modena") nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Bestandteile (hier: "Aceto", "Balsamico", "Aceto Balsamico") in einer Produktbezeichnung; Prüfen einer ...

  • rewis.io

    Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch geschützten Angabe "Aceto Balsamico die Modena" gegen Anspielung - Deutscher Balsamico II

  • kanzlei.biz

    Aceto Balsamico II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstrecken des Schutzes einer geschützten geografischen Angabe (hier: "Aceto Balsamico di Modena") nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Bestandteile (hier: "Aceto", "Balsamico", "Aceto Balsamico") in einer Produktbezeichnung; Prüfen einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Deutscher Balsamico II

  • datenbank.nwb.de

    Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch geschützten Angabe "Aceto Balsamico die Modena" gegen Anspielung - Deutscher Balsamico II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Urteil aufgehoben: Anspielung auf geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena" durch Flaschenetikett?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Deutscher Balsamico II: Notwendige Prüfung einer Markenrechtsverletzung auch im Hinblick auf die Produktaufmachung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" vor Anspielungen

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Urteil aufgehoben: Anspielung auf geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena" durch Flaschenetikett?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1197
  • GRUR 2020, 884
  • MIR 2020, Dok. 056
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (Urteil vom 4. Dezember 2019 - C-432/18, GRUR 2020, 69 = WRP 2020, 37 - Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena/Balema):.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage des Senats entschieden, dass Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 dahin auszulegen ist, dass sich der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt (EuGH, GRUR 2020, 69 Rn. 36 - Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena/Balema).

  • EuGH, 02.05.2019 - C-614/17

    Der Gebrauch von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, das mit

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 = WRP 2018, 813 - Scotch Whisky Association; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 Rn. 30 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma).

    Eine Anspielung kann nicht nur durch Wortbestandteile der streitigen Bezeichnung hervorgerufen werden, sondern auch durch die Verwendung von Bildzeichen, die eine begriffliche Nähe zu einer eingetragenen Bezeichnung aufweisen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 22, 32 - Queso Manchego).

  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 = WRP 2018, 813 - Scotch Whisky Association; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 Rn. 30 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma).

    Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, ob die geschützte geografische Angabe in die streitige Bezeichnung teilweise eingeschlossen ist, ob eine klangliche und/oder visuelle Ähnlichkeit zwischen der geschützten geografischen Angabe und der streitigen Bezeichnung besteht oder ob - wenn es an den vorgenannten Umständen fehlt - eine inhaltliche Nähe der streitigen Bezeichnung zu der geschützten geografischen Angabe vorliegt (EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 52 - Scotch Whisky Association).

  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Die von der Klägerin gegen den Beklagten erhobene negative Feststellungsklage ist ohne Erfolg geblieben (LG Mannheim, LMuR 2015, 202).
  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 268/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Wird eine Bezeichnung als geschützte Ursprungsbezeichnung oder als geschützte geografische Angabe in das von der Europäischen Kommission geführte Register eingetragen, so kommt dem unionsrechtlichen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben gegenüber Schutzvorschriften des nationalen Rechts uneingeschränkter Anwendungsvorrang zu (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 1999 - C-87/97, Slg. 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 18 - Gorgonzola/Cambozola; Urteil vom 8. Mai 2014 - C-35/13, GRUR 2014, 674 Rn. 26 und 28 = WRP 2014, 1044 - Salame Felino; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - I ZR 268/14, GRUR 2016, 970 Rn. 15 = WRP 2016, 1245 - Champagner Sorbet I, mwN; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 126 MarkenG Rn. 8; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 126 Rn. 49).
  • BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16

    Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 12. April 2018, GRUR 2018, 848 = WRP 2018, 947 - Deutscher Balsamico I):.
  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19

    Culatello di Parma

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 = WRP 2018, 813 - Scotch Whisky Association; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 Rn. 30 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-35/13

    ASSICA und Krafts Foods Italia - Landwirtschaft - Agrarerzeugnisse und

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Wird eine Bezeichnung als geschützte Ursprungsbezeichnung oder als geschützte geografische Angabe in das von der Europäischen Kommission geführte Register eingetragen, so kommt dem unionsrechtlichen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben gegenüber Schutzvorschriften des nationalen Rechts uneingeschränkter Anwendungsvorrang zu (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 1999 - C-87/97, Slg. 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 18 - Gorgonzola/Cambozola; Urteil vom 8. Mai 2014 - C-35/13, GRUR 2014, 674 Rn. 26 und 28 = WRP 2014, 1044 - Salame Felino; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - I ZR 268/14, GRUR 2016, 970 Rn. 15 = WRP 2016, 1245 - Champagner Sorbet I, mwN; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 126 MarkenG Rn. 8; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 126 Rn. 49).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Wird eine Bezeichnung als geschützte Ursprungsbezeichnung oder als geschützte geografische Angabe in das von der Europäischen Kommission geführte Register eingetragen, so kommt dem unionsrechtlichen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben gegenüber Schutzvorschriften des nationalen Rechts uneingeschränkter Anwendungsvorrang zu (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 1999 - C-87/97, Slg. 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 18 - Gorgonzola/Cambozola; Urteil vom 8. Mai 2014 - C-35/13, GRUR 2014, 674 Rn. 26 und 28 = WRP 2014, 1044 - Salame Felino; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - I ZR 268/14, GRUR 2016, 970 Rn. 15 = WRP 2016, 1245 - Champagner Sorbet I, mwN; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 126 MarkenG Rn. 8; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 126 Rn. 49).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 176/15

    Aceto Balsamico di Modena, Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16
    Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben (OLG Karlsruhe, WRP 2017, 626).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof - nach Vorabentscheidungsersuchen (BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico I) und dessen Beantwortung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (GRUR 2020, 69 - Deutscher Balsamico) - mit Urteil vom 28. Mai 2020 (WRP 2020, 1022 - Deutscher Balsamico II; nachfolgend auch RevU, berichtigt mit Beschluss vom 24. September 2020) die Sache unter Aufhebung des ersten Berufungsurteils zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Verwendung des nicht geografischen Bestandteils "Balsamico" in einer Produktbezeichnung kann nicht die Annahme gestützt werden, dass es sich um eine Anspielung im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b VO 1151/2012 handelt (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 19 - Deutscher Balsamico II).

    Die Beschränkung des Schutzumfangs der geschützten geografischen Angabe "Aceto Balsamico di Modena" folgt schon unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 19 - Deutscher Balsamico II; siehe BGH, GRUR 2018, 848 Rn. 18 ff - Deutscher Balsamico I; Senat, WRP 2017, 626, 630 f).

    Ein Schutz des Bestandteils "Balsamico" kommt unabhängig davon nicht in Betracht, ob seine Verwendung adjektivisch oder substantivisch erfolgt (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 19 - Deutscher Balsamico II).

    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung in diesem Sinn nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II; vgl. EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 - Scotch Whisky Association; GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 - Queso Manchego; WRP 2021, 177 Rn. 26 - Morbier; BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma).

    Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, ob die geschützte geografische Angabe in die streitige Bezeichnung teilweise eingeschlossen ist, ob eine klangliche und/oder visuelle Ähnlichkeit zwischen der geschützten geografischen Angabe und der streitigen Bezeichnung besteht oder ob - wenn es an den vorgenannten Umständen fehlt - eine inhaltliche Nähe der streitigen Bezeichnung zu der geschützten geografischen Angabe vorliegt (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II; EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 52 - Scotch Whisky Association; WRP 2021, 177 Rn. 26 - Morbier).

    Eine Anspielung kann nicht nur durch Wortbestandteile der streitigen Bezeichnung hervorgerufen werden, sondern auch durch die Verwendung von Bildzeichen, die eine begriffliche Nähe zu einer eingetragenen Bezeichnung aufweisen (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II; vgl. EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 22, 32 - Queso Manchego; WRP 2021, 177 Rn. 27 - Morbier).

    Denn der Senat entnimmt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 19 - Deutscher Balsamico II) und folgt ihr darin, dass die Annahme einer Anspielung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b VO 1151/2012 auf die "Aceto Balsamico di Modena" nicht auf die Verwendung des nicht geografischen Bestandteils "Balsamico" in einer Produktbezeichnung gestützt werden kann.

    Dies kommt im zum vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Revisionsurteil darin zum Ausdruck, dass es den Rechtsfehler des ersten Berufungsurteils lediglich dahin bezeichnet, dass der Senat eine Anspielung verneint hat, ohne zu prüfen, ob "ohne Berücksichtigung des Bestandteils ?Balsamico', aber unter Würdigung der weiteren sprachlichen und bildlichen Gestaltungsmerkmale" eine Anspielung anzunehmen ist (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 20, 24 - Deutscher Balsamico II).

    (?) Schließlich kommt es nicht darauf an, ob die Verwendung des Begriffs "balsamico" bzw. "Balsamico" hier adjektivisch oder, wie die Berufung geltend macht, substantivisch erfolgt (siehe BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 19 - Deutscher Balsamico II).

  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 5 U 43/19

    Glen Buchenbach - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch einer

    Es ist im Streitfall zu prüfen, ob ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II) unmittelbar an die geschützte geografische Angabe - "Scotch Whisky" - denkt, wenn er einen Whisky vor sich hat, der die streitige Bezeichnung - im vorliegenden Fall "Glen" im Zeichen "Glen Buchenbach" - trägt.

    Das für die Bestimmung des Begriffs der "Anspielung" maßgebliche Kriterium ist, ob der Verbraucher durch eine streitige Bezeichnung veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt, was das nationale Gericht zu prüfen hat, wobei es gegebenenfalls auch eine inhaltliche Nähe der Bezeichnung zu der Angabe zu berücksichtigen hat (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 51 - Glen Buchenbach; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma; BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II).

    Hingegen reicht es für die Annahme einer "Anspielung" nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II m.w.N.; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma; EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 53 ff. - Glen Buchenbach).

    Eine Anspielung kann nicht nur durch Wortbestandteile der streitigen Bezeichnung hervorgerufen werden, sondern auch durch die Verwendung von Bildzeichen, die eine begriffliche Nähe zu einer eingetragenen Bezeichnung aufweisen (BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II; EuGH GRUR 2019, 737 Rn. 22, 32 - Queso Manchego).

  • BGH, 03.04.2023 - VIa ZR 233/22

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers auf Schadensersatz wegen der

    Auf den in dritter Instanz erstmals gehaltenen und nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Revisionsverfahren unzulässigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 253/16, WRP 2020, 1022 Rn. 31) weiteren Vortrag der Klägerin zu den für die Entstehung des Schadens maßgeblichen Umständen kommt es für die Entscheidung des Senats nicht an.
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