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   OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20   

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https://dejure.org/2020,29270
OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20 (https://dejure.org/2020,29270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2020 - 3 W 51/20 (https://dejure.org/2020,29270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2020 - 3 W 51/20 (https://dejure.org/2020,29270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die Nr. 1 mit Sternchen - Zur Wiedergabe einer beanstandeten Werbehandlung in einem abstrakten Verfügungsantrag und zum Verkehrsverständnis bei erläuterungsbedürftigen Werbeangaben

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Die Nr. 1 mit Sternchen, Schwangerschaftsvitamine

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 UWG
    Zulässigkeit der Werbung mit "Die Nr. 1" - Die Nr. 1 mit Sternchen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 336
  • MIR 2020, Dok. 075
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin wird der angesprochene Verkehr das Sternchen, das seinerseits am Blickfang teilhat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 2010, 744, Rn. 43 - Sondernewsletter; GRUR 2015, 698, Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; GRUR 2016, 207, Rn. 16 - All Net Flat), nicht als Steigerung der "Nr. 1" verstehen (im Sinne einer "Eins plus mit Sternchen"), sondern als Fußnotenverweis.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. zum Verbraucherleitbild etwa BGH, GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster) ist daran gewöhnt, dass erläuterungsbedürftige Werbeaussagen häufig über eine Fußnote oder durch ein "*", welche unterhalb der Werbeaussage aufgelöst werden, näher erläutert werden.
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin wird der angesprochene Verkehr das Sternchen, das seinerseits am Blickfang teilhat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 2010, 744, Rn. 43 - Sondernewsletter; GRUR 2015, 698, Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; GRUR 2016, 207, Rn. 16 - All Net Flat), nicht als Steigerung der "Nr. 1" verstehen (im Sinne einer "Eins plus mit Sternchen"), sondern als Fußnotenverweis.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin wird der angesprochene Verkehr das Sternchen, das seinerseits am Blickfang teilhat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 2010, 744, Rn. 43 - Sondernewsletter; GRUR 2015, 698, Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; GRUR 2016, 207, Rn. 16 - All Net Flat), nicht als Steigerung der "Nr. 1" verstehen (im Sinne einer "Eins plus mit Sternchen"), sondern als Fußnotenverweis.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Die schlüssige Darlegung eines Irreführungsgesichtspunkts setzt Vortrag dazu voraus, durch welche Angabe welcher konkrete Verkehrskreis angesprochen wird, welche Vorstellungen die Angabe bei diesem angesprochenen Verkehrskreis ausgelöst hat, warum diese Vorstellung unwahr ist und dass die so konkretisierte Fehlvorstellung geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2018, 431, 433, Rn. 16 - Tiegelgröße).
  • LG Hamburg, 17.06.2020 - 416 HKO 97/20
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.06.2020, Az. 416 HKO 97/20, wird zurückgewiesen.
  • OLG Rostock, 02.08.2021 - 2 U 17/20

    Policenaufkäufer - Mitbewerberbehinderung bzw. Vertragsbruchverleitung im Rahmen

    b) Weiter fällt - auch das nur am Rand - auf, dass das Oberlandesgericht Bamberg sich in der nunmehr von Beklagtenseite als Anlage B 17 (Band VI Blatt 151 ff. d.A.) vorgelegten Entscheidung (Beschluss vom 24.07.2020 - 3 W 51/20) zu materiell-inhaltlichen - hier konkret also wettbewerbsrechtlichen - Fragen gar nicht äußert, sondern allein zur (Zulässigkeits-) Frage des Rechtsschutzbedürfnisses Stellung bezieht.
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