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   EuGH, 21.10.2020 - C-529/19   

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https://dejure.org/2020,31452
EuGH, 21.10.2020 - C-529/19 (https://dejure.org/2020,31452)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - C-529/19 (https://dejure.org/2020,31452)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - C-529/19 (https://dejure.org/2020,31452)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • autokaufrecht.info

    (Kein) Widerrufsrecht bei Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Möbel Kraft - Die Ausnahme vom Verbraucher-Widerrufsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht

  • webshoprecht.de

    Widerrufsausschluss, wenn der Unternehmer noch nicht mit der Fertigung begonnen hat

  • Europäischer Gerichtshof

    Möbel Kraft

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 16 Buchst. c - Widerrufsrecht - Ausnahmen - Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind - Waren, mit deren ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Verbraucherschutz; Richtlinie 2011/83/EU; Art. 16 Buchst. c; Widerrufsrecht; Ausnahmen; Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Waren, mit deren Herstellung ...

  • online-und-recht.de

    Widerrufsrecht auch ausgeschlossen, wenn Unternehmer noch nicht mit Fertigung begonnen hat

  • kanzlei.biz

    Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

  • Betriebs-Berater

    Kein Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei nach seinen Wünschen hergestellten Waren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Möbel Kraft/ML

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Einbauküche

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei nach Kundenspezifikation herzustellender Ware auch bei noch nicht begonnener Herstellung ("Möbel Kraft")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten Waren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei nach Kundenspezifikation gefertigen Waren ist ausgeschlossen, auch wenn Ware noch nicht produziert worden ist

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen hergestellten Waren unabhängig davon ob Unternehmer schon mit Herstellung begonnen hat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts auch bei noch nicht begonnener Herstellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Kauf von auf Wunsch gefertigten Waren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig ...

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Kauf einer Einbauküche

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Ausschluss vom Widerrufsrecht bei Maßanfertigung schon vor Produktionsbeginn

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Maßanfertigungen: Kein Widerruf vor Herstellungsbeginn

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei kundenspezifisch hergestellten Waren

  • drboese.de (Kurzinformation)

    EuGH schützt Verbraucher durch mangelnden Verbraucherschutz: Widerrufsrecht bei Anfertigung auf Kundenwunsch

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte - Widerruf bei Kauf von kundenspezifisch hergestellten Waren ausgeschlossen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2463
  • EuZW 2021, 174
  • MIR 2020, Dok. 077
  • K&R 2020, 819
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 21.10.2020 - C-529/19
    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83 sichergestellt werden soll, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags sowohl die Informationen über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses übermittelt werden, die dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte, als auch die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Widerrufsrechts, erforderlich sind (Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-610/18

    Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das

    Auszug aus EuGH, 21.10.2020 - C-529/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unionsrechtliche Vorschriften, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Vorschrift, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB, C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-485/17

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 21.10.2020 - C-529/19
    Zunächst ist festzuhalten, dass ein auf einer gewerblichen Messe geschlossener Vertrag als "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag" im Sinne von Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2011/83 angesehen werden kann, wenn er nicht an einem Stand auf einer gewerblichen Messe geschlossen wurde; dieser könnte nämlich als "Geschäftsräume" im Sinne von Art. 2 Nr. 9 der Richtlinie 2011/83 angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Verbraucherzentrale Berlin, C-485/17, EU:C:2018:642, Rn. 43 bis 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    31 Urteil vom 21. Oktober 2020, Möbel Kraft (C-529/19, EU:C:2020:846, Rn. 21).
  • EuGH, 31.03.2022 - C-96/21

    Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen: Der

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine unionsrechtliche Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Vorschrift, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2020, Möbel Kraft, C-529/19, EU:C:2020:846, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-179/21

    Ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst

    Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags sowohl die Informationen über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses übermittelt werden, die dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte, als auch die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte erforderlich sind (Urteil vom 21. Oktober 2020, Möbel Kraft, C-529/19, EU:C:2020:846, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Schleswig, 25.03.2021 - 6 U 48/20

    Widerrufsrecht bei Verkauf individuell angefertigter Wintergärten zur

    Denn der EuGH hat mit Urteil vom 21.10.2020 (Rechtssache C-529/19) entschieden, dass die der Regelung des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB zugrundeliegende Richtlinie dahin auszulegen ist, dass die Ausnahme vom Widerrufsrecht einem Verbraucher unabhängig davon entgegengehalten werden kann, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht (Rn. 30 nach juris).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-940/19

    Die Mitgliedstaaten dürfen den partiellen Zugang zu einem der unter den

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unionsrechtliche Vorschriften, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Vorschrift, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 21. Oktober 2020, Möbel Kraft, C-529/19, EU:C:2020:846, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Cottbus, 29.09.2022 - 2 O 223/21

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei

    Wann der Unternehmer diese Individualisierung vornimmt, spielt keine Rolle ( EuGH , Urt. v. 21.10.2020 - C-529/19 - Juris, Rn. 15 ff.).
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