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   OLG Köln, 23.04.2021 - I-6 U 149/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15907
OLG Köln, 23.04.2021 - I-6 U 149/20 (https://dejure.org/2021,15907)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.2021 - I-6 U 149/20 (https://dejure.org/2021,15907)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 2021 - I-6 U 149/20 (https://dejure.org/2021,15907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop darf verschiedene Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte vorhalten - hier: paketfähige Waren und Speditionswaren

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Mehrere Widerrufsbelehrungen in Onlineshops

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsverstoß bei Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Waren im Online-Shop

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Internetshop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen aufführen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 592
  • MIR 2021, Dok. 048
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2021 - 6 U 149/20
    Mit der Formulierung "Ware" statt Matratze macht der Kläger lediglich deutlich, in welchem Umfang er über das konkret beanstandete Verhalten hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.02.2011, I ZR 183/09 - Irische Butter, juris, Tz. 24).
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