Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Schuldnerberatung Köln - Zur Irreführung durch Ortsangaben im Rahmen einer Google-AdWords-Anzeige
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Schuldnerberatung Köln
§ 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Google-AdWords-Anzeige eines Schuldnerberaters - Schuldnerberatung Köln
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Irreführung des Verkehrs bei werbender Angabe "Schuldnerberatung Köln" ohne Sitz bzw. Zweigstelle am genannten Ort
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige anwaltliche Werbung durch Google-AdWords-Anzeige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch aus Wettbewerbsrecht; Google-AdWords-Anzeige; Wirkung einer Angabe "Schuldnerberatung Köln"; Beauftragung eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt durch einen insoweit fachfremden Rechtsanwalt
- rechtsportal.de
Unterlassungsanspruch aus Wettbewerbsrecht; Google-AdWords-Anzeige; Wirkung einer Angabe "Schuldnerberatung Köln"; Beauftragung eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt durch einen insoweit fachfremden Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Google-Werbung mit nicht vorhandenem Firmenstandort irreführend
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Irreführende Google Ads mit Ortsangabe
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Google Ads-Werbung mit Firmen-Standort
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Irreführung durch Google-Ads Werbung mit nicht existierendem Firmenstandort
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.09.2019 - 406 HKO 124/19
- OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1080
- GRUR-RR 2021, 486
- MIR 2021, Dok. 062
- K&R 2021, 535
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Als Maßstab für die Beurteilung des Verständnisses des Verkehrs ist auf das Verständnis eines situationsadäquat aufmerksamen durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen (BGH, GRUR 2018, 431, Rn. 27 - Tiegelgröße).Der Grad seiner Aufmerksamkeit ist von der jeweiligen Situation und vor allem von der Art und der Bedeutung abhängig, die die beworbene Leistung für ihn haben (BGH, GRUR 2018, 431, Rn. 27 - Tiegelgröße).
Er wird sich entsprechenden Werbeangaben in der Regel mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zuwenden (vgl. BGH, GRUR 2002, 81, 83 - Anwalts- und Steuerkanzlei, BGH, GRUR 2018, 431, Rn. 27 - Tiegelgröße).
Erforderlich ist, dass die Werbung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH GRUR 2018, 431, Rn. 30 - Tiegelgröße).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Geht es dem Anspruchsberechtigten hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestand hingegen nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH, GRUR 2001, 82). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98
Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen (BGH, GRUR 2001, 354, 355).
- BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16
Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Sie sachfremden Ziele müssen nicht die einzigen Gründe für das fragliche Vorgehen sein, sie müssen jedoch überwiegen (BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 21 - Abmahnaktion II). - OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Mit einer Ortsbezeichnung wird auch ohne Verwendung der Angabe "in" oder "aus" der Sitz des Unternehmens bzw. der Ort der Erbringung der Leistung angegeben (OLG Celle, GRUR-RR 2012, 162, 162 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 18.03.2003, 4 U 14/03, Rn. 23 - juris). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder jedenfalls ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (BGH, GRUR 2001, 260, 261). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Anhaltspunkte bilden etwa die Art und Schwere der Zuwiderhandlung und das Verhalten des Anspruchsberechtigten bei der Rechtsverfolgung (BGH GRUR 2000, 1089, 1091). - BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99
Anwalts- und Steuerkanzlei
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Er wird sich entsprechenden Werbeangaben in der Regel mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zuwenden (vgl. BGH, GRUR 2002, 81, 83 - Anwalts- und Steuerkanzlei, BGH, GRUR 2018, 431, Rn. 27 - Tiegelgröße). - OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 U 14/03
Tauchschule-dortmund.de
Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 168/19
Mit einer Ortsbezeichnung wird auch ohne Verwendung der Angabe "in" oder "aus" der Sitz des Unternehmens bzw. der Ort der Erbringung der Leistung angegeben (OLG Celle, GRUR-RR 2012, 162, 162 f.; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2003, 4 U 14/03, Rn. 23 - juris).