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   OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21   

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https://dejure.org/2021,48719
OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21 (https://dejure.org/2021,48719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2021 - 6 W 90/21 (https://dejure.org/2021,48719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2021 - 6 W 90/21 (https://dejure.org/2021,48719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 51 Abs. 2 GKG
    Lauterkeitsrecht

  • kanzlei.biz

    Die Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8c Abs 2 Nr 3 UWG ; § 51 GKG
    Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    § 8c Abs 2 Nr 3 UWG ; § 51 GKG
    Streitwert einer lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsklage betreffend das irreführende Anbieten und Verkaufen von Lebensmitteln als biologisch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur rechtsmissbräuchlichen Höhe des Streitwerts bei UWG-Sachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 200
  • MIR 2021, Dok. 095
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21
    Nach dem in Rechtsstreitigkeiten aus dem Lauterkeitsrecht anzuwendenden § 51 Abs. 2 GKG ist der Streitwert entsprechend der sich aus dem Antrag des Klägers bzw. Antragstellers ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen (zu den Grundsätzen bei der Streitwertfestsetzung im Lauterkeitsrecht: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).

    Damit ist grundsätzlich das sog. "Angreiferinteresse" maßgeblich, also das wirtschaftliche Interesse des Klägers bzw. Antragstellers, das nach objektiven Maßstäben zu bewerten ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 = WRP 2017, 719; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21
    Entscheidend bei Unterlassungsanträgen ist das Interesse des Klägers bzw. Antragstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes bestimmt wird, insbesondere seine Gefährlich- und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen (BGH, Beschluss vom 15.9.2016 - I ZR 24/16 = GRUR 2017, 212 - Finanzsanierung).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21
    Damit ist grundsätzlich das sog. "Angreiferinteresse" maßgeblich, also das wirtschaftliche Interesse des Klägers bzw. Antragstellers, das nach objektiven Maßstäben zu bewerten ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 = WRP 2017, 719; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Zwar kommt der Streitwertangabe des Anspruchsstellers zu Beginn des Verfahrens eine indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu (OLG Frankfurt, LMuR 2022, 134).
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