Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55232
BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21 (https://dejure.org/2021,55232)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - I ZR 125/21 (https://dejure.org/2021,55232)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - I ZR 125/21 (https://dejure.org/2021,55232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    E-Mail-Lesebestätigung - Nutzt ein Rechtsanwalt im Kanzleibetrieb die E-Mail-Korrespondenz, muss er die Kenntnisnahme von Nachrichten (hier betreffend den Ablauf der Revisionsfrist) sicherstellen

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis an die Partei mittels einer E-Mail auf die am selben Tag ablaufende Rechtsmittelfrist

  • IWW

    § 233 ZPO, § 233 Satz 1, § 236 Abs. 2 ZPO, § 548 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 51 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten im Zusammenhang mit einer Internetwerbung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten im Zusammenhang mit einer Internetwerbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Zur Notwendigkeit der Anforderung einer E-Mail-Lesebestätigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    E-Mail bei ausstehendem Mandat: Lesebestätigung anfordern!

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Wenn Fristablauf droht - Rechtsanwalt muss Email-Lesebestätigung anfordern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    E-Mail bei ausstehendem Mandat: Lesebestätigung anfordern! (IBR 2022, 212)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 788
  • MMR 2022, 288
  • MIR 2022, Dok. 013
  • K&R 2022, 372
  • AnwBl 2022, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21

    Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, juris Rn. 11, mwN).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21
    Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, hat der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mailprogramms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, NJW 2014, 556 Rn. 10 f. mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
  • OLG München, 23.03.2022 - 5 U 8161/21

    Kontrollpflicht des Anwaltes bei fristwahrendem Versand per beA

    Gleiches gilt für die Übersendung einer E-Mail (BGH, Beschluss vom 18.11.2021, I ZR 125/21 Rn.14, veröffentl. etwa in GRUR-RS 2021, 43626), wie auch für die Übermittlung eines Schriftsatzes wie der Berufungsbegründung per beA an das Gericht.
  • FG Sachsen, 27.01.2023 - 3 K 744/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung eines Einspruchs durch eine

    Im Übrigen müsse der Absender einer Mail durch Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen, dass die E-Mail den Adressaten erreicht habe, wie sich aus den Urteilen I ZR 125/21 und I ZR 64/13 zur Ausgangskontrolle bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ergebe.

    Nutzt ein Rechtsanwalt im Kanzleibetrieb die E-Mail-Korrespondenz, muss der die Kenntnisnahme empfangener Nachrichten durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen (vgl. BGH-Beschluss vom 18. November 2021 I ZR 125/21 juris Rz. 14, ebenso für das Verhältnis Rechtsanwalt/Mandant Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21. Februar 2022 12 U 112/21 - juris).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 23.06.2022 - I ZB 76/21

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterführung des Names eines

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 17/22
    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht