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   OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21   

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https://dejure.org/2022,11414
OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Influencer-Werbung - Zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei einer Gegenleistung in Form von E-Books

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs 6 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 8c UWG
    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • JurPC

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • rewis.io

    Influencer E-Books: Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books

  • kanzlei.biz

    Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

  • Betriebs-Berater

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • rechtsportal.de

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unlauterer Wettbewerb - Werbung auf Instagram

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Instagram-Influencerin muss Beiträge mit kostenlos erhaltenen Büchern mit Verlinkung auf Unternehmen per Tap Tag als Werbung kennzeichnen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kostenlose überlassenes E-Book: Influencerin muss Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kostenlose überlassenes E-Book: Influencerin muss Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenlos erhaltene Bücher muss Instagram-Influencerin als Werbung kennzeichnen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Anpreisung kostenlos erhaltener eBooks durch Influencerin mit Tap-Tags kennzeichnungspflichtige Werbung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Influencer-Marketing: Kennzeichnungspflicht auch ohne Gegenleistung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Instagram-Beitrag einer Influencerin über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Auch ohne finanzielle Gegenleistung - Instagram-Post mit Tap-Tag muss als Werbung gekennzeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anpreisung kostenlos erhaltener Bücher durch Influencerin auf Instagram-Post mit Tap-Tags ist als Werbung kenntlich zu machen - Wettbewerbsverstoß begründet Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1552
  • GRUR-RR 2022, 443
  • MIR 2022, Dok. 058
  • afp 2022, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die Kennzeichnung soll dem Verbraucher gerade die Möglichkeit verschaffen, sich auf den kommerziellen Charakter der Handlung einzustellen, damit er sie von vornherein kritisch beurteilen oder sich ihr ganz entziehen kann (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 87-89 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 Rn 34-36 - Influencer II, jeweils m.w.N.).

    Bei einer solchen Vermischung der Beiträge ergibt sich dieser kommerzielle Zweck nicht bereits aus einer etwaigen Verifizierung des Profils (also der Kennzeichnung als "echtes Profil" des namentlich benannten Inhabers, die nur bei Personen mit einer bestimmten öffentlichen Bekanntheit bzw. ab einer gewissen Anzahl an Followern erfolgt), einer besonders hohen Anzahl der Follower oder aus einer generellen Bekanntheit des Influencers (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 90 - Influencer I, m.w.N.).

    Dagegen stellt die Entscheidung des Verbrauchers, sich mit einem beworbenen Angebot in einer Werbeanzeige näher zu befassen, für sich gesehen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs mit einem Erwerbsvorgang noch keine geschäftliche Entscheidung dar (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 95 - Influencer I, m.w.N.).

    Es reicht aus, dass der Verbraucher sich über das Instagram-Profil des Unternehmens näher mit dem jeweiligen Unternehmen und seinen Produkten auseinandersetzen konnte, insbesondere da dort ein weiterführender Link auf dessen Internetseite vorgehalten wurde (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 96 - Influencer I, m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Dass die Förderung des eigenen Images charakteristisch für Influencer ist und das Streben nach einer Reichweitensteigerung den Gegebenheiten der sozialen Netzwerke und dem Wunsch nach Aufmerksamkeit inhärent ist, kann an dem damit unweigerlich verbundenen Charakter als geschäftliche Handlung nichts ändern (BGH MMR 2021, 892, Rn 33 f. - Influencer III).

    Denn der angesprochene Nutzer des sozialen Mediums Instagram weiß, dass Influencer wie die Beklagte auch Werbeverträge abschließen und sich der Marktwert der Influencer nach der Zahl der Follower bemisst, die wiederum von der Attraktivität der Beiträge des Influencers abhängig ist (BGH MMR 2021, 892 Rn 70 ff. -Influencer III).

    (BGH MMR 2021, 892, Rnr. 100 - Influencer II).

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    a) Das Merkmal des objektiven Zusammenhangs ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH MMR 2015, 518, Rn 20 - Bezugsquellen für Bachblüten; BGH MMR 2020, 311, Rn 13 - Identitätsdiebstahl).

    Da eine Wettbewerbsförderungsabsicht nicht erforderlich ist, ist die Frage, ob eine Handlung vorrangig der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder aber anderen Zielen dient, auf Grund einer Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH MMR 2015, 518, Rn 28 - Bezugsquellen für Bachblüten).

    Zwar ist der Begriff der geschäftlichen Handlung, soweit es Handlungen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern angeht, grundsätzlich im Lichte der Definition der Geschäftspraktiken aus der UGP-RL auszulegen (BGH MMR 2015, 518, Rn 22 - Bezugsquellen für Bachblüten).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die Kennzeichnung soll dem Verbraucher gerade die Möglichkeit verschaffen, sich auf den kommerziellen Charakter der Handlung einzustellen, damit er sie von vornherein kritisch beurteilen oder sich ihr ganz entziehen kann (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 87-89 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 Rn 34-36 - Influencer II, jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der Erkennbarkeit der eigen nützigen Tätigkeit des Influencers kann diesen Umständen hingegen durchaus Bedeutung zukommen (vgl. BGH GRUR 2021, 1414 Rn 37-44 - Influencer II).

  • BGH, 13.01.2022 - I ZR 35/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die in Art. 6 lit. a RL 2000/31/EG i.V.m. Art. 2 lit. f RL 2000/31/EG niedergelegten Transparenzanforderungen gebieten es, der Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen dienende Angaben einer Influencerin mangels Unabhängigkeit als kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 S. 1 Nr. 5 TMG anzusehen, wenn der hierdurch begünstigte Unternehmer zwar keine Geldzahlung geleistet, jedoch das dargestellte Produkt der Influencerin zur Verfügung gestellt hat (BGH GRUR 2022, 490 Rn 64, 65; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler UWG, 40. Aufl., § 5 a Rn 7.80 j; Hoeren/Sieber/Holznagel MultimediaR-HdB/Holznagel/Hartmann, 52. EL April 2020, Teil 3 Rn 215; Lehmann WRP 2017, 772 Rn 6; Rauer/Kempf WRP 2022, 16 Rn 22).

    Follower erwarten daher zu Recht, dass auch ein etwaiges politisches oder - wie hier ernährungsbezogenes - Engagement nicht kommerziell beeinflusst ist (vgl. BGH GRUR 2022, 490 Rn 45-47 - Influencer III).

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Eine Ausnahme vom Grundsatz der einheitlichen Auslegung des Mitbewerberbegriffs im UWG kommt nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2021, 497 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen) nur in Betracht, soweit eine richtlinienkonforme Auslegung dies erfordert.

    Das ist bei § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 3 - 5 UWG und möglicherweise auch bei § 5 Abs. 2 UWG der Fall, nicht aber bei den übrigen Tatbeständen des UWG (BGH GRUR 2021, 497, Rn 40 ff. - Zweitmarkt für Lebensversicherungen).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-391/12

    Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Nach Art. 2 lit. b UGP-RL bezieht sich diese jedoch nicht auf die Förderung des Absatzes eines anderen Unternehmens, die - wie vorliegend - nicht in dessen Namen oder Auftrag erfolgt (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-391/12 - RLvS Verlagsgesellschaft; BGH, Urteil vom 11.2.2014 - I ZR 2/11 - GOOD NEWS II; BGH, a.a.O., Rn 26 - Bezugsquellen für Bachblüten).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Grundlage des Verbots ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung bemisst (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.1995 - I ZR 58/93, Rn 53 - Feuer, Eis & Dynamit I; BGH, a.a.O., Rn 16 - Preisrätselgewinnauslobung V).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 13/19

    Störerhaftung des Registrars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Er muss durch seine Weisungen oder seine Herrschaftsmacht über Rechner und Kommunikationskanäle die Verbreitung oder das Speichern von Informationen ermöglichen und nach außen als Erbringer von Diensten auftreten (vgl. BGH MMR 2021, 138, Rn 16 - Störerhaftung des Registrars).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Neben dem Inhaber einer Internetseite sind bei Internetportalen wie insbesondere sozialen Medien, bei denen Nutzer Unterseiten mit einer kommunikationsbezogenen Eigenständigkeit unterhalten, daher auch diese Nutzer Diensteanbieter (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2020, 265, 268; BeckOK Informations- und Medienrecht/Martini, 32. Ed., Stand 1.2.2021, § 2 TMG Rn 7a).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

  • OLG Hamburg, 02.07.2020 - 15 U 142/19

    Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 6 W 68/19

    Getarnte Werbung durch "Influencer"

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl - Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

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