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   OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22   

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https://dejure.org/2022,31412
OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22 (https://dejure.org/2022,31412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.2022 - 6 U 104/22 (https://dejure.org/2022,31412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 2022 - 6 U 104/22 (https://dejure.org/2022,31412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Klimaneutral-Label - Zur Irreführung durch die Verwendung eines Logos mit dem Begriff "klimaneutral" bei der Werbung für ökologische Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a UWG, § 5 UWG
    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5a UWG ; § 5 UWG
    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

  • rechtsportal.de

    § 5a UWG ; § 5 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" ohne Aufklärung über die Art und Weise der Erreichung des Ziels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zur Irreführung durch die Verwendung des Labels "Klimaneutral"

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Logo "Klimaneutral" - Werbung mit dem Logo "Klimaneutral" ohne Aufklärung irreführend

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Werbung für ökologische Wasch-, Putz- und mit der Angabe "Klimaneutral" ohne Aufklärung irreführend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Logo "Klimaneutral" wettbewerbswidrig wenn Unternehmen nicht über die grundlegenden Umstände der behaupteten Klimaneutralität aufklärt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gefahr der Irreführung: Produktbezeichnung "klimaneutral" bedarf der Aufklärung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Verwendung des Gütesiegels "Klimaneutral"

  • evangelisch.de (Pressemeldung, 11.11.2022)

    Produktlogo "klimaneutral" verboten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Logo Klimaneutral ohne Aufklärung irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Logo Klimaneutral

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Logo Klimaneutral bedarf Aufklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 177
  • MIR 2022, Dok. 096
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    b) Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5 a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2016, 1076 - LGA tested).

    Gleichwohl besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist (BGH GRUR 2020, 299 Rn 26 - IVD-Gütesiegel; BGH GRUR 2016, 1076 Rn 39 - LGA tested).

    Es ist anerkannt, dass es ausreicht, wenn die Werbung hinsichtlich der Prüfkriterien für ein Gütesiegel auf eine Internetseite verweist, auf der für den Verbraucher nähere Informationen in Form von kurzen Zusammenfassungen der bei der Prüfung herangezogenen Kriterien zur Verfügung stehen (BGH GRUR 2016, 1076 Rn 35 - LGA tested).

  • OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21

    Werbeaussage "klimaneutral"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heute erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten (vgl. auch OLG Schleswig, DB 2022, 2398, 2400).

    Die Bewerbung eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität kann daher erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben (a.A. wohl OLG Schleswig DB 2022, 2398, 2402).

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig DB 2022, 2398, 2401).

  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 161/18

    IVD-Gütesiegel - Irreführende Bezeichnung eines Zeichens als "Gütesiegel":

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Die Bestimmung des Verfahrens und der Prüfkriterien liegt dabei grundsätzlich in der autonomen Entscheidung der das Siegel vergebenden Stelle (BGH GRUR 2020, 299 Rn 32 - IVD-Gütesiegel).

    Gleichwohl besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist (BGH GRUR 2020, 299 Rn 26 - IVD-Gütesiegel; BGH GRUR 2016, 1076 Rn 39 - LGA tested).

  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (BGH WRP 2015, 732 Rn 23 - PINAR; BGH GRUR 2022, 160 Rn 16 - Flying V).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (BGH WRP 2015, 732 Rn 23 - PINAR; BGH GRUR 2022, 160 Rn 16 - Flying V).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Eine Prüfung des Werbematerials "von Amts wegen" erfolgt nicht (vgl. BGH GRUR 2018, 431 Rn 16 - Tiegelgröße).
  • LG Frankfurt/Main, 17.03.2022 - 10 O 14/22

    Irreführende Werbung mit Klimaneutralität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22
    Die gegenteilige Ansicht, wonach der Begriff überhaupt keine klaren Konturen hat oder mit der Angabe "emissionsfrei" verwechselt werden könnte (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.3.2022 - 3-10 O 14/22 - klimaneutrale Reinigungsmittel; Münker/Vlah, ZLR 2022, 541, 553), teilt der Senat nicht.
  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 13 O 46/22

    Werbung für Drogerieartikel mit den Claims "klimaneutral" und "Umweltneutrales

    aa) Ein davon unterschiedener Verkehrskreis, der sich speziell für Drogerieartikel mit ökologischem Akzent (Verpackung aus Recyclingmaterial, gute biologische Abbaubarkeit, kein Mikroplastik, Reduktion der Umweltbelastung bei der Herstellung usw.) interessiert, lässt sich für die Beurteilung im Rahmen der §§ 5, 5a UWG nicht bilden (vgl. BGH GRUR 2022, 241 Rn. 20 - Kopplungsangebot III; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 18; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 1.64).

    Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heute erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten (OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 22; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 19, 29).

    Zudem legt der umweltinteressierte Durchschnittsverbraucher - auch aufgrund Medienberichterstattung der letzten Jahre über die Fragwürdigkeit von Kompensationsprojekten (exemplarisch K3, K19, K32) - inzwischen eine gewisse Skepsis an den Tag, wenn Unternehmen mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen werben, weil diese im Verdacht des "Greenwashing" steht (OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 41).

    Es wird von der Rechtsprechung geteilt (OLG Koblenz WRP 2011, 1499, 1501; OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 26; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 30) und liegt auch dem Europäischen Klimagesetz (VO (EU) 2021/1119, ABl.

    Nicht selten ist (auch in obergerichtlichen Entscheidungen) die Rede davon, der Verbraucher verstehe den Begriff der Klimaneutralität im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO?-Emissionen (so KE, S. 15 f., 32 f., Duplik, S. 12, 53; OLG Koblenz WRP 2011, 1499, 1501; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 29; LG Oldenburg WRP 2022, 378 Rn. 9).

    auf welche Schritte im Lebenszyklus eines Produkts sich der Claim der Klimaneutralität bezieht, mit anderen Worten, ob bestimmte (gasförmige) Emissionen von der Bilanzierung ausgenommen wurden (OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 42).

    ob Klimaneutralität im Fall des konkreten Produkts durch Reduktion und/oder durch Kompensation erreicht werden soll (OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 41; LG Konstanz, Urteil vom 19.11.2021 - 7 O 6/21 KfH, juris Rn. 41; Ernst, MDR 2022, 1320 Rn. 37).

    anhand welcher Kriterien die Prüfung für das Label des jeweiligen Zertifizierungspartners - hier der C... GmbH - erfolgt ist (OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 42).

    Sie werden vom Verkehr an dieser Stelle auch nicht erwartet (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2023 - 20 U 72/22

    Werbung für Produkte mit dem Begriff "klimaneutral"

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig, GRUR 2022, 1451 Rn. 27 - Klimaneutrale Müllbeutel II; OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).

    Die Bewerbung eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität kann daher erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben (OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2023 - 20 U 152/22

    Werbung für Produkte mit dem Begriff "klimaneutral"

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig, GRUR 2022, 1451 Rn. 27 - Klimaneutrale Müllbeutel II; OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).

    Die Bewerbung eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität kann daher erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben (OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    Unabhängig davon, dass die Frage der Umweltverträglichkeit des von der Beklagten angebotenen Heizöls durch die Art seiner Bewerbung in den Blickpunkt der Erwägungen potentieller Kunden gerückt worden ist, ergibt sich das Gewicht der Informationen zu der beworbenen Kompensation außerdem aus dem bei erheblichen Teilen vorhandenen, in der öffentlichen Wahrnehmung weiter an Bedeutung gewinnenden Umweltbewusstsein und seiner - auch mit der Ansprache emotionaler Bereiche im Menschen einhergehenden - Eignung, das Marktverhalten großer Teile der Verbraucher erheblich zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10. November 2022 - 6 U 104/22, GRUR 2023 177 [unter II 5 b aa]).

    Dieser Befund gilt im Grundsatz trotz der weiter gestiegenen Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes in der öffentlichen Diskussion und der zunehmenden Herausbildung von Konturen für Begriffe wie "Klimaneutralität" fort und rechtfertigt es demjenigen, der für sich oder seine Produkte eine bestimmte Umwelteigenschaft in Anspruch nimmt, eine Pflicht zur Aufklärung über grundlegende, diese Einordnung rechtfertigende Umstände aufzuerlegen (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10. November 2022 - 6 U 104/22, GRUR 2023 177 [unter II 5 b aa und II 5 b c]).

  • LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Die Kammer geht mit dem OLG Frankfurt (GRUR 2023, S. 177, Rn. 31 - klimaneutral) davon aus, dass Einzelheiten der Zertifizierungsentscheidung nicht als wesentliche Informationen einzustufen sind.
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