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   OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22   

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https://dejure.org/2022,41168
OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22 (https://dejure.org/2022,41168)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2022 - 6 U 83/22 (https://dejure.org/2022,41168)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2022 - 6 U 83/22 (https://dejure.org/2022,41168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kommentarlose Ein-Stern-Google-Bewertung ist unzulässig, wenn lediglich loser beruflicher Kontakt bestand

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ein-Sterne-Bewertung ohne geschäftlichen Kontakt unzulässig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Ein-Sterne-Bewertung ohne geschäftlichen Kontakt unzulässig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Ein-Sterne-Bewertung ohne geschäftlichen Kontakt unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber auf Google ist unzulässige Schmähkritik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schlechte Google Bewertung entfernen (1-Stern ohne Kommentar)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Negative Google Bewertungen entfernen (1-Stern ohne Kommentar) - Rechte von Unternehmen gestärkt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google-Bewertungen: Ein-Stern-Bewertungen ohne Kommentar

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kommentarlose 1-Stern-Bewertung bei Google durch Mitbewerber ist unzulässig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 549
  • MDR 2023, 587
  • MIR 2023, Dok. 010
  • K&R 2023, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Um einen wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutz zu gewährleisten, sind die Anforderungen an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Rahmen der Fallgruppe des Behinderungsverbots nicht hoch (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; GRUR 2006, 1042, 1043) - Kontaktanzeigen, mwN).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21

    Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Beim Behinderungswettbewerb liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bereits vor, wenn die beeinträchtigende Handlung objektiv geeignet und darauf gerichtet ist, den Absatz des Handelnden zum Nachteil eines anderen Unternehmens zu fördern (BGH GRUR 2014, 393 Rn. 26 - wetteronline.de; OLG L. GRUR-Prax 2012, 243 - Tippfehlerdomain).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Um einen wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutz zu gewährleisten, sind die Anforderungen an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Rahmen der Fallgruppe des Behinderungsverbots nicht hoch (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; GRUR 2006, 1042, 1043) - Kontaktanzeigen, mwN).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Beim Behinderungswettbewerb liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bereits vor, wenn die beeinträchtigende Handlung objektiv geeignet und darauf gerichtet ist, den Absatz des Handelnden zum Nachteil eines anderen Unternehmens zu fördern (BGH GRUR 2014, 393 Rn. 26 - wetteronline.de; OLG L. GRUR-Prax 2012, 243 - Tippfehlerdomain).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12

    Unzulässige Schmähkritik sowie unlautere Herabsetzung eines anderen Anwalts in

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22
    Sterne-Bewertungen unternehmerischer Leistungen auf Google-Profilen werden vom angesprochenen Verkehr nicht als reine Meinungsäußerung verstanden, sondern als persönliche Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung (vgl. BGHZ 209, 139 = GRUR 2016, 855 Rn. 29 - jameda.de).
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