Rechtsprechung
LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung einer Mietminderung; Streitwertregelung für Minderungsbegehren ; Berechnung des Zulässigkeitsstreitwerts; Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage; Nutzung der Toilette
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietminderung/Toilettennutzung, Beschwerderecht; Minderung/Toilettennutzung; Toilettennutzung/Minderung; Mietminderung/Toilettennutzung; Mängelbeseitigungsanspruch, Beschwer; Beschwer bei Verurteilung zur Mängelbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 a.F.
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Toilette
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 10.06.1987 - 7 C 213/86
- LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87
Papierfundstellen
- MM 1988, 213
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55
Kostenentscheidung im Schlußurteil
Auszug aus LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87
Insofern geht die Kammer im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 20, 253, 254) [BGH 09.04.1956 - II ZR 135/55] davon aus, daß die Anfechtung des Teilurteils nicht konkludent ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung im Schlußurteil enthält, sondern daß dieses - was der Beklagte jedoch unterlassen hat - gesondert hätte angegriffen werden müssen (BGHZ 20, 233, 255 [BGH 23.03.1956 - I ZR 111/55] ;… BGH MDR 1961, S. 138). - RG, 07.06.1918 - VII 45/18
Bemessung des Streitwerts und Beschwerdewerts bei der Klage eines Miterben aus …
Auszug aus LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87
Es ist anerkannt (vgl. RGZ 93, S. 127 ff), daß der Beschwerdewert in keinem Fall höher sein kann als der Streitwert der Klage, weil ein Rechtsmittel als solches nicht auf Durchsetzung eines eigenen Anspruchs, sondern nur auf die Abweisung des Klageanspruchs gerichtet ist. - BGH, 21.11.1960 - VII ZR 190/59
Auszug aus LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87
Insofern geht die Kammer im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 20, 253, 254) [BGH 09.04.1956 - II ZR 135/55] davon aus, daß die Anfechtung des Teilurteils nicht konkludent ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung im Schlußurteil enthält, sondern daß dieses - was der Beklagte jedoch unterlassen hat - gesondert hätte angegriffen werden müssen (BGHZ 20, 233, 255 [BGH 23.03.1956 - I ZR 111/55] ; BGH MDR 1961, S. 138). - BGH, 23.03.1956 - I ZR 111/55
Pfandrecht des Spediteurs
Auszug aus LG Berlin, 15.03.1988 - 29 S 84/87
Insofern geht die Kammer im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 20, 253, 254) [BGH 09.04.1956 - II ZR 135/55] davon aus, daß die Anfechtung des Teilurteils nicht konkludent ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung im Schlußurteil enthält, sondern daß dieses - was der Beklagte jedoch unterlassen hat - gesondert hätte angegriffen werden müssen (BGHZ 20, 233, 255 [BGH 23.03.1956 - I ZR 111/55] ;… BGH MDR 1961, S. 138).
- LG Berlin, 03.08.2018 - 66 S 26/18
Wohnraummiete: Gesamtschuldnerische Haftung des früheren Vermieters/Rechtsträgers …
Dies stellt angesichts dessen, dass in der Wohnung keine andere Duschmöglichkeit und kein zweites WC gegeben waren, eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.03.1988 - 29 S 84/87; AG Köln, Urteil vom 01.04.1996 - 206 C 85/95, zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 10 U 30/06
Außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses: Mietrückstand, …
Auch der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des LG Berlin in MM 1988, 213 (Urt. v. 15.3.1988, 29 S 84/87) geht fehl.