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   LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02   

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https://dejure.org/2002,30822
LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02 (https://dejure.org/2002,30822)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.10.2002 - 63 S 12/02 (https://dejure.org/2002,30822)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 63 S 12/02 (https://dejure.org/2002,30822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MM 2003, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98
    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02
    Die Beschwer des zur Duldung von Modernisierungsarbeiten verurteilten Mieters ist gemäß § 3 ZPO unter Heranziehung der Grundsätze aus § 9 ZPO auf den 42-fachen Betrag der auf Grund der Modernisierung voraussichtlich begründeten Mieterhöhung zu schätzen (BVerfG GE 1996, 600; LG Berlin NZM 1999, 1036; LG Berlin GE 1996, 1115; Kinne/Schach, Mietvertragsrecht, II Rn 12).
  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 373/04

    Begriff des anderen zwingenden Grundes; Ermittlung des Heizenergieverbrauchs bei

    Als zwingender Grund ist nach dieser Auffassung auch ein Ablesefehler oder das versehentliche Unterlassen einer Ablesung anzusehen, wenn sie nicht mehr nachgeholt werden kann (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, MM 2003, 47).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei um eine "nicht verbrauchsabhängige Abrechnung" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkV handelt mit der Folge, dass dem Nutzer stets ein Recht zur Kürzung des auf ihn entfallenden Kostenanteils um 15 % zustünde (h.M., z.B. Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender/Pfeifer aaO, Anm. 10; Emmerich/Sonnenschein/Weitemeyer aaO; Müller, Grundeigentum 1989, 217; Gruber, NZM 2000, 842, 847; OLG Düsseldorf, Grundeigentum 2003, 879, 880; AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, MM 2003, 47; AG Berlin-Mitte, MM 2005, 39; a.A. Lammel, HeizkV, aaO; Schmidt-Futterer/Lammel, aaO § 12 HeizkV, Rdnr. 12).

  • AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04

    Rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

    1 Heizkostenverordnung der Vorzug zu geben, da nicht einzusehen ist, dass schuldhafte Unterlassungen des Mieters im Einzelfall zu einer für den Vermieter unbilligen Lösung führen sollen (LG Berlin, ZMR 1997, Seiten 145 f.; AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, MM 2003, Seite 47).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde zivilgerichtliche

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Oktober 2002 - 63 S 12/02.- verletzt, soweit der Beschwerdeführer zur Zahlung von 99, 70 DM nebst Zinsen verurteilt worden ist, das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin.
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