Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003

Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.12.2003 - 67 S 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22592
LG Berlin, 08.12.2003 - 67 S 235/03 (https://dejure.org/2003,22592)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2003 - 67 S 235/03 (https://dejure.org/2003,22592)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 67 S 235/03 (https://dejure.org/2003,22592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 556 Abs. 3, 560 Abs. 4 BGB
    Erhöhung der Vorschüsse auf Betriebskosten nach Versäumen der Abrechnungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 339 (Ls.)
  • MM 2004, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Zwar wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, eine Anpassung der Vorauszahlungen durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB setze voraus, dass die vorangegangene Abrechnung zu einer Nachforderung des Vermieters geführt habe, woran es bei einer verspäteten Abrechnung des Vermieters fehle (LG Berlin, NZM 2004, 339; Staudinger/Weitemeyer, BGB (2006), § 560 Rdnr. 47).
  • LG Berlin, 14.09.2009 - 67 S 44/09

    Betriebskosten nie abgerechnet: Trotzdem Vorauszahlungs-Erhöhung?

    d) Die Kammer hält auch nicht mehr an ihrer früheren in dem Urteil vom 8. Dezember 2003 - 67 S 235/03 - (NZM 2004, 339) zum Ausdruck gekommenen Auffassung fest, wonach eine Erhöhung der Vorauszahlungen für die Zukunft unzulässig sei, wenn eine Nachforderung auf Grund der Verspätung der Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ausgeschlossen ist.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24996
AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20.05.2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich

Papierfundstellen

  • MM 2004, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt im Rahmen einer mittelbaren Drittwirkung über die verfassungskonforme Auslegung von § 823 Abs. 1 BGB auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen (BVerfGE 7, 198; BGHZ 27, 284).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Dieses umfasst sowohl das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BGHZ 106, 229), als auch das Recht auf aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (BGHZ 26, 349).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne von Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG stellt ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes absolutes Recht dar (BGHZ 13, 334).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Die Privatsphäre umfasst das Privatleben im häuslichen Bereich, im Familienkreis und je nach Umständen auch außerhalb des häuslichen Bereichs in allen seinen Abschichtungen (BGH NJW 1996, 1128).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Die technische Bildherstellung in der Privatsphäre berührt die Entfaltungsweise der Klägerin unter dem Aspekt der Selbstdarstellung (vgl. BVerfGE 35, 202, 220) und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt im Rahmen einer mittelbaren Drittwirkung über die verfassungskonforme Auslegung von § 823 Abs. 1 BGB auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen (BVerfGE 7, 198; BGHZ 27, 284).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Dieses umfasst sowohl das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BGHZ 106, 229), als auch das Recht auf aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (BGHZ 26, 349).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Maßgeblich ist allerdings der bei der Klägerin und ihrem persönlichen Umfeld erweckte subjektive Eindruck, dass das angebrachte Gerät funktionsfähig sein könnte und damit Aufzeichnungen gemacht werden könnten (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; LG Darmstadt NZM 2000, 360).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Maßgeblich ist allerdings der bei der Klägerin und ihrem persönlichen Umfeld erweckte subjektive Eindruck, dass das angebrachte Gerät funktionsfähig sein könnte und damit Aufzeichnungen gemacht werden könnten (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; LG Darmstadt NZM 2000, 360).
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