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   OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07   

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https://dejure.org/2009,4344
OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07 (https://dejure.org/2009,4344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2009 - 2 B 386/07 (https://dejure.org/2009,4344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2009 - 2 B 386/07 (https://dejure.org/2009,4344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Art. 1 GG; §§ 107, 18 VerfSN

  • Justiz Sachsen

    GG Art 1 Abs. 1; SächsVerf Art 18 Abs. 1, Art 107 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Studentenverbindung auf Verlinkung auf die Homepage einer Universität i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung; Merkmal des Interesses einer Universität an die Verlinkung von Verbindungen auf ihrer Homepage; Abgrenzung von Korporationen und ...

  • kanzlei.biz

    Keine Verlinkung für Verbindungen

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 18 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 107 Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Keine Verlinkung für Verbindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Studentenverbindung; Corps; Verlinkung; Homepage; Universität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch einer Studentenverbindung auf Verlinkung auf Uni-homepage

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Studentenverbindung muss nicht auf Homepage der Universität verlinkt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verlinkung von Uni-Homepage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verlinkung von Uni-Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 565
  • MMR 2009, 575
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191; st. Rspr.).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008 a. a. O.; st. Rspr.).

    Darüber hinaus muss die Antragschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008 a. a. O.; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Bei verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 - juris).

    Dabei sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 317 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2008 a. a. O.).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Dabei sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 317 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2008 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 26.05.2008 - 5 B 319/07

    Straßenreinigung; Übertragung; Gleichheitssatz; Rechtswidrigkeit; Befugnis zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Aus dem Gleichheitssatz selbst folgen grundsätzlich keine originären Leistungsansprüche (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2008 - 5 B 319/07 - juris sowie Osterloh, in: Sachs, GG, 4. Aufl., Art. 3 Rn. 55).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, BVerfGE 90, 145, 196).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07
    Bei verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 - juris).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    In der dortigen Entscheidung hat das OLG Frankfurt § 101 UrhG (OLG Frankfurt, 11 W 41/09 B. v. 12.11.2009- zitiert nach juris, so auch Schulze zur Wiesche MMR 09, 575) als Rechtsgrundlage für das weitere Vorhalten von Daten abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 06.10.2021 - 6 C 26/21

    Sonntagsschutz; Ladenöffnung; Normenkontrolle; Weihnachtsmarkt; Striezelmarkt

    Der Sonntagsschutz rechtfertigt nach Art und Gewicht auch die mit der Differenzierung nach Stadtbezirken verbundene Ungleichbehandlung der Verkaufsstelleninhaber (vgl. zum Maßstab z. B.: BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 26 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2009 - 2 B 386/07 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 04.04.2011 - 2 B 31/11

    Vertreungsbefugnis eines Richters in eigener Sache vor dem Oberverwaltungsgericht

    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2004, BVerfGE 110, 353, 364 f.; Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 145, 195 f.; Senatsurt. v. 20. April 2009, 2 A 97/08 -, juris Rn. 39; Senatsbeschl. v. 9. März 2009, SächsVBl. 2009, 146, 147 = NVwZ-RR 2009, 565; jeweils m. w. N.).
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