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   OLG München, 25.03.1999 - 6 U 4557/98   

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https://dejure.org/1999,1466
OLG München, 25.03.1999 - 6 U 4557/98 (https://dejure.org/1999,1466)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.1999 - 6 U 4557/98 (https://dejure.org/1999,1466)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 1999 - 6 U 4557/98 (https://dejure.org/1999,1466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BGB § 12
    Shell.de

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens; Behinderung des Inhabers eines Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12
    Eintragung eines Unternehmenskennzeichens mit überragender Verkehrsgeltung als Internetadresse einer Privatperson gleichen Namens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 895
  • MMR 1999, 427 (Ls.)
  • MMR 1999, 487 (Ls.)
  • BB 1999, 1287
  • K&R 1999, 326
  • ZUM 1999, 584
  • afp 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auf die Berufung der Klägerin hat es den Beklagten zusätzlich verurteilt, gegenüber der DENIC Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung des Domain-Namens "shell.de" auf die Klägerin einzuwilligen (OLG München WRP 1999, 955).

    Dem Gesetz läßt sich kein Anspruch auf die Registrierung eines bestimmten Domain-Namens entnehmen (vgl. auch Hackbarth, CR 1999, 384; Ernst, MMR 1999, 487, 488; Florstedt aaO S. 164; Fezer aaO § 3 MarkenG Rdn. 351 a.E.).

    Auch wenn einem Zeicheninhaber Ansprüche gegenüber dem Inhaber einer sein Kennzeichenrecht verletzenden Internet-Adresse zustehen, handelt es sich bei der Registrierung nicht unbedingt um sein Geschäft; denn der Domain-Name kann auch die Rechte Dritter verletzen, denen gleichlautende Zeichen zustehen (vgl. Ernst, MMR 1999, 487, 488; Viefhues, NJW 2000, 3239, 3242; OLG Frankfurt ZUM-RD 2001, 391, 392).

    cc) Auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes kann die Klägerin nicht die Umschreibung des Domain-Namens auf sich beanspruchen (so aber Poeck/Jooss in Schwarz [Hrsg.], Recht im Internet, Stand: Okt. 2001, Kap. 4.2.2. S. 30 f.; Kur aaO S. 340 f.; Florstedt aaO S. 162 ff.; kritisch auch insoweit Ernst, MMR 1999, 487, 488; Bücking aaO Rdn. 295 f.; Bettinger, CR 1998, 243, 244; OLG Hamm CR 1998, 241, 243).

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

    Zwar ist in der Rechtsprechung vereinzelt angenommen worden, es bestehe ein Übertragungsanspruch (OLG München WRP 1999, 955 -shell.de; LG München I, NJW-RR 1998, 973, 974 -juris; LG Hamburg CR 1999, 47, 49 -eltern.de).

    Zum Teil ist der Übertragungsanspruch auf eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 2 PatG sowie § 894 BGB gestützt worden (OLG München CR 1999, 382, 383 -shell.de; LG Hamburg ITRB 2001, 80 f -audi-lamborghini.net und audilamborghini.org, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 12.04.2000 - 6 W 33/00

    Unterlassungsanspruch bei mit der Marke eines Unternehmens gleichlautendem

    Dabei kann im hiesigen Verfahren über die Kosten des Rechtsstreits dahinstehen, ob die Klägerin entsprechend ihrem Hauptklageantrag zu II. einen Anspruch auf Übertragung der Domain auf sich hat (so OLG München, WRP 1999, 955, 960 - shell.de).
  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 89/00

    Verwendung einer mit einer bekannten Marken identischen Internet-Domain

    Die vom OLG München (WRP 99, 955 ff. (960) - "shell.de") angestellten Überlegungen zur Begründetheit eines Übertragungsanspruches vermag der Senat nicht zu teilen.
  • KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00

    Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder

    Soweit das OLG München (in CR 1999, 382, 383 - shell.de) ausführt, dass der Schutz nach § 12 BGB im Internet weiter ausfallen müsste, weil shell.de als Domain nur einmal verteilt werden könne, so trifft dies nicht zu.
  • LG Erfurt, 31.01.2002 - 3 O 2554/01

    Zum Streit um Nutzungsberechtigung an deiner Domain zwischen einer namensgleichen

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Hamm zur Domain "Krupp.de" (abgedruckt in NJW-RR 1989, 909 [BayObLG 10.05.1989 - 2 BReg Z 118/88]) und des Oberlandesgerichtes München zur Domain "shell.de" (abgedruckt in BB 1999, 1287 [OLG München 25.03.1999 - 6 U 4557/98]) und die darauf ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2001 (Az. I ZR 138/99) betrafen hingegen Fälle von Namensgleichheit, dies jedoch im ausschließlich geschäftlichen Bereich.
  • OLG Schleswig, 17.07.2001 - 6 U 1/01

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

    Zwar soll mit diesem Anspruch, bei dem es sich um einen Beseitigungs- bzw. Schadensersatzanspruch handelt (vgl. Landgericht München CR 1997, S. 479 ; LG Hamburg, CR 99, S. 47 ; für die Annahme eines Herausgabeanspruchs nach den Vorschriften des GoA oder des Bereicherungsrechts: Hackbarth, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 25. März 99, CR 1999, S. 384; für eine analoge Anwendung der §§ 8 PatentG, 894 BGB: OLG München CR 1999 S. 382 ), auch eine Beeinträchtigung in der Zukunft verhindert werden.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2000 - 6 W 122/00

    Rechtsfolgen der Namensverletzung durch die Registrierung einer Internet-Domain

    Die Klägerin kann sich für ihren Klageantrag auch nicht auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (WRP 1999, 955 ff [OLG München 25.03.1999 - 6 U 4557/98] - shell.de -) berufen.
  • LG Hamburg, 01.08.2000 - 312 O 328/00

    "www.joop.de"

    Der Klägerin steht der geltend gemachte Umschreibungsanspruch auch nicht aus § 894 BGB i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 2 PatG zu, wie von der Rspr. in parallel gelagerten Fällen teilweise angenommen wird (OLG München CR 1999, 382, 383 [= MMR 1999, 427 m. Anm. Ernst, MMR 1999, 487] - shell.de).
  • LG Freiburg, 27.06.2001 - 14 O 539/00
    dd) Auch eine Verwässerung des Namens der Klägerin findet durch die Nutzung der streitigen Internet-Adresse durch den Beklagten nicht in einem solchen Maße statt, als dass dies zu einem Vorrang der Klägerin bei der Domain " Gengenbach.de " führen würde, Dies mag bei Namensträgern von Weltbedeutung der Fall sein (so OLG München ZIP 1999, 895 [ shell.de ]; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 [krupp.de).
  • LG Leipzig, 06.02.2004 - 2 HKO 5080/03
  • LG Memmingen, 27.10.1999 - 3 O 1024/99
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