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   AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99   

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https://dejure.org/1999,8984
AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99 (https://dejure.org/1999,8984)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1999 - 235 C 8761/99 (https://dejure.org/1999,8984)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1999 - 235 C 8761/99 (https://dejure.org/1999,8984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zur rechtlichen Selbständigkeit eines Mobilfunkvertrages und eines Handykaufs bei dem selben Mobilfunkprovider

  • JurPC

    Außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages

  • RA Kotz

    Handydiebstahl: keine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verlust eines Handys ist kein Widerrufsgrund

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Düsseldorf, 21.03.1997 - 53 C 272/97

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
    Es handelt sich bereits nicht um einen einheitlichen Vertrag, sondern um zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte (AG Hannover vom 04.03.97 520 C 18839/95, Blatt 41, 42 der Akte; AG Düsseldorf vom 21.03.97 53 C 272/97, Blatt 29 der Akte; AG Bingen vom 07.07.97 1 C 201/97, Rücks. Blatt 32 der Akte).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
    Die Kündigung aus wichtigem Grund wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse ist nur dann möglich, wenn die Störung nicht im eigenen Risikobereich begründet ist (BGH NJW 96, 714).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
    Bekannt ist daher, daß durch die Gegenleistungen im Rahmen des Kartenvertrages das erworbene Handy mitfinanziert wird (BGH NJW 99, 211, 213).
  • AG Osnabrück, 14.04.1997 - 14 C 40/97

    Ansprüche aus einem Nutzungsvertrag bei Berechtigung zur fristlosen Kündigung des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
    Entgegen einer Entscheidung des Amtsgerichtes Osnabrück (NJW-RR 98, 1430) ergibt sich ein Kündigungsrecht des Klägers auch nicht dadurch, daß ihm die Beklagte nach Verlust des Telefons ein Ersatzgerät lediglich zum normalen Verkaufspreis von 499, 00 DM anbietet.
  • AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07

    Widerrufsrecht bei Abgabe eines subventionierten Handys bei Abschluss eines

    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102; Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.; im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
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