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   VG Köln, 27.10.1999 - 1 L 1917/99   

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VG Köln, 27.10.1999 - 1 L 1917/99 (https://dejure.org/1999,7832)
VG Köln, Entscheidung vom 27.10.1999 - 1 L 1917/99 (https://dejure.org/1999,7832)
VG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 1 L 1917/99 (https://dejure.org/1999,7832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 227
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

    Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision;

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Verweisung des § 39 1. Alt. TKG gleichwohl nur auf den besonderen Netzzugang bezieht, wie von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 13 B 2018/99 - MMR 2000, 779 ; VG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 L 1917/99 - MMR 2000, 227 ; Witte/Glahs in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, 2002, § 39 Rn. 5; Manssen in: ders. (Hrsg.), Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 39 Rn: 2; Trute in: ders./Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 1. Aufl., § 39 Rn. 7; Fischer/Heun/Sörup, in: Heun (Hrsg.), Handbuch Telekommunikationsrecht, 2002, Teil 4 Rn. 371).
  • VG Köln, 06.03.2002 - 1 L 2836/01

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines Antrags zur Entgeltgenehmigung

    vgl. dazu ausführlich VG Köln, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren - 1 L 1917/99 -, Beschlussabdruck (BA) S. 10 ff., und - 1 L 2068/99 -, BA S. 11 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 5. Juli 2000 in den Verfahren - 13 B 2019/99 -, BA S. 7 ff., und - 13 B 2018/99 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2001, 698 (699).

    VG Köln, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren - 1 L 1917/99 - und - 1 L 1918/99 - OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 in den Verfahren - 13 B 2019/99 - und - 13 B 2018/99 -, jeweils a.a.O.

    VG Köln, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren - 1 L 1917/99 -, BA S. 12., und - 1 L 2068/99 -, BA S. 13 f.

    Im einzelnen heißt es in dem Beschluss vom 27. Oktober 1999 in dem Verfahren - 1 L 1917/99 -, betreffend AfOD auf S. 12 f.:.

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02

    Zu den Entgelten für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen

    Die erst- und zweitinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt hingegen an, daß der besondere Netzzugang über eine ihrer Art nach andere Schnittstelle erfolgen muß, als sie sämtlichen Nutzern zur Verfügung gestellt wird (VG Köln MMR 2000, 227, 230; MMR 2002, 840, 841; OVG Münster MMR 2000, 779, 781).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Es kann hier dahinstehen, ob § 39 1. Alternative TKG auf Entgelte für die Gewährung sowohl eines allgemeinen als auch eines besonderen Netzzugangs Anwendung findet, oder ob die Bestimmung nur Entgelte für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative TKG betrifft, wie von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung mit Schrifttum angenommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2000, 13 B 2018/99 - MMR 2000, 779 ; VG Köln, Beschluss 27. Oktober 1999 - 1 L 1917/99 - MMR 2000, 227 ; Witte/Glahs in Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, 2002, § 39 Rn. 5; Manssen in derselbe , Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 39 Rn. 2; Trute in derselbe/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG 1. Aufl., § 39 Rn. 7; Fischer/Heun/Sörup in Heun , Handbuch Telekommunikationsrecht, 2002, Teil 4 Rn. 371).
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 6/02

    Zu den Entgelten für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen

    Die erst- und zweitinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt hingegen an, daß der besondere Netzzugang über eine ihrer Art nach andere Schnittstelle erfolgen muß, als sie sämtlichen Nutzern zur Verfügung gestellt wird (VG Köln MMR 2000, 227, 230; MMR 2002, 840, 841; OVG Münster MMR 2000, 779, 781).
  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99

    Genehmigung von Entgelten für Telefonverbindungen aus dem Netz national für einen

    Vieles spricht auch dafür, dass der nationale Gesetzgeber mit den wettbewerbsbezogenen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes nicht nur den Wettbewerb als Institution, sondern auch die Interessen der einzelnen Wettbewerber schützen wollte, vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren 1 L 1917/99 und 1 L 2068/99 sowie Urteile des Gerichts vom 11. Mai 2000 im Verfahren 1 K 4868/97 26. Oktober 2000 - 1 K 3378/99 -, Entscheidend ist jedoch, dass auch eine Auslegung des § 24 Abs. 2 TKG im Lichte der einschlägigen Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts für den Drittschutz zugunsten der Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens spricht.
  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

    Vieles spricht auch dafür, dass der nationale Gesetzgeber mit den wettbewerbsbezogenen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes nicht nur den Wettbewerb als Institution, sondern auch die Interessen der einzelnen Wettbewerber schützen wollte, vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren 1 L 1917/99 und 1 L 2068/99 sowie Urteile des Gerichts vom 11. Mai 2000 im Verfahren 1 K 4868/97 26. Oktober 2000 - 1 K 3378/99 -, Entscheidend ist jedoch, dass auch eine Auslegung des § 24 Abs. 2 TKG im Lichte der einschlägigen Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts für den Drittschutz zugunsten der Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens spricht.
  • VG Köln, 10.10.2002 - 1 L 1617/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

    VG Köln, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren - 1 L 1917/99 -, Beschlussabdruck (BA) S. 12., und - 1 L 2068/99 -, BA S. 13 f., sowie vom 6. März 2002 - 1 L 2836/01 -, BA S. 5 = Multimedia und Recht (MMR) 2002, 410 (411).
  • VG Köln, 27.05.2004 - 1 K 10149/00

    Telekommunikationsrechtliche Voraussetzungen der Regulierungspflichtigkeit von

    Wie im angegriffenen Bescheid (S. 21) überzeugend und unwidersprochen ausgeführt wird, liegt AfOD kein besonderer, sondern ein allgemeiner Netzzugang zugrunde, so auch: OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- ; VG Köln, Beschluss vom 27.10.99 -1 L 1917/99-, MMR 2000, 227 , da das Verbindungsangebot in jeder Bereichsvermittlungsstelle der Klägerin realisiert werden kann.
  • VG Köln, 26.04.2002 - 1 L 408/02
    Ihre in ihrem Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 L 1917/99 - unter Hinweis darauf, dass durch eine isolierte Anfechtung eines Nichtbeanstandungsbescheides die Feststellungswirkung der Rechtmäßigkeit der Entgelte beseitigt werden könne, vertretene gegenteilige Rechtsauffassung gibt die Kammer nach nochmaliger Überprüfung ihres Rechtsstandpunktes aus nachfolgenden Erwägungen auf:.
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