Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.10.1999 - 16 O 84/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16534
LG Berlin, 14.10.1999 - 16 O 84/98 (https://dejure.org/1999,16534)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.10.1999 - 16 O 84/98 (https://dejure.org/1999,16534)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 16 O 84/98 (https://dejure.org/1999,16534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 276, 278, 339 BGB
    Das Nichthandeln des Provider fällt dem Domaininhaber als eigenes Verschulden zur Last. Unterläßt der Provider die Löschung der Adresse, so ist der Ininhaber dennoch zur Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe verpflichtet

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Das Versprechen, eine Internet-Domain nicht mehr zu verwenden, verpflichtet nicht nur zu bloßem Unterlassen, sondern auch dazu, durch positives Handeln alles Erforderliche zur schnellen und zuverlässigen Entfernung der Domain und der auf zwischengelagerten Proxy-Servern und Cache-Speichern abrufbaren Inhalte zu tun ( vgl.: LG Berlin, Urteil vom 14.10.1999 - 16 O 84/98 - MMR 2000, 495, 496, mit zust. Anm. v. Klute, MMR 2000, 497 ).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Das strafbewehrte Versprechen, das streitgegenständliche Profil nicht mehr zu verwenden, beinhaltet nicht nur die Verpflichtung, den Inhalt nicht nochmals ins Internet zu stellen, sondern verpflichtet auch zu positivem Handeln, nämlich dazu, alles Erforderliche zu tun, um die Daten des Klägers so schnell und zuverlässig wie möglich aus dem Internet verschwinden zu lassen (vgl. LG Berlin MMR 2000, 495).

    Sofern die Beklagte nicht über ausreichende technische Kenntnisse verfügt, hätte sie sich zur Einhaltung ihres Strafversprechens der professionellen Hilfe Dritter bedienen müssen, für deren Verschulden sie jedoch gem. § 287 BGB ebenfalls einzustehen hätte (vgl. LG Berlin MMR 2000, 495).

  • OLG Köln, 11.03.2009 - 6 U 222/08

    Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung nach Abgabe einer

    Ohne Erfolg bleibt auch der Einwand der Antragstellerin, die Antragsgegnerin habe nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (MMR 2000, 495) ihre an F. gerichtete Bitte mit der Androhung verbinden müssen, bei F. Regress zu nehmen, wenn die Bewertung nicht alsbald gelöscht würde.
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