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   LG München I, 25.05.2000 - 4 HK O 6543/00   

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LG München I, 25.05.2000 - 4 HK O 6543/00 (https://dejure.org/2000,6626)
LG München I, Entscheidung vom 25.05.2000 - 4 HK O 6543/00 (https://dejure.org/2000,6626)
LG München I, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 4 HK O 6543/00 (https://dejure.org/2000,6626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für Links auf fremde Homepages

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 566
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG München I, 25.05.2000 - 4 HKO 6543/00
    Hierzu gehören insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke am Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann, sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und zwischen den damit gekennzeichneten Waren (vgl. BGH GRUR 1998, 932 - MEISTERBRAND; BGH GRUR 1998, 927 -COMPO-SANA).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus LG München I, 25.05.2000 - 4 HKO 6543/00
    Hierzu gehören insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke am Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann, sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und zwischen den damit gekennzeichneten Waren (vgl. BGH GRUR 1998, 932 - MEISTERBRAND; BGH GRUR 1998, 927 -COMPO-SANA).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

    Auszug aus LG München I, 25.05.2000 - 4 HKO 6543/00
    Dies schließt aber nicht aus, dass im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr insbesondere die ein Zeichen unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 1998, 1014 - ECCO).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Zumindest derjenige, der sich die fremden Informationen, auf die er mit Hilfe des Hyperlinks verweist, zu eigen macht, haftet dafür wie für eigene Informationen, also wie ein Content-Provider i.S. des § 7 Abs. 1 TMG bzw. des § 8 Abs. 1 TDG (vgl. LG Hamburg NJW 1998, 3650; LG München I MMR 2000, 566, 568, jeweils zu § 5 Abs. 1 TDG 1997; österr. OGH MMR 2001, 518, 520; zum TDG 2001 Spindler aaO Vor § 8 Rdn. 36 ff.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 184 Rdn. 58; Hoeren in Hoeren/Sieber aaO Teil 18.2 Rdn. 195 f.).
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