Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 21.03.2000 - 4 C 382/99   

Kurzfassungen/Presse

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    E-Mail / Unverlangte Zusendung / Zusendung an Anwaltskanzleien

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2000, 775



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Wird zitiert von ... (2)  

  • KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02  

    Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter

    Mißachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB begründet (im Ergebnis ebenso: LG Augsburg NJW-CoR 1999, 52; LG Berlin MMR 2000, 571; LG Hamburg MMR 1999, 248; LG Karlsruhe MMR 2002, 402; AG Brakel NJW 1998, 3209; AG Charlottenburg MMR 2000, 775; AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, Rdn. C 237 zu § 823 BGB; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ; Hoeren/Oberscheidt VuR 1999, 371 ; Schmittmann K & R 2002, 135 ; im Grundsatz wohl auch LG Kiel NJW-RR 2001, 412 ; a.A. LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924; AG Kiel NJW-CoR 2000, 49; Vehslage GRUR 1999, 656 ).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 04.11.2003 - 715 C 48/03  

    Streitwert bei E-Mail-Werbung gegenüber Rechtsanwalt

    Die unaufgeforderte Übersendung der E-Mail an die Adresse einer Anwaltskanzlei stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar, in dessen Schutzbereich neben Unternehmen i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB auch die Angehörigen der freien Berufe - wie hier der Kläger als Rechtsanwalt - fallen (vgl. AG Charlottenburg MMR 2000, 775; MüKo/Mertens, BGB, 3. Aufl., § 823 Rdnr. 488).
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