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   OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00   

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OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00 (https://dejure.org/2000,9696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.09.2000 - 2 W 211/00 (https://dejure.org/2000,9696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. September 2000 - 2 W 211/00 (https://dejure.org/2000,9696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 Absatz 1 und Art. 5 Absatz 1 GG; §§ 823 I, 1004 BGB
    Die Meinungsfreiheit gilt auch für das Internet. Das Werturteil und die Nennung einer Person als "Vordenker und Rädelsführer der rechten Szene" verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 2 O 357/00
  • OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Sofern mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich sind, ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassung in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe).

    Der Vorwurf des Vordenkertums und derjenige, Lieferant einer bestimmten Ideologie zu sein, die als Deckmäntelchen für Gewalt dient, hat in erster Linie wertenden Charakter; darin enthaltene tatsächliche Elemente treten hinter der subjektiven Wertung gänzlich zurück (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe).

    d) Über die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Äußerung ist deswegen im Rahmen einer Gesamtabwägung der berührten Rechtspositionen und sämtlicher Einzelfallumstände zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe; E 1993, 266, 293; NJW 2000, 1036, 1039; NJW 2090, 2413, 2414; Seyfarth NJW 1999, 1287, 1289).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die zuvor von dem Betroffenen - wie vorliegend - öffentlich geäußerten politischen Ansichten einen sachlichen Anknüpfungspunkt für die im Meinungskampf vorgenommenen Angriffe bieten (s. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3049 - Stolpe; Seyfarth, NJW 1995, 1287, 1290 m.w.N.).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Der Antragsteller zu 1) hatte sich gleichsam im Vorfeld bereits öffentlich selbst in diesem Sinne dem politischen Meinungskampf gestellt und muss deswegen auch scharfe, nicht im [einzelnen] begründete, auch abwertende Vorwürfe hinnehmen (s. dazu auch BGHZ 45, 296, 308 - Höllenfeuer).

    Statt dessen kommt tatbestandlich ein Eingriff in das Recht der Antragstellerin zu 2) am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb in Betracht (s. dazu BGHZ 45, 296 - Höllenfeuer).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Der Betroffene muss gleichsam jenseits selbst polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt sein (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1036, 1038 - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Behördenbedienstete).

    d) Über die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Äußerung ist deswegen im Rahmen einer Gesamtabwägung der berührten Rechtspositionen und sämtlicher Einzelfallumstände zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe; E 1993, 266, 293; NJW 2000, 1036, 1039; NJW 2090, 2413, 2414; Seyfarth NJW 1999, 1287, 1289).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Es streitet eine Vermutung für die Freiheit der Rede, jedenfalls bei Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 3303, 3304 - Soldaten sind Mörder; Seyfarth, NJW 1999, 1287, 1289 f m.w.N.).

    Schmähkritik liegt vor, wenn sich die streitbefangene Äußerung in persönlicher Herabsetzung erschöpft (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder).

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Zu Gunsten des verfassungsrechtlich ebenfalls geschützten Persönlichkeitsrechts des Antragstellers zu 1) (Art. 2 Abs. 1 GG ) ist in erster Linie zu berücksichtigen, dass seine persönliche Ehre einem heftigen Angriff ausgesetzt wird, der nur mittelbar und marginal mit Hilfe der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers zu 1) als Chefredakteur der "Jungen Freiheit" begründet wird, wobei ein unbegrenzter Personenkreis Zugriff auf jene Äußerungen hat (s. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2414 - Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MFS).

    Anders kann es liegen, wenn mit der gewählten plakativen Darstellung eine stigmatisierende soziale Ausgrenzung einhergeht (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2414).

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Anders liegt es erst dann, wenn Konkurrenzunternehmen aus der Presseszene oder deren Produkte ohne Begründung als unseriös hingestellt werden (BGH NJW 1982, 637 - Großbankenrestquoten).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
    Schmähkritik liegt vor, wenn sich die streitbefangene Äußerung in persönlicher Herabsetzung erschöpft (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder).
  • LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Die Bezeichnung als "Rädelsführer" stellt äußerlich ein Werturteil dar (ebenso OLG Braunschweig, MMR 2001, 163).

    Anders als in dem vom OLG Braunschweig entschiedenen Fall, in welchem die Bezeichnung als "Rädelsführer" ohne jede Mitteilung eines dieser Bewertung zugrundeliegenden Verhaltens des Betroffenen erfolgte (vgl. OLG Braunschweig, MMR 2001, 163 (164)), liegt hier noch nicht einmal ein Grenzfall vor.

  • LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen

    Über die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Äußerung ist deswegen im Rahmen einer Gesamtabwägung der berührten Rechtspositionen und sämtlicher Einzelfallumstände zu entscheiden (OLG Braunschweig, MMR 2001, 163).
  • LG Bochum, 21.04.2005 - 8 O 663/04
    Anders als in dem von dem OLG Braunschweig entschiedenen Fall, in dem die Bezeichnung als "Rädelsführer" ohne jede Mitteilung eines dieser Bewertung zugrunde liegenden Verhaltens des Betroffenen erfolgte (OLG Braunschweig, MMR 2001, 163, 164), liegt hier noch nicht einmal ein Grenzfall vor.
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