Weitere Entscheidung unten: LG Augsburg, 15.11.2000

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 2-03 O 366/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1621
LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 2-03 O 366/00 (https://dejure.org/2000,1621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2-03 O 366/00 (https://dejure.org/2000,1621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2-03 O 366/00 (https://dejure.org/2000,1621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2080
  • MMR 2001, 243
  • K&R 2001, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, daß der von der Internetapotheke der Beklagten zu 1) betriebene Versandhandel mit Arzneimitteln berufs- oder gewerbsmäßig erfolgt, was beispielsweise bei dem gelegentlichen Versand eines Medikamentes aufgrund einer Einzelbestellung eines ausländischen Privatkunden eines Mitgliedstaates der EU (vgl. Fall Schumacher des EuGH in NJW 1989, 2185) nicht der Fall ist.

    Darüber hinaus erfolgte die Kodifikation des § 73 II Ziff. 6 a AMG in Umsetzung der vom EuGH in seinen Entscheidungen vom 07.03.1989 NJW 89, 2185 - Schumacher) sowie vom 08.04.1992 (Pharma Recht 1992, 29 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland) aufgestellten Grundsätze.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Auch die Gerichte müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die zur Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen treffen und das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2208 ff).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind alle den Handel betreffenden Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen nach Art. 28 EGV anzusehen (vgl. erstmals EuGH, Slg. 1974, 837, Rn. 5 - Dassonville).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Das Apothekenmonopol dient somit schützenswerten Interessen des Gemeinwohls (BVerfG NJW 1958, 1035; 1959, 667).
  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Sinn des Werbeverbotes nach § 8 II HWG ist es, den Ausnahmecharakter der Einzeleinfuhr nicht zugelassener Arzneimittel zu wahren, um zu verhindern, daß das grundsätzliche Erfordernis einer nationalen Zulassung nach den deutschen Rechtsvorschriften systematisch umgangen wird (vgl. auch EuGH, Slg. 1994, I-5243, Rn 19-Ortscheit/Eurim Pharm).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Das Apothekenmonopol dient somit schützenswerten Interessen des Gemeinwohls (BVerfG NJW 1958, 1035; 1959, 667).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Soweit die Beklagtenseite auf ihrer Homepage nicht nur allgemeine Image- oder Unternehmenswerbung betreibt, die von den Vorschriften der Richtlinie und des HWG nicht umfaßt ist (vgl. BGH, WRP 1995, 310 ff), sondern auf dem Bestellformular ihrer Internetseiten Arzneimittel nach Indikationsgruppen unterteilt, mit Preisangabe und Produktbeschreibung anbietet, liegt Werbung im Sinn der Richtlinie vor.
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79

    Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Diese sind dann passiv parteifähig, wenn sie im Rechtsverkehr selbst wie eine juristische Person auftreten (BGHZ 79, 239, 241; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 50 Rn 39).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 11/90

    Ausübung der Heilkunde - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Diese mittelbare Mitgliedschaft genügt (BGH GRUR 1992, 175 - Ausübung der Heilkunde; Meckel in HK-WettbR, § 13 Rn 25).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00
    Erfolgsort gemäß dieser Vorschrift ist auch Frankfurt a.M., da das Internet-Angebot der Beklagten bestimmungsgemäß hier abrufbar ist (vgl. LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 979).
  • OLG München, 17.06.1993 - 29 U 6063/92
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • OLG Frankfurt, 18.12.1978 - 6 W 140/78
  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2001 - 12 O 50/01

    Internetapotheke III: Kein Versandhandel in Deutschland

    In dem parallelen Verfügungsverfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 366/00 nahm der Deutsche Apothekerverband e. V. die Apotheek van W... B. V., Herr ... und die 0800 Doc Morris N. V. i. o., letztere als eine in Gründung befindliche Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, auf Unterlassung in Anspruch.

    Bekanntlich habe der Deutsche Apothekerverband e. V. in dem Verfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 366/00 die Apotheek van W..., den Antragsgegner zu 2.) und die 0800DocMorris NV i. o. auf Unterlassung in Anspruch genommen.

    Der Verfügungsgrund der Dringlichkeit ist gegeben, auch unter Berücksichtigung der Eilverfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 und 2/3 O 366/00.

    Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß in dem Verfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 366/00 am 09.11.2000 gegen die 0800DocMorris NV i. o. ein gerichtliches Unterlassungsgebot ergangen sei, diese mithin die Internet-Versandhandelstätigkeit nicht ausüben dürfe und deshalb die Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren nicht in dem Maße gegeben sei, daß nicht eine Vorlage an den EuGH zu rechtfertigen wäre.

    Antragsteller des Verfahrens Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 366/00 ist der Deutsche Apotheker Verband e. V., allein dieser hat den Fortgang des dortigen Eilverfahrens und eines etwaigen Vollstreckungsverfahrens zu bestimmen und die Antragstellerin des vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahrens hat hierauf keinen Einfluß.

    Für den E-Commerce mit Arzneimitteln durch Versandapotheken bedarf es Regelungen über personelle und technische Mindestvoraussetzungen, über Beipackzettel hinsichtlich eines Qualitätsmanagements sowie betreffend Aufsichtsbehörde und Kompetenzen dieser (vgl. Eichler, Arzneimittel im Internet, Urteilsanmerkung zu Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 und 2/3 O 366/00, Artikel aus K + R Heft 3/2001, Seite 144).

    Daran ändert nichts der Gesichtspunkt, daß gegen den Antragsgegner zu 2.) in dem einstweiligen Verfügungsverfahren Landgericht Frankfurt am main 2/3 O 366/00 schon ein gerichtliches Unterlassungsgebot ergangen ist.

  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    Im Hinblick auf die o.g. nicht zugelassene Arzneimittel bestehen keine durchgreifenden Bedenken, über den gesetzlichen (die Ausnahmeerlaubnis einschränkenden) Wortlaut "ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung" hinaus jede gewerbs- oder berufsmäßige Mitwirkung an einem grenzüberschreitenden Bezug nicht zugelassener Arzneimittel als nicht von § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG erlaubt anzusehen, die über einen "Einzelbezug" hinausgeht, insbesondere also bei einem - wie vorliegend - Versandhandel (vgl. Landgericht Frankfurt/Main, MMR 2001, 243, 245; Rehmann, AMG, § 73 Rdn. 10; Deutsch-Lippert, AMG, § 73 Rdn. 5; Mankowski, MMR 2001, 251, 253; Ernst, WRP 2001, 893, 895; offen gelassen noch vom Senat, MMR 2001, 759, 761 f.).
  • OLG Naumburg, 12.10.2006 - 10 W 65/06

    Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Verpflichtung zur Unterlassung von

    Aufgrund dessen hatten sich vor Änderung des HWG bereits verschiedene Gerichte mit der Frage der Anwendbarkeit und der Folgen des HWG für den Internetauftritt u. a. eines niederländischen Internetapothekenhandels auseinander zu setzen und kamen zum Teil zu divergierenden Entscheidungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das HWG (LG Berlin, Magazindienst 2002, 93 - 98, LG Frankfurt, ZIP 2000, 2080 - 2088).
  • OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 58/05

    Wie darf eine Internetapotheke für eine Reiseapotheke werben?

    Aufgrund dessen hatten sich vor Änderung des HWG bereits verschiedene Gerichte mit der Frage der Anwendbarkeit und der Folgen des HWG für den Internetauftritt u. a. eines niederländischen Internetapothekenhandels auseinander zu setzen und kamen zum Teil zu divergierenden Entscheidungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das HWG (LG Berlin, Magazindienst 2002, 93 - 98, LG Frankfurt, ZIP 2000, 2080 - 2088).
  • LG Hamburg, 27.02.2001 - 312 O 775/00

    Einstweilige Verfügung gegen Werbung für Arzneimittel im Versandhandel;

    Mit Urteil des Landgericht Frankfurt vom 9. November 2000, Az.: 2-03 O 366/00, wurde der niederländischen Internet-Apotheke (...) im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versandhandels in den Verkehr zu bringen (Anlage Ast 2).

    Insoweit bezieht sich die Antragstellerin auf das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 9. November 2000, Az.: 2-03 O 366/00, (Anlage Ast 2).

  • LSG Bayern, 16.08.2002 - L 4 B 193/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einer einstweiligen Anordnung; Hinweis

    Während das LG Berlin in den Entscheidungen vom 30.10.2001 und 07.11.2000 (Pharma Recht 2002, 19 und MMR 2001, 249) sich auf den Ausnahmetatbestand des § 73 Abs. 6a AMG stützte und das Werbeverbot des § 8 Abs. 2 HWG nicht verletzt sah, hielten andere Gerichte den Arzneimittelversand durch eine niederländische Internetapotheke wegen des Verstoßes der durch §§ 43 Abs. 1 Satz 1, 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG gezogenen Grenzen und wegen § 8 Abs. 2 HWG für wettbewerbswidrig (§ 1 UWG; vgl. KG Berlin vom 29.05.2001 NJW-RR 2002, 113; LG Frankfurt vom 09.11.2000 MMR 2001, 243; LG Frankfurt vom 09.11.2000 K + R 2001, 153; OLG München vom 25.02.1999 OLGR München 1999, 255).
  • LG Berlin, 07.11.2000 - 103 O 192/00

    Internet Apotheke III

    Die Ausnahmevorschrift des § 73 II Nr. 6 a AMG deckt als Ausnahmevorschrift zu § 43 I AMG die Bestellung von Arzneimitteln im World-Wide-Web, wenn diese Arzneimittel über ein Bestellformular geordert werden können, so daß der Betrieb einer derartigen Internetapotheke nicht als gegen diese Norm verstoßend untersagt werden kann (Widerspruch zu LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2000, 2/3 O 366/00).
  • SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00

    Krankenversicherungsrecht: Kostenerstattung bei Arznei- bzw. Lebensmitteln im

    Hierfür stellt das Versandhandelsverbot eine geeignete Maßnahme dar, da beim Versand von Arzneimitteln der Schutz der menschlichen Gesundheit nicht ebenso gut gewährleistet werden kann, wie bei der Übergabe des Arzneimittels in den Apothekenbetriebsräumen (zum Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das INTERNET im Fall der ebenfalls in den Niederlanden ansässigen Internet-Apotheke DocMorris - auch aus europarechtlicher Sicht - vgl. ausführlich Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 9. November 2000, 2/3 O 366/00 sowie im übrigen und allgemein zum Versandhandelsverbot sowie zur Apothekenpflicht BSG wie vor und Bayerischer VGH , Urteil vom 27. März 1997, 25 B 96.2040, OVG des Saarlandes, Urteil vom 13. Januar 1998, 1 Q 151/97, OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 1999, 6 U 253/98, OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 1999, 13 A 202/99, BGH, Urteil vom 6. April 2000, l ZR 294/97 und BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000, 3 C 32.99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Augsburg, 15.11.2000 - 6 O 3536/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8093
LG Augsburg, 15.11.2000 - 6 O 3536/00 (https://dejure.org/2000,8093)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15.11.2000 - 6 O 3536/00 (https://dejure.org/2000,8093)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15. November 2000 - 6 O 3536/00 (https://dejure.org/2000,8093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Ortsname als Domain - boos.de

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 243
  • K&R 2001, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 11.07.2001 - 27 U 922/00

    Boos.de

    Aktenzeichen: 6 O 3536/00.
  • LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen

    Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht