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   OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00   

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OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00 (https://dejure.org/2001,3377)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2001 - 29 U 5725/00 (https://dejure.org/2001,3377)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2001 - 29 U 5725/00 (https://dejure.org/2001,3377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Angaben; Behinderung der Mittbewerber; Autovermietung im Internet; Toplevel-Domain; Domainname

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3
    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber - "autovermietung.com" - Irreführung - "Autovermietung" mit Toplevel-domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 615
  • ZUM 2001, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Braunschweig, 20.07.2000 - 2 U 26/00

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes von Internet-Domains

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Das Landgericht ist in Übereinstimmung mit der wohl allgemeinen Auffassung in der Instanzrechtsprechung (vgl. die Nachweise bei Hoffmann, NJW Beilage zu Heft 14/2001, S. 22 f unter 8 a-f sowie bei Ernst, MMR 2001, 181 f) und in der Literatur (vgl. etwa die Darstellung des Meinungsstandes bei Hartmann, CR 1999, 782) davon ausgegangen, daß die Verwendung einer beschreibenden Angabe oder einer Gattungsbezeichnung als Domainname mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Anmeldung von Domain-Namen (vgl. Bettinger, CR 2000, 618, 619) und der Nichtanwendbarkeit der markenrechtlichen Bestimmungen (§ 8 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG; vgl. OLG Braunschweig CR 2000, 614 = MMR 2000, 610 - stahlguss.de; Hartmann a.a.O. S. 782 re. Sp. unter 1. m.w.N.) nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig zu beanstanden ist.

    Dementsprechend wurde auch in nachfolgenden Entscheidungen (OLG Braunschweig CR 2000, 614 = MMR 2000, 610 mit zust. Anm. Abel - stahlguss.de; LG Hamburg CR 2000.617 = MMR 2000, 763 - lastminute.com) als wesentliches Kriterium darauf abgestellt, ob der Suchende durch die Gestaltung bzw. den Inhalt der Homepage davon abgehalten wird, Angebote und Informationen von anderen Mitbewerbern einzuholen (so auch Renck a.a.O. S. 266 f; Ubber a.a.O. S. 510; Abel a.a.O. S. 611; vgl. auch Ernst a.a.O. S. 182 re. Sp. zweiter Abs.).

  • OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Parteien gehen - unausgesprochen - zu Recht davon aus, daß es sich bei der hier in Rede stehenden Second-level-domain als Bestandteil des Domain-Namens um eine Angabe im Sinne von § 3 UWG handelt, da diese dazu geeignet ist, beim Verkehr bestimmte Vorstellungen über den Inhalt der Domain oder den Inhaber hervorzurufen (allgemeine Meinung, vgl. OLG Frankfurt CR 1997, 271 = GRUB 1997, 481 - wirtschaft-online.de; Kur, CR 1996.325, 329 f; Biermann, WRP 1999, 997, 1003 re. Sp. unten f m.w.N.; Thiele/Rohlfing a.a.O. S. 596; Ubber a.a.O. S. 510).

    Vor diesem Hintergrund ist bisher - soweit für den Senat ersichtlich - auch noch in keinem Fall eine relevante Irreführung bejaht worden (vorn OLG Hamburg a.a.O. - mitwohnzentrale.de offengelassen aber mit der Bemerkung, "daß kaum ein Verbraucher mit dem Aufruf unter einer Bezeichnung wie z.B. "anwalt.de" bzw. "reise.de" berechtigterweise die Erwartung verbinden wird, sich bundesweit eine vollständige Übersicht über alle Angebote dieser bekanntermaßen sehr inhomogenen Bereiche bzw. Branchen verschaffen zu können"; OLG Frankfurt a.a.O. - wirschafts-online.de; Bettenger, CR 1997, 271, 274; Hartmann, CR 1999, 782 re. Sp. unter 2.; vgl. auch Kur CR 1996, 325, 329 re. Sp.).

  • LG München I, 28.09.2000 - 4 HKO 13251/00

    Www.autovermietung.com

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Aktenzeichen: 29 U 5725/00 Landgericht München I 4 HKO 13251/00.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 28.9.2000 - Az.: 4 HKO 13251/00 - wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Vorstellung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Internetnutzers (Durchschnittsverbraucher), auf dessen Verständnis abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 = NJW 2000, 1173 - Lifting-Creme; WRP 2000, 489 - naturrein: BGH GRUR 2000, 619; GRUR 2000, 820 = WRP 2000, 724-Space Fidelity Peep-Show), wird wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen im Internet beeinflußt.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    "lastminute.com"

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Vorstellung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Internetnutzers (Durchschnittsverbraucher), auf dessen Verständnis abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 = NJW 2000, 1173 - Lifting-Creme; WRP 2000, 489 - naturrein: BGH GRUR 2000, 619; GRUR 2000, 820 = WRP 2000, 724-Space Fidelity Peep-Show), wird wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen im Internet beeinflußt.
  • LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Dementsprechend wurde auch in nachfolgenden Entscheidungen (OLG Braunschweig CR 2000, 614 = MMR 2000, 610 mit zust. Anm. Abel - stahlguss.de; LG Hamburg CR 2000.617 = MMR 2000, 763 - lastminute.com) als wesentliches Kriterium darauf abgestellt, ob der Suchende durch die Gestaltung bzw. den Inhalt der Homepage davon abgehalten wird, Angebote und Informationen von anderen Mitbewerbern einzuholen (so auch Renck a.a.O. S. 266 f; Ubber a.a.O. S. 510; Abel a.a.O. S. 611; vgl. auch Ernst a.a.O. S. 182 re. Sp. zweiter Abs.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Vorstellung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Internetnutzers (Durchschnittsverbraucher), auf dessen Verständnis abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 = NJW 2000, 1173 - Lifting-Creme; WRP 2000, 489 - naturrein: BGH GRUR 2000, 619; GRUR 2000, 820 = WRP 2000, 724-Space Fidelity Peep-Show), wird wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen im Internet beeinflußt.
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Vorstellung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Internetnutzers (Durchschnittsverbraucher), auf dessen Verständnis abzustellen ist (EuGH WRP 2000, 289 = NJW 2000, 1173 - Lifting-Creme; WRP 2000, 489 - naturrein: BGH GRUR 2000, 619; GRUR 2000, 820 = WRP 2000, 724-Space Fidelity Peep-Show), wird wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen im Internet beeinflußt.
  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Die Klägerin hat in erster Instanz die Verwendung der Domgin "autovermietung.com" unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamburg (MMR 2000, 40 = CR 1999, 779 -mitwohnzentrale.de) als wettbewerbswidrige Behinderung beanstandet, da sich die Beklagten das Suchverhalten im Internet zu Nutze machten.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00
    Ob dieser rechtliche Ansatz zutreffend ist, wird in dem Revisionsverfahren betreffend die Entscheidung "mitwohnzentrale.de" (BGH, I ZR 216/99) abschließend zu beurteilen sein.
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Wirtschaft-online.de

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Www.rechtsanwaelte.de

  • LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Dieser zweite Gesichtspunkt mag bei vielen als Domain-Name verwendeten Gattungsbegriffen keine Rolle spielen, weil der Verkehr - etwa bei "www.rechtsanwaelte.de" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100), "www.autovermietung.com" (vgl. OLG München CR 2001, 463) oder "www.sauna.de" (vgl. OLG Hamm WRP 2001, 740) - von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (vgl. auch Renck, WRP 2000, 264, 267).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung "Mitwohnzentrale.de" (BGHZ 148, 1, 6 f.), in der es um die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ging, bei der Prüfung einer Irreführung unter dem Gesichtspunkt einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung darauf abgestellt, daß dieser Gesichtspunkt bei vielen als Domain-Name verwendeten Gattungsbegriffen keine Rolle spielt, weil der Verkehr - etwa bei "www.rechtsanwaelte.de" (LG München I NJW 2001, 2100), "www.autovermietung.com" (vgl. OLG München CR 2001, 463) oder "www.sauna.de" (vgl. OLG Hamm WRP 2001, 740) - von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01

    Internet-Domain: Ansprüche eines Drogistenverbands gegen die Domain "drogerie.de"

    Diese Vorgehensweise bewirkt ebenso wie die durch die Priorität gewonnene Exklusivität grundsätzlich einen nicht zu missbilligenden Wettbewerbsvorsprung (ebenso OLG Hamm MMR 2001, 237, 238 - sauna.de; OLG München MMR 2001, 615- autovermietung.com).
  • OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02

    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist

    Bei der angegriffenen Domainbezeichnung handelt es sich um eine Angabe im Sinne von § 3 UWG, da diese dazu geeignet ist, beim Verkehr bestimmte Vorstellungen über den Inhalt der Domain hervorzurufen (vgl. Senat ZUM 2001, 602, 603 - autovermietung.com m.N).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01

    Namensschutz: Unterlassungsanspruch einer natürlichen Person gegen die Verwendung

    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen

    Ebenso wie die Rechtsprechung eine Alleinstellungsbehauptung für die Domain-Namen "rechtsanwaelte.de" oder "autovermietung.com" (OLG München Urteil vom 19.4.2001 - 29 U 5725/00) verneint hat, erwarten Internet-Benutzer, die den Begriff "orthopaede" zusammen mit einer Top-Level-Domain für eine Suche im Internet verwenden, nicht unter dieser Domain eine Homepage mit einem vollständigen bzw. einem repräsentativen Überblick von in diesem Bereich tätigen Ärzten zu finden.
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