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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2912
OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Hinweis auf verbotene Domain in einer Suchmaschine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 215
  • MMR 2001, 695
  • K&R 2002, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 05. März 2001 wird der ihnen am 21. Februar 2001 zugestellte Beschluss des Landgerichts Köln vom 02. Februar 2001 - 31 0 31/00 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Wegen Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.06.2000 - 31 0 31/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot werden die Schuldnerin zu 1. zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,-- DM und die Schuldner zu 2. und 3. zu Ordnungsgeldern in Höhe von jeweils 1.250,-- DM sowie ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden können, für je 1.250,-- DM zu einem Tag Ordnungshaft, hinsichtlich der Schuldnerin zu 1. zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt.
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Selbst wenn die Beklagte dies nicht binnen einer bestimmten Zeit erwirken kann (vgl. OLG Köln MMR 2001, 695), so hätte sie jedenfalls eine schnellstmögliche Löschung fordern können.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4699
OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Internet-Domain - Umfang des Eilverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2000 - 6 U 50/00

    Unterlassungsanspruch gegen die unbefugte Benutzung einer geschäftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
    Ein solcher Anspruch auf Vornahme einer Handlung kann schon deswegen im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann (OLG Frankfurt MMR 2000, 752, 753).
  • LG Bielefeld, 21.11.2001 - 16 O 202/01

    Rückübertragung

    Auf die beschränkte Berufung der Klägerin hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 31. Mai 2001 4 U 27/01 dieses Urteil aufgehoben.

    Dies folgt aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Mai 2000 (4 U 27/01).

  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01
    Nach erfolgloser Aufforderung an die Beklagte zu 1), die genannten Änderungen rückgängig zu machen, keine weiteren Änderungen vorzunehmen und sich mit einer "Rückübertragung" einverstanden zu erklären (siehe Anlage K 9 zur Klageschrift), hat die Klägerin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (16 O 206/00 LG Bielefeld = 4 U 27/01 OLG Hamm).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 38/13

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012, 4 W 101/12; anders Senat im Urteil vom 12.11.2010, 10 U 126/10, juris Rz. 74, als nicht tragende Erwägung), muss der Verfügungsklägerin jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2011, 8 W 44/11, OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 4 U 27/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2001, U (Kart) 20/01, alle zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 03.02.2004 - 312 O 448/03

    Keine Kennzeichnungskraft für erotikmarketing.de

    Zudem hätte dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch - zumindest im Hinblick auf die Begehungsvariante des "belegens" einer Domain - nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen werden dürfen, weil damit eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist (OLG Hamm MMR 2001, 695; OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 5 f.).
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