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   OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - VI-U (Kart) 9/02   

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OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - VI-U (Kart) 9/02 (https://dejure.org/2002,11882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2002 - VI-U (Kart) 9/02 (https://dejure.org/2002,11882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - VI-U (Kart) 9/02 (https://dejure.org/2002,11882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 108
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

    Dieser muss so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar wäre (OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2002, Az.: U (Kart) 9/02, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Kart 1/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Vorenthaltung von Infrastruktureinrichtungen durch

    Es unterliegt hingegen keinem Zweifel, dass auch Gründe aus der Sphäre des Zugangspetenten eine Zugangsverweigerung rechtfertigen können (vgl. Senat, MMR 2003, 108; Möschel , a.a.O., § 19 Rdnr. 209).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2010 - Kart 1/10

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Anspruchs auf Mitbenutzung von

    Es unterliegt hingegen keinem Zweifel, dass auch Gründe aus der Sphäre des Zugangspetenten eine Zugangsverweigerung rechtfertigen können (vgl. Senat, MMR 2003, 108; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl., § 19 Rdnr. 209).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - U (Kart) 24/05

    Wettbewerbsrecht: Verwendung eines Klischees in einer Freistempelanlage

    Nach der Rspr. des Senats ist hierfür eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, erforderlich, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruches angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruches oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl.: OLG Düsseldorf, MMR 2004, 618 (619) und MMR 2003, 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2006 - 20 B 758/05

    Recht auf diskriminierungsfreie Benutzung einer Eisenbahninfrastruktur;

    vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2002 - U (Kart) 9/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 6 U 103/00 (Kart) -.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 7 W 32/17

    Unzulässigkeit einer Leistungsverfügung bei Vorwegnahme der Hauptsache (hier:

    Dieser muss so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2002, Az.: U (Kart) 9/02, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U Kart 35/03

    Zur Erlaubnis der Sperrung von SIM-Karten durch den Mobilfunkbetreiber

    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).
  • ArbG Magdeburg, 19.03.2010 - 11 Ga 10/10

    Einstweilige Verfügung - Zuordnung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
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