Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 W 342/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5961
OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 W 342/03 (https://dejure.org/2003,5961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.06.2003 - 1 W 342/03 (https://dejure.org/2003,5961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 1 W 342/03 (https://dejure.org/2003,5961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • LawCommunity.de

    Unverlangte E-Mail-Werbung

  • JurPC

    Einstweilige Verfügung gegen E-Mail-Werbung

  • stroemer.de

    Spam von Rechtsaußen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Übersendung von unerwünschtem Werbematerial im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs; Ausreichen des Zurverfügungstellen einer Abbestellmöglichkeit zur Beseitigung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2003)

    Spam von Rechtsaußen juristisch zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2003)

    Spam mit rechten Inhalten juristisch zulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Verfügungsgrund bei unverlangter Newsletter-Übersendung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.7.2003)

    Unerwünschte Werbemails grundsätzlich rechtswidrig // Aber einmalige Störung ohne Wiederholungsgefahr reicht für einstweilige Verfügung nicht aus

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 590
  • K&R 2003, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02

    Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 W 342/03
    Offen bleiben kann zunächst, ob es sich bei der streitgegenständlichen E-Mail (Newsletter 11 vom 17.03.2003, Bl. 6 ff. d. A.) um die Zusendung unerwünschten "Werbematerials" handelt (vgl. KG, CR 2003, 291 f.).
  • LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
    Die Zusendung von unverlangten e-Mail Nachrichten zu Werbezwecken (sogenanntes "spamming") stellt auch nach fast einhelliger Rechtsprechung (OLG Koblenz, MMR 2003, 590; LG Traunstein, NJW-CoR 1998, 109; LG Ellwangen, MMR 1999, 675; LG Berlin NJW-CoR 1998, 431; LG Berlin, MMR 1999, 43; LG Berlin NJW-RR 2001, 628; LG Berlin, MMR, 2002, 685; LG München, NJW-RR 2003, LG München, MMR 2003, 483; LG Karlsruhe, MMR 2002, 402; AG Bonn, CR 2003, 67; a.A. LG Kiel, MMR, 2000, 704; LG Braunschweig, NJW-RR 2000, 924) sowie der überwiegenden Ansicht in der Literatur (vgl. u.a. Gummig, ZUM 1996, 537; Ernst, BB 1997, 1057; Schmittmann, 1997, 636; Schrey/Westerwelle, BB 1997, 1057; Dethloff, NJW 1998, 1596; Hoeren, WRP 1997, 993; Schrick, MMR, 399; Baumbach Hafermehl, UWG, 22. Aufl., § 1 Rn. 70 a; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rn. 294; a.A. Reichelsdorfer, GRUR 1997, 191; Kröger/Gimmy, Handbuch zum Internetrecht, 2000, 387) grundsätzlich einen Verstoß gegen § 1 UWG sowie einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

    Es ist nämlich unstreitig zwischen den Parteien, daß die Beklagte den Kläger unmittelbar nach dessen Mitteilung, er wünsche keine weiteren Nachrichten, aus dem Verteiler genommen hat und der Kläger in der Folge auch keine weiteren e-Mails mehr von der Beklagten erhalten hat (vgl. auch OLG Koblenz, MMR 2003, 590).

  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    14 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nämlich bereits deswegen unbegründet, weil sich ein Verfügungsgrund im Sinne der §§ 935, 940 ZPO jedenfalls bei einmaliger Zusendung einer unverlangten Werbe-E-Mail nicht annehmen lässt (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26.03.2003 - I-15 W 25/03; OLG Koblenz, MMR 2003, 590).

    Dem hat sich auch das OLG Koblenz (MMR 2003, 590) angeschlossen mit der Begründung, dass nach erfolgter Kontaktaufnahme keine Übersendung von E-Mails mehr erfolgt sei und es deswegen an der Dringlichkeit fehle.

  • KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung zur Unterlassung von

    Der Senat schließt sich insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Bamberg MMR 2006, 481; OLGR Düsseldorf 2006, 544; MMR 2004, 820; OLG München MMR 2004; 324; KGR Berlin 2003, 322; OLG Koblenz MMR 2003, 590; KGR Berlin 2002, 353).
  • AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09

    Die Double-Opt-In-Methode ist auch bei offline erhaltenen E-Mail-Adressen

    Dem Empfänger ist auch nicht zuzumuten, die Werbung durch Betätigung des "Abmelde-Buttons" abzustellen (OLG Koblenz MMR 2003, 590).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht