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   OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03   

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OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03 (https://dejure.org/2003,2001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2003 - 3 U 117/03 (https://dejure.org/2003,2001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 3 U 117/03 (https://dejure.org/2003,2001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit einer Domain mit einer Zusammensetzung aus Firmenname und Beschreibung (awd-aussteiger.de)

  • JurPC

    BGB § 12; MarkenG §§ 14, 15, 23 Nr. 3; UWG § 1
    Kritisch-beschreibende Internet-Domain ("awd-aussteiger.de")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Kennzeichenrechte; Verwendung der Bezeichnung "AWD" als Metatag; Anmeldung eines Internet-Domain-Namens; Funktion eines Internet-Domain-Namens; awd-aussteiger.de; Rufausbeutung eines Markennamens ; Benutzung eines fremden Namens zur Kennzeichnung eines ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als kennzeichnendem Bestandteil und firmenkritischem Forum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 12 BGB; §§ 14, 15, 23 Nr. 3 MarkenG; § 1 UWG
    Kritisch-beschreibende Internet-Domain (hier: "awd-aussteiger.de"); Internetrecht

  • beck.de (Leitsatz)

    Awd-aussteiger.de

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.2.2004)

    Awd-aussteiger.de - Meinung contra Markenrecht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.12.2004)

    Awd-aussteiger.us - (k)eine Domain zuviel

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "AWD-Aussteiger”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 415
  • K&R 2004, 348
  • afp 2004, 365
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03
    (a) Marken sind - wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat - durch die Vorschriften des MarkenG nur gegen eine (rechtswidrige) markenmäßige Benutzung geschützt (HansOLG Hamburg, MagazinDienst 2000, 597, NJW-RR 1999, 1060; vgl. ebenso KG GRUR 1997, 295 m. w. N.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03
    Demgemäß kann der Umstand, dass der Domain-Name der Antragsgegnerin selbstverständlich Assoziationen in Bezug auf das Firmenkürzel der Antragstellerin und damit auf die Klagemarke herstellt, für die Annahme einer kennzeichenmäßigen Benutzung nicht ausreichen (vgl. so schon EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03
    Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft; Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12).
  • KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96

    Alles wird teurer - Satirische Verwendung von Markennamen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03
    (a) Marken sind - wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat - durch die Vorschriften des MarkenG nur gegen eine (rechtswidrige) markenmäßige Benutzung geschützt (HansOLG Hamburg, MagazinDienst 2000, 597, NJW-RR 1999, 1060; vgl. ebenso KG GRUR 1997, 295 m. w. N.).
  • RG, 28.10.1910 - II 688/09

    Graf Zeppelin - § 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03
    Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft; Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12).
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Insoweit besteht auch eine durchgreifend abweichende Situation gegenüber den von den Beklagten zitierten Domain Adressen www.awd-aussteiger.de (OLG Hamburg MMR 04, 415) oder www.schufafreie-kredite.de (Senat CR 04, 846), die Gegenstand von Entscheidungen des 3. bzw. 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts waren.
  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15

    Verletzung der Marke Vorwerk durch Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de

    Zutreffend ist, dass es nach zwei Entscheidungen des OLG Hamburg an einer markenmäßigen Benutzung fehlen soll, wenn ein Zeichen genutzt wird, um sich in einer Domain allein vom Zeicheninhaber abzugrenzen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite; MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung außer Streit; der Senat weicht, wie dargelegt, insbesondere nicht von den Entscheidungen des OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite und MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de ab.

  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 - I ZR 177/14 - Rz. 24, juris - Landgut A. Borsig ; OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 - 3 U 117/03 - MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de; Palandt/ Ellenberger , a.a.O., § 12 Rz. 23 m.w.N.).

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, die Zielrichtung der Webseite durch deutliche Zusätze innerhalb der Domain klarzustellen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 - 3 U 117/03 - MMR 2004, 416, 417 - awd-aussteiger.de; LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2002 - 312 O 280/02 - MMR 2003, 53 - stoppesso.de ; LG München, Urteil vom 01.04.2008 - 33 O 15411/07 - Rz. 42, juris).

  • OLG Hamburg, 23.04.2004 - 3 U 65/04

    Zur Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verwendung einer

    Auch wenn für ein unternehmenskritisches Forum eine so gebildete Domain hinzunehmen ist, besteht jedenfalls für mehrere Domains dieser Art kein schutzwürdiges Interesse (Fortführung von OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urt. v. 18. Dezember 2003, 3 U 117/03).

    Auf die Berufung der dortigen Verfügungsbeklagten hat der Senat mit Urteil vom 18. Dezember 2003 unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils die einstweilige Verfügung des Landgerichts aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag (in der in der Berufungsverhandlung klargestellten Fassung) zurückgewiesen (OLG Hamburg 3 U 117/03; vgl. im vorliegenden Rechtsstreit: Anlage AG 1).

    (b) Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (3 U 117/03) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, war der dort geltend gemachte Unterlassungsanspruch betreffend die Verwendung der Domain "awd-aussteiger.de" für ein AWD-kritisches Forum mangels markenmäßigen Gebrauchs nicht aus § 14 Abs. 2 MarkenG begründet, jedenfalls aber bei einem unterstellt markenmäßigen Gebrauch wegen § 23 Nr. 3 MarkenG nicht rechtwidrig.

    (bb) Mangels eines beachtlichen oder gar anzuerkennenden Interesses des Antragsgegners an der angegriffenen Domain für ein AWD-kritisches Forum muss die Interessenabwägung vorliegend - anders als im Senatsurteil vom 18. Dezember 2003 (3 U 117/03) - zum Nachteil des Antragsgegners ausfallen.

    Dem stehen die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (3 U 117/03) nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 181/14

    Namensrechtverletzung durch Domainnamen; Wettbewerbsverhältnis zwischen

    Zwar bleibt die Bedeutung des Gesamtbegriffs diffus und hat keinen vergleichbar eindeutigen Inhalt wie die Angabe "...-Aussteiger" in dem vom Landgericht herangezogenen Fall des OLG Hamburg (MMR 2004, 415 [OLG Hamburg 18.12.2003 - 3 U 117/03] ).
  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 ­ I ZR 177/14 ­ Rz. 24, juris ­ Landgut A. Borsig; OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 ­ 3 U 117/03 ­ MMR 2004, 415 ­ awdaussteiger.de; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 12 Rz. 23 m.w.N.).

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, die Zielrichtung der Webseite durch deutliche Zusätze innerhalb der Domain klarzustellen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 ­ 3 U 117/03 ­ MMR 2004, 416, 417 ­ awdaussteiger.de; LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2002 ­ 312 O 280/02 ­ MMR 2003, 53 ­ stoppesso.de; LG München, Urteil vom 01.04.2008 ­ 33 O 15411/07 ­ Rz. 42, juris).

  • LG Magdeburg, 20.01.2005 - 7 O 2369/04

    Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich der Bezeichnung Die Neue Post und Neue

    Maßgebend hierbei ist der Inhalt der so adressierten Website (Hanseatisches OLG HH 18.12.2003, AZ 3 U 117/03 in [...] Web unter KORE 448792004).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 190/17
    Die Entscheidung "awd-aussteiger.de" (OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 - 3 U 117/03) ist mit der vorliegenden Konstellation schon deshalb nicht vergleichbar, weil unter der streitgegenständlichen Domain keinerlei eigene, geschweige denn kritische Inhalte veröffentlicht worden sind, sondern die Domain auf eine Webseite weitergeleitet hat, auf der gerade Dienstleistungen angeboten werden, die mit den von der Klagemarke geschützten Dienstleistungen identisch sind.
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06

    Schutz von Unternehmenskennzeichen: Branchennähe zwischen Hotelkette und

    Bestehen sie erkennbar nur aus Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe z.B. in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG Hamburg, MMR 2004, 415, 416 - awd-aussteiger.de).
  • LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05
    Eine solche kann nicht ohne weiteres deswegen angenommen werden, weil die Bezeichnung einen mit einem fremden Kennzeichen übereinstimmenden Bestandteil enthält (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003, 3 U 117/03 - AWD-Aussteiger).
  • LG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2a O 76/12

    Nutzung der Domainbezeichnung "hapimag-ferienclub"

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